Bundespolizei Vorstrafen?
wenn man sich bei einem Amt wie Landespolizei oder Bundespolizei bewirbt darf man ja nicht vorbestraft sein. Wie sieht es aber mit verjährten Vorstrafen aus? Also ich habe vor circa einem Jahr meiner Exfreundin auf WhatsApp geschrieben das ich öfter Ritalin genommen habe (nicht verschrieben sondern einfach so) sie hat also Beweise und wenn sie das zur Anzeige bringt weil sie mich nicht mag bin ich ja vorbestraft richtig? Kann ich dann meine Karriere bei der Bundespolizei oder einem anderen Amt vergessen? Nach 5 Jahren würde die Vorstrafe ja verjähren
3 Antworten
Nennt sich "charakterlichen Eignung", das hat nichts mit "vorbestraft" zu tun...
Einzelfallentscheidung bei der Bewerbung.
Da muss man differenzieren..
Beamtenrechtlich darf man gar nicht vorbestraft sein. Hier sind aber die Strafen gemeint, die nach rechtlicher Definition Vorstrafen mit Eintrag sind. Also ab 3 Monaten Haft oder Geldstrafe ab 91 Tagessätzen.
Die charakterliche Eignung wird viel strenger beurteilt und da machen sich BTM Verstöße nicht gut.
Da würde aber nur aufgrund eine Anzeige noch nicht viel passieren. Es müsste zu Ermittlungen führen, was ich bezweifle. Allerdings wäre so ein laufendes Ermittlungsverfahren ein Einstellungshindernis, aber (noch) kein Ausschlussgrund.
Gruß S.
Du meinst nur weil ich es in einem Chat behauptet habe muss das noch lange kein Beweis sein?
Richtig. Wenn du dann sagst, das war Prahlerei, dummes Gerede, pubertäre Angabe - wer soll dir was beweisen?
Ich danke dir das nimmt mir gerade wirklich die Angst
Rachegeschichten einer Ex finden nicht so viele Zuhörer, wie man denkt. Oft wird das ein Eigentor.
Es sei denn, du konsumierst jetzt noch irgendwas. Dann würde ich hoffen, dass sie Gehör findet.
Nein es war eh nur ein paar mal ich war 16 und jetzt werde ich 18 und distanziere mich von sowas
§ 7 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 12 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 24 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
BfJ - Häufig gestellte Fragen (bundesjustizamt.de)
Auch wenn man schon Beamter ist, kann man aus obengenannten Gründen entlassen werden.
Erst einmal vielen Dank für deine Antwort. So ein Charterflug dient als Beweis richtig? Kann man sich denn garnicht rausreden? Falls sie es nicht anzeigt bis die Straftat verjährt ist dann ist es ja „vergessen“ stimmt das? Weil dann wäre ich in 4 Jahren glaube ich sicher und mir könnte niemand mehr was oder?