Du hast schlechte Anleiter. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das lässt sich klären, bevor man die Flinte ins Korn schmeißt. Evt. sind persönliche Animositäten im Spiel, dann kannst du den DAL um eine andere Schicht bitten.

Mit der Studienbegleitung - oder wie auch imner sich das bei euch nennt - kannst du besprechen, ob eine andere Dienststelle künftig eine Option wäre.

Wenn das nicht fruchtet und dein Unwohlsein bleibt, kannst du imher noch kündigen.

Zu bedenken ist natürlich die Rückerstattung der Anwärterbezüge. Unnötug höher ausfallen müssen sie ja nicht.

Gruß S.

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Mindestwerte für die Sehanforderungen bei der Polizei?

Ab dem 20 Lebensjahr muss ein Bewerber mindestens 30 Prozent sehen können.

Das menschliche Auge kann sich aber noch bis zum 30 Lebensjahr verändern (dies ist bei jedem unterschiedlich, bei manchen ist das Wachstum bereits ab dem 25 Lebensjahr abgeschlossen).

Ggf. wird vielleicht noch einmal nach Bestehen des Auswahlverfahrens eine weitere Untersuchung gemacht, bei der geschaut wird, ob es in der Zwischenzeit zu gesundheitlichen Veränderungen kam.

Ich meine in anderen Bundesländern wird in Abständen die gesundheitliche Tauglichkeit weiterhin geprüft, aber halt nicht überall.

Meine Frage ist: Findet Ihr, dass hier eine Veränderung gemacht werden sollte (bzg. der Anforderungen an das Sehvermögen)?

Gerade eben, weil sich die Sehschärfe ja noch innerhalb von 10 Jahren verändern könnte und mann mit 30 Prozent Mindestsehschärfe angenommen wird.

Das kann man sowohl als Pro Argument als auch als Contra Argument betrachten, die Anforderungen zu Lockern und z.B. den Fokus auf den erreichten Sehwerte mit Sehhilfen zu legen.

Der Zoll bspw. hat ja sogar eine Spezialeinheit (OEZ vergleichbar mit dem MEK) und legt den Fokus ja auch auf gutes Sehvermögen mit Sehhilfen.

Als Argument hierzu wird ja gerne genannt, dass die Aufgaben von Polizei und Zoll variieren (dennoch kooperieren sie miteinander und der Zoll hat eine Spezialeinheit!)

Was meint Ihr? Könnte man ggf. eine Lockerung einbeziehen oder nicht? Vielleicht für die Kriminalpolizei z.B.?

Anderweitige Aspekte wie Überstunden und Niedrige Bezahlungen bei der Schutzpolizei für die geleistete Arbeit würde ich gerne erstmal außen vor lassen.

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Ich meine in anderen Bundesländern wird in Abständen die gesundheitliche Tauglichkeit weiterhin geprüft, aber halt nicht überall.

Nein, das findet so nicht statt. Allenfalls aus gegebenem Anlass und meist für den aktiven Dienst. Sonst nicht.

Die Anforderungen an die Sehkraft sind sehr moderat. Noch weiter runter nuss man nicht. Blinde an der Waffe würden mich etwas ber ls machen.

Gruß S.

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Wenn du tatsächlich dort anfangen würdest, wüsstest du auch, dass man - zumindest im ersten Jahr - gemeinschaftlich untergebracht wird. Alle zusammen. Das dient hauptsächlich der Personensorge für alle unter 18, ist aber zum Zwecke der Teambildung Pflicht für alle.

Gruß S.

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Sie haben dich nochmal losgeschickt, um den Test mit den vorgeschriebenen Verfahren zu machen. Den hast du bestanden.

Warum sollten sie später ein anderes Verfahren haben wollen, deren Ungenauigkeit sie kennen? Das ist doch Unsinn.

Zusätzlich sieht es so aus, als würde Bayern sich die Kosten für Sehtests sparen. Sie sind ja üblicherweise Teil der PÄU. Wird also wahrscheinlich keiner mehr komnen und wenn, dann mit Ringen.

Gruß S.

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So einfach ist es nicht.

Es gibt viele Teil-/Themenbereiche, die wiederum in Aufgabengruppen unterteilt sind. Jeden dieser Blöcke muss man mit 70% bestehen, um den Themenbereich zu schaffen. Alles zusammen auch wieder mit 70%.

Man kann innerhalb der Aufgaben ausgleichen. Die Blöcke nach meiner Erinnerung nicht.

Gruß S.

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Jeder Beruf hat seine schädlichen Aspekte. Das ist einer der Gründe, warum nicht jeder alles machen kann/sollte. Und daraus resultieren letztendlich Eignungstests, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche.

Gruß S.

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Nein, damit erfüllt er die schulischen Voraussetzungen nicht.

Gruß S.

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Du benötigst entweder die allgemeine Hochschulreife (= Abitur) oder die volle Fachhochschulreife.

Die FHR hat einen schulischen Teil, den hast du mit Abschluss der Klasse 12. Für den praktischen benötigst du ein Jahrespraktikum.

Manchen Bundesländer bieten das an.

Mit der Frage hat das allerdings wenig zu tun. Dazu: Ja, der Test ist gleich.

Gruß S.

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Hilfe bei Mobbing durch Polizisten?

Da ich einige Nachbarn auf Ruhestörungen angesprochen habe, werde ich von einer schräg gegenüber wohnenden Dame gemobbt. Sie überwacht meine Handlungen und sieht grundsätzlich aus dem Fenster, wenn ich rauche, nimmt das, was ich sage mit ihrem Handy auf(was Ihr eigentlich 3 Jahre Gefängnis einbringen würde, aber die Polizei nimmt meine Anzeigen nicht auf) und erstattet gegen mich Anzeigen wegen angeblichen Beleidigengen und Bedrohungen. Ausserdem habe ich herausgefunden, dass ein Schwager oder Neffe von ihr bei der Polizei arbeitet, habe aber nicjts genaueres im Netz gefunden. Als ich von einem Kriminalhauptkommissar zum 2. Mal wegen der selben Lüge von ihr vorgeladen wurde, habe ich diesen unterlassen Schutz und diese Unterstützung Krimineller beim Mobbing per Mail ans Polizeipräsidium Brandenburg/West gemeldet und um eine Prüfung seiner Dienstfähigkeit und eine eventuelle Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gebeten. Daraufhin habe ich eine Mail von dem zuständigen Regierungsamtsrat aus dem Direktionsstab bekommen, in der er mich um Geduld wegen erforderlichen Prüfungen bat und mir mitgeteilt hat, dass ich diese Mail als Eingangsbestätigung und Zwischenbescjeid betrachten sollte und dass er sich nach Abschluss der Prüfungen bei mir melden wird. Habe ich richtig gehandelt oder muss ich mit weiterem Mobbing von der Polizei, wie z.B einer Wohnungsdurchsuchung aus reiner Schikane, bei der viel kaputt gemacht wird, Angst haben ?

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Na, du machst dich ja auch sehr beliebt.

Meinungen, die dir nicht passen, sind Mobbing?

Du bittest um Prüfung einer Dienstfähigkeit und eine eventuelle Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens? Sorry, aber das ist der Gipfel. Wofür denn? Dafür, dass er seine Arbeit macht? Das ist sowas von überzogen und kindisch.

Die Polizei nimmt deine Anzeigen nicht auf? Wenn es der tägliche Blödsinn und Wahnsinn Ist, hören sie irgendwann damit auf, ja. Das ist auch gut so, weil es ihnen die Zeit für wirklich wichtige Dinge nimmt und Steuergelder verschwendet.

Ein Regierungsbeamter hat dir geantwortet? Wo hast du deine Beschwerde denn eingereicht? Bei Merz?

Leute gibt's ....

Gruß S.

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Du musst ihre Fragen bezüglich deiner Identität wahrheitsgemäß beantworten und ihnen ggf Fahrzeugpapiere und Führungserlaubnisse vorweisen. Ebenso nach Aufforderung Warndreieck, -westen und Verbandskasten.

Fragen, woher du kommst, wohin du willst, ob du was getrunken hast oder mal mit der Polizei zu tun hattest kannst mit "kein Kommentar" beantworten.

Einfach schweigen ist .... kindisch.

Gruß S.

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Du setzt dich mit ein paar Dutzend anderen in einem riesigen Computerraum hinter einen PC. Der Prüfer prüft die Identität und vergisst dich wieder.

Wenn du das verhindern willst und er von dem komischen Vogel erzählen soll, nimm Anzug und Lackschühchen.

Gruß S.

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten weil er mit drohte Schmerzen zuzufügen möglich?

Mein psychisch kranker Mitbewohner hat heute die Polizei gerufen und hat behauptet ich hätte ihn geschlagen. Als dann die Polizei kam, war ein Polizist besonders aufdringlich. Ich sollte vor die Haustür kommen und als ich dann einmal kurz wieder in den Hausflur bin wurde ich sofort angeschrien ich sollte wieder raus. Als dies ein 2 Mal passierte drohte mit der Polizist sofort er würde mich auf den Boden drücken, mich fixieren und mir weh tuen sollte ich es erneut tuen.

darf er das?

mir überhaupt sofort drohen mich zu fixieren auf dem boden, obwohl ich weder vom Flur besser fliehen konnte noch eine Gefahr ausging. Oder dürfte er das weil ich seiner Anordnung wiederholt nicht gehorcht habe?

eine sache wo ich mir sicher bin was er nicht darf ist mir zu drohen das er mir schmerzen zufügen wird sollte ich es erneut tuen. Eine Fixierung auf dem Boden würde mich sicherlich daran hindern es erneut zu tuen, aber mir noch schmerzen zufügen, welchen sinn hätte das außer Polizeigewalt?? das ist doch nicht der sinn einer Fixierung oder doch, immerhin hat er das doch sehr explizit gesagt

der rest hat sich erledigt als mein psychologischer kranker Mitbewohner realisiert hat das ich angezeigt werde wenn er bei der story bleibt und deshalb hat er zugegeben das es gelogen war gleich an ort und stelle.

aber den Polizisten verstehe ich nicht die anderen waren sehr ruhig, ich war weder drohend noch gewalttätig gegenüber den Polizisten was man sicher dann auch an der Bodycam sehen kann

ist hier eine dienstaufischtsbeschwerde möglich?

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Komische Sicht auf die Dinge.

Meine Interpretation: Der Polizist hat dir mögliche Konsequenzen ANGEKÜNDIGT, falls du beabsichtigt, seine Maßnahmen weiterhin zu stören.

Nett von ihm. Er könnte auch einfach machen - ohne Vorwarnung.

Auf deine HWS musst du selbst aufpassen. Verhalte dich entsprechend, dann droht dir weder Tod noch Querschnittslähmung.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist lächerlich. Der Polizist muss die Lage erfassen und du musst ihm solange Folge leisten.

Als die Sache Sinn geklärt werden konnte, war sie ja auch erledigt. Was soll das Drama?!

Gruß S.

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