Ja. Bis morgens um xy.
Gruß S.
Ja. Bis morgens um xy.
Gruß S.
Ist es überhaupt rechtens von der Polizei ?
Warum bloß immer gleich so negativ? Erstmal vermuten, die Polizei handelt rechtswidrig. Kann ja kaum anders sein.
Was haben sie denn verbrochen? Lies doch mal sinnerfassend!
Du MUSST nicht dabei sein. PUNKT.
Nie wurde behauptet, du DARST NICHT dabei sein. Und wenn du sagst, du willst dabei sein, wird das auch kein Problem darstellen!
Es sei denn, du beeinflusst deinen Sohn und behinderst die Maßnahme.
Gruß S.
Das weiß man ja nicht.
Wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, ist Flucht nicht strafbar.
Erfolgt das Wegrennen während einer laufenden Maßnahme, sieht es anders aus. Das nennt sich dann Entziehung und ist strafbar.
Gruß S.
Da verwechselt jemand Schuld mit Verantwortung.
Sicher bist du anteilig verantwortlich, dass dieser Umstand überhaupt eingetreten ist.
Schuld am Unfall hast du selbstverständlich nicht.
Gruß S.
Ich finde deine Frage recht verständlich. Dass du beschuldigt wirst, hast du offensichtlich verstanden. Da verstehe ich manche Antworten nicht. Du willst ja nur wissen, von wem.
Letztendlich beschuldigt dich jemand und hat bei der Polizei Anzeige erstattet. Darum ermitteln die jetzt.
Die Polizei beschuldigt dich noch nicht. Sie will dich anhören. Das ist aber letztendlich egal.
Gruß S.
Natürlich. Es wäre unüberlegt, nur einen Plan A zu haben. Du kannst dir mehrere Optionen schaffen.
Dort, wo du ggf absagst, rutscht im Nu jemand nach.
Gruß S.
Sie werden halt bevorzugt, diese Migranten....
Gruß S.
Kommt drauf an, wie der Studiengang genau heißt. Der gleiche ist passé. In der gesamten Republik. Das ist mit allen Abschlüssen so, die man trotz Ausschöpfen aller Wiederholungen und Joker nicht packt.
Was ist das in Berlin? Der Bachelor of Arts?
Gruß S.
Das handhaben die Bundesländer unterschiedlich. Niedersachsen macht keine weiteren. Nichtmal vor BAL.
Diese Dinge können sich aber auch schnell ändern.
Gruß S.
Halleluja, da hast du ganz andere Probleme....
was soll tuhen
Erstmal tun ohne he schreiben!
Ein Text ohne Punkt und Komma, statt dessen mit vielen Fehlern! Da kommt die Hilfe der Lehrerin etwas spät.
Wende dich an deine Eltern.
Gruß S.
Das Mindestalter für Straftaten sinkt von ganz allein. Das Alter der Strafmündigkeit/-fähigkeit muss überdacht werden.
Man unterscheidet außerdem seit langem schon deliktfähig und straffähig. Daher haben Straftaten im deliktfähigen Alter durchaus Konsequenzen. Ob die reichen, sei dahin gestellt.
Gruß S.
kann mir das den Job kosten?
Es heißt mich - aber JA, kann es.
Wenn du in Rechtschreibung und Zeichensetzung nicht mehr drauf hast, wird das Problem aber nicht auftreten.
Gruß S.
Der Hausarzt hat da wenig zu melden. Er ist ja nichtmal Facharzt. Das macht ein unabhängiger Gutachter für Arbeitsmedizin.
Gruß S.
Ich habe durch Kollegen von der Möglichkeit erfahren, nach dem Studium die Ernennung auszuschlagen und sich in einem anderen Bundesland als PK ernennen zu lassen.
Dann liegt es doch nahe, gerade diese Kollegen nach ihrer Quelle zu fragen.
Warum in aller Welt sollte dich Bayern zu einen Landesbeamten ernennen, wo du gar nicht die bayrische Ausbildung genossen hast? Ihre Einstellungskriterien ggf gar nicht erfüllt hättest, der Landespersonalausschuss nicht zugestimmt hat? Warum sollen sie jemand ernennen, der das bayrische Polizeigesetz gar nicht kennt und die Prüfungen nicht in Bayern abgelegt hat?!
Also wenn das so ginge .... bitte liefere die Quelle!
Tausch. Ringtausch, ja - hör dich dazu mal auf www.copzone.de um.
Und ja - Sachsen-Anhalt kann die anteilige Rückerstattung der Anwärterbezüge verlangen und warum in aller Welt sollte Bayern auch DAS noch übernehmen?!!
Gruß S.
Bei einer Bewerbung mit allgemeiner Hochschulreife/Abitur sind die Noten ziemlich egal. Ob man mit mehreren 5en das Abitur bekommt, ist eine andere Frage.
Und ein Fachabitur - eh ein umgangssprachlicher Begriff, kein Schulabschluss, korrekt ist FHR - hättest du auch mit besseren Noten nicht gehabt.
Auch mit schlechten Noten hast du aber nach der 12. immerhin die theoretische Fachhochschulreife - oder nicht?! Du darfst nur in Mathe und Deutsch keine 5 gaben.
Du kannst dich also für das Jahrespraktikum bewerben und erlangst damit den praktischen Teil die FHR, was dich zum anschließendem Studium berechtigen würde.
Neu bewerben kann man sich, aber insgesamt nur 3x. Das EAV gilt aber nur für ein Einstellungsjahr.
Gruß S.
Mit dieser Einstellung wärst du den Psychologen wahrscheinlich eh aufgefallen. Fanatiker will man da nicht.
Eventuell hättest du es auch gar nicht bis zu ihnen geschafft, weil die Rechtschreibprüfung dich schon gekickt hätte.
Im Übrigen ist die Schwäche nicht zwingend ein Ausschlussgrund.
Gruß S.
Di stellst 2 Fragen.
darf ich Bulle in der Öffentlichkeit sagen , aber nicht Direkt zu einem Polizisten?
Du darfst es unbestimmt sagen. Der direkt angesprochene Polizist entscheidet selbst, ob ihn das beleidigt oder nicht.
was nicht stimmt sie ist keine Polizistin. Ist das strafbar?
Das ist etwas völlig anderes und wenn sie das tut, um eine Reaktion zu erzwingen, einen Vorteil zu erlangen oder Nutzen zu ziehen, wäre es generell auch strafbar.
Gruß S.
Nein.
Die Bezeichnungen der Abschlüsse sind unterschiedlich. Meist ist es der Bachelor of Arts mit Zusatz Polizei. In NRW ist man Diplom-Verwaltungswirt, aber auch mit Zusatz Polizei. Man wird also überall Polizist.
Will man gar kein Polizst sein, sollte man überlegen, ob man nicht generell eine andere Ausbildung/Studium macht, denn der Dienstherr entscheidet später, wo man eingesetzt wird.
Man kann sich intern auf Stellenangebote bewerben, ggf Fort-/Weiterbildungen machen, aber letztendlich bleibt die Zunft die gleiche, denn man ist Polizist.
Oder man fängt gänzlich etwas Neues an, womit man wieder bei der Frage wäre, ob man dann auf einer HS der Polizei richtig ist.
Gruß S.
Annalena Charlotte Alma Baerbock
Fangruppe.
Gruß S.
Sie wissen doch, wann die Abschlussprüfungen der Bewerber sind.
Sie können absagen, wenn du den in Aussicht gestellten Schulabschluss und ggf geforderte Mindestnoten nicht ablieferst.
Gruß S.