darf die Polizei mich gegen meinen Willen nachhause ,,begleiten“?

7 Antworten

Das passiert bei uns regelmäßig, vor allem an Silvester, Maiferiertag und Halloween. Die Polizei geht in mehreren Grüppchen durch die Stadt und greifen Jugendliche und Kinder auf, um sie nach Hause zu bringen und den Eltern ins Gewissen zu reden.

Ist es ein gefährliche Ort gewesen?

Kennst Du gefährliche Orte, die so von der Polizei eingestuft wurden? Für NRW gibt es eine komplette Liste, für andere Bundesländer suche ich noch sowas.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Die Person darf draussen sein so lange sie will und das egal zu welcher Uhrzeit... Deswegen wird man nicht von der Polizei eingesammelt

Deswegen frage ich mich ob zu diesem beispiel nicht noch mehr gehört...Was ist vorher passiert und handelte es sich um einen Ort der nicht für Kinder geeignet ist?

shakur1988  17.08.2022, 22:24

bullshit noch nich was vom jugend sch(m)utzgesetz gehört bis zue vollendung des 16ten Lebensjahres hast du Punkt 24uhr alleine drinn zu sein es seih denn du hast die Genehmigung deiner Erziehungsberechtigten.. Was ich abwr wiederrum aucg gar nicht mal so schlecht finde inzwischen aus diversen gründen..

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Davidtheanswer  18.08.2022, 17:57
@shakur1988

Genau bulshit der Kommentar... Sogar 10-Jährige dürfen nach Mitternacht draussen sein... Es gibt KEINE Ausgangssperre für Minderjährige... was du meinst ist bei Veranstaltungen, Restaurants, Theater/Kino,... klar, da gibts regeln. und natürlich sollten die Erziehungsberechtigten wissen wo das Kind ist.

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Davidtheanswer  18.08.2022, 21:49
@shakur1988

haha sehr witzig, weil du das wort auch benutzt hast und ich beim schnell schreiben ein L vergessen habe

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shakur1988  19.08.2022, 00:27
@Davidtheanswer

naja wenigstens hast du es selbst bemerkt 😉 dass kann man so leider von so manchen tiefflegern hier in diesem "forum" erwarten 😛😉

aber back to Topic, zu meiner Zeit war es eben hier so dass es hier gewisse alters bezogene "ausgangssperren" gab.. dass hatte eben auch teils den Vorteil dass die Jugendlichen besser geschützt waren und für die älteren wohl bitte nicht falsch verstehen dass sie wenigstens abends dann mal in ruhe unter sich ein Bierchen trinken gehen konnten oder eben einfch ihre wohlverdiente ruhe gen Feierabend genießen konnten 😉 es hatte somit eben für beide Parteien so ihre Vorteile 😛

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Lucifersdemon  26.10.2023, 10:43
@Davidtheanswer

Nein, JuSchu sieht vor, dass alles unter 16 zwischen 23:59 und 5:00 Zuhause sein muss. Wenn dem nicht so ist, wird das Kind nach Hause begleitet und bei häufigerem Vorkommen auch das JA eingeschaltet. Einzige Ausnahme: das Kind wohnt auf dem Dorf und muss morgens um bspw 4:30 den Zug nehmen, um zur Schule zu kommen, wobei mittlerweile keine nächstgelegene Schule 3h entfernt ist.

Shakur hat hier vollkommen Recht.

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Ja, es sei denn, du kannst deine Eltern ans Telefon holen, die bestätigen, dass sie keine Gefahr für dich sehen.

Das hängt nicht vom Alter sondern vom Zustand der Person ab.