Fallengelassene Anzeige Btm sichtbar für Polizisten bei einer Verkehrskontrolle?


14.01.2020, 22:34

Ich kam vor kein gericht und wurde nicht verurteilt. die oben genannten auflagen waren freiwillig um den staatsanwalt zu überzeugen das verfahren einzustellen.

8 Antworten

Nein, eigentlich sollte nichts in der akte drin stehen. Sprich du hast ne weisse Weste.

Bin mir Grad nicht sicher aber ich glaub Verurteilungen unter einem Jahr Bewährung müssen nicht in die strafakte.

Allerdings ist die Polizei da sehr Bürger unfreundlich und es kann sehr gut sein, das sie es trotzdem notiert haben.

Du hast aber auch ein recht auf Einsicht deiner strafakte. Einfach mal Anfragen, dann siehst du ja ob was drin steht.

Also vor Jahren wurde ein Kumpel von mir mit BTM erwischt, hat es aber vorher weggeworfen und nur weil ich mit auf der Bank sass, habe ich ein BTM Eintrag bekommen.

Das weiss ich weil mir das aus deren Register vorgelesen wurde.

Die haben mich und ihn (das war vl 1 gramm keine ahnung) Erkennungsdienstlich behandelt, - Fingerabdrücke und auch Fotos gemacht.
Auf die Idee die Fingerabdrücke einzuordnen oder zu analysieren, an dem Päckchen das sie gefunden hatten, kamen Sie nicht, denn da waren definitiv nicht meine darauf.

Trotzdem habe ich ein BTM Eintrag bekommen.

Das ist natürlich gut Kein Polizist (ich war 14 zu dem Zeitpunkt) hat mich in irgendeiner Weise aufgeklärt.

Und sowas ist nicht die Einzig negativ Erfahrung, ich kann dir nur Raten nichts gegen einen Polizisten zu unternehmen, wenn nicht viele Zeugen da sind die unrechtstaatliches oder nicht gehöriges, angepasstes Verhalten bezeugen können.

  • Keine Anzeige machen, es schlucken und Polizisten meiden, auch wenn Sie meine sie tun gutes, decken die guten die bösen Polizisten.

Ich für mein Teil habe mittlerweile mehr Angst vor der Polizei als vor Kriminellen.

Ich kann dir nur Raten um Kriminelle und auch Polizisten und auch Drogenkonsumenten ein grossen Bogen zu machen, das bringt meist nur Probleme.

Und da behaupten ernsthaft Leute geringe Mengen sind bei Erstauffälligen straffrei...

Ja, das steht im polizeilichen Auskunftssystem.

Was letztendlich bei der Sache herauskam, kann man zwar auch nachlesen, allerdings wird in der Regel den Beamten vor Ort nicht noch dazu gesagt ob bzw. welche Strafe du dafür bekommen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeiobermeister

ja! bei mir wurde es auch fallen gelassen und ich dachte ich muss das bei Kontrollen nicht angeben wenn man mich fragt ob ich schon mal mit der Polizei zu tun hatte. Dann haben die gesagt was ich mal gemacht habe und alles ... die wussten bescheid!

Sag einfach am besten dass du DAMALS was mit der Polizei zu tun hattest wegen bla bla und mach deutlich dass du dich dafür schämst oder dich witzig machst warum du sowas gemacht hast, wie blöd das war.... meistens kontrollieren sie sogar dann deine Taschen undso weiter nicht. musst aber auch nett sein.