Polizeikontrolle ; Blutabnahme ?


25.04.2020, 01:54

Kann man überhaupt eine Anzeige stellen obwohl der Test bei 0,0 liegt .

7 Antworten

Was viele nicht wissen, bei Blutabnahmen wird oft nicht vorschriftsmäßig gehandelt bzw. die Hygienevorschriften nicht eingehalten. Dann kann man eine Anzeige wegen Köperverletzung stellen.

Beispiel: Wenn vor der Blutabnahme unzureichend desinfiziert wird oder die 30 Sekunden Einwirkzeit nicht beachtet bzw. eingehalten werden oder vor dem stechen bzw. punktieren mit dem unsterilen Finger noch einmal die Vene getastet wird, dann stellt das den Tatbestand der Körperverletzung dar. Wissen die wenigsten.

Problem!! Kein Zeuge! Oder doch? Das wäre Voraussetzung. LG

Dommie1306  25.04.2020, 10:47

Nächstes Problem: Das macht der Arzt und nicht die Polizei. Also kannst du max. den Arzt anzeigen.

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ede45  25.04.2020, 14:42
@Dommie1306

Das stimmt allerdings. Die Polizei würde ich sagen, ist immer fein raus. Egal wie es kommt. Sie bekommt immer Recht. Leider. LG

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Dommie1306  25.04.2020, 15:02
@ede45

Nicht immer - zum Glück.

Aber meistens - zum Glück

Das "Leider" kann ich nicht teilen^^

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ede45  25.04.2020, 17:42
@Dommie1306

Ja schon! Im großen und ganzen hast du ja Recht. Ich habe da an einen Bekannten gedacht. Da haben die zwei Polizisten Recht bekommen. Obwohl sie sich vor Gericht einzeln bei der Zeugenaussage widersprochen haben. Das fand die Richterin aber nicht relevant und hat es ignoriert. Seit dem weiß ich, dass im Zweifel der Beamte immer Recht bekommt. Seit dem zweifele ich ein wenig an unserem Rechtsstaat was er erwiesener Maßen nicht ist. Manche Menschen sind gleicher. Das belegen auch mehrere Beiträge im Fernsehen (Frontal im ZDF). Leider. LG

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Dommie1306  25.04.2020, 20:11
@ede45

Da kann ich dir tatsächlich nur zustimmen: Leider!

Ich sehs halt aus eigener Warte... ich war jetzt ca. 30 Mal Angeklagter und hatte mir aber tatsächlich nie etwas vorzuwerfen... da erstmal einen Vertrauensvorschuß vom Gericht/der Staatsanwaltschaft zu bekommen hilft natürlich gegen viele schlaflose Nächte...

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Hallo

Du kannst im Ernstfall die Verwertung des Beweismittels unterbinden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da das Verfahren vermutlich wie du erwähnst fallen gelassen wird, ist das sowieso egal.

Ob die Blutentnahme jedoch insgesamt zulässig war, können wir hier nicht beurteilen. Den Polizisten wirst du nicht erfolgreich verklagen können, er wird seine Gründe vermutlich gehabt haben und kann diese mit dem Ergebnis bei Anzeige/ Beschwerde auch nochmals belegen.

Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:27

Und was ist wenn man direkt die Aussage verweigert und man die Tests wie Nase stupsen Licht folgen etc gleich verweigert dann bekommen die meisten Polizisten doch Angst ? Nur so als Frage das man sich den ganzen Müll mit dem Bluttest sparen kann ohne abzuwinkeln selbstverständlich nur wenn man Tatsächlich nichts im Blut hat der Polizist sich aber sicher ist und sogar noch frech dabei wird und man die Gespräche durch andere dokumentiert

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DerSchokokeks64  25.04.2020, 03:14
@Blutabnahme361

Hallo nochmal

Frech werden darf natürlich kein Polizist im Dienst, da ist eine Bescherde möglich, eine Klage nur wegen Beleidigung z.B. .

Die Blutentnahme muss gerechtfertigt sein, beispielswiese durch deine Fahrweise oder Verhalten. Allerdings haben die Polizisten da etwas Spielraum, und das der Test positiv ausfiel, bestätigt die Annahme das dieser rechtens war.

Hättest du jetzt tatsächlich nichts im Blut und könnte die Polizei die Blutentnahme nicht rechtfertigen, hättest du eine gute Chance

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Dommie1306  25.04.2020, 10:47
@DerSchokokeks64
 und könnte die Polizei die Blutentnahme nicht rechtfertigen

Was die Polizei aber in der Regel kann ;-)

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Dommie1306  25.04.2020, 10:48
@Blutabnahme361
dann bekommen die meisten Polizisten doch Angst 

Bitte was?

Wenn du die Tests verweigerst und ein Anfangsverdacht besteht, gehts zur Blutentnahme, wieso soll ich da Angst haben?

Wenn ein Anfangsverdacht besteht und du die Tests machst und die gut sind, dann gehts nicht zur Blutentnahme.

Deine Sache, ob du sie verweigerst oder nicht, aber mir als kontrollierender Beamte im Endeffekt vollkommen egal.

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Naja glaub nicht. Aber es kann jetzt sein das sie dich eher Kontrollieren wenn du aufgefallen bist. Wurde auch mal mit ein bisschen Grass erwischt aber habe keine Anzeige bekommen (trotz meines Alters) doch fast jedes mal als mich der Polizist auf Streife sah hat er mich komplett auseinander genommen und als er mich dann mal beim Mofa fahren Kontrollierte musste ich auch direkt in den Spital und war mein Schein los. Auch wenn nur ein Wert wenig darüber war. Dies hat dazu geführt das ich jetzt als fahrunfähig eingeteilt worden bin ... meine Anwältin sagte mir noch dazu das ich mein Schein auch los währe wenn die Werte passen würden da ich ja auch beim Urin positiv war. Ich dann jedoch probieren könnte die Strafanzeige zu streichen.

Tja das kommt davon wenn man nicht checkt das man ein Problem hat und aufhören sollte aber wenn mans nicht checkt wie ich dan wird man es halt so zu spüren bekommen ...

Eine Strafanzeige kann man immer stellen.

Was soll dir die Strafanzeige bringen? Selbst wenn du 0,0 Promille hättest, wenn der PVB das begründen kann und die Blutentnahme somit rechtmäßig angeordnet wurde (und das kann er, sonst hätte er es nicht gemacht), dann bringt dir die Strafanzeige garnichts.

Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 01:59

Es geht jetzt um die Freiheitsberaubung und Körperverletzung deswegen frage ich ab wann man eine Anzeige stellen kann und ich frage ja was es bringt richtig lesen bitte

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nanfxD  25.04.2020, 02:00
@Blutabnahme361

Ist es nicht, die Freiheitsberaubung und die Körperverletzung ist gerechtfertigt. Außerdem hast du doch was im Blut gehabt, also was willst du ?

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peti12314  25.04.2020, 02:01
@Blutabnahme361

Es ist keine Freiheitsberaubung oder Körperverletzung, wenn die Maßnahme rechtmäßig war.

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:03
@peti12314

Ja aber wenn der Test bei 0,0 Nano gram liegt ist sie nicht mehr Rechts mäßig

ich frage jetzt speziell nach dieser Frage was ist wenn sie nicht Rechts mäßig ist

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:04
@peti12314

Bitte richtig lesen ich stelle mehrer Fragen und nicht azi werden

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nanfxD  25.04.2020, 02:06
@Blutabnahme361

Doch ist sie wenn ein anfangsverdacht vorliegt.. und selbst wenn das nicht so wäre könnte man über eine Erlaubnistatbestandsirrtum nachdenken und der wäre dann einschlägig.

hoffentlich schicken die dich zur mpu

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:11
@nanfxD

Ok jetzt kommen wir der Sache näher. Sehr Juristisch ausgedrückt. Könntest du des etwas einfacher beschreiben. Kommt man dann also mit der Anzeige durch wenn die kein Anfangsverdacht vorliegt ?

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peti12314  25.04.2020, 02:12
@Blutabnahme361

Wenn der Test bei 0,0 Nanogramm ist, ist sie nicht mehr rechtmäßig? Wo steht das? Das sagt garnichts aus. Übrigens hatte man bei dir ja scheinbar den richtigen Riecher.

Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter berauschenden Mitteln ist eine Ordnugnswidrigkeit, dabei ist die Menge völlig egal. Das regelt §24a StVG.

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:14
@peti12314

Haha Hey es geht grade nicht um mich es geht einfach nur um die Frage. Wenn du keine Ahnung hast dann schreib bitte nicht . Die Menge die man im Blut hat ist nicht egal

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nanfxD  25.04.2020, 02:15
@Blutabnahme361

Dann könnte man durchkommen, das wirst du aber niemals beweisen können + muss die Polizei auch Quoten erfüllen die nehmen niemanden freiwillig mit

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:15
@nanfxD

Und was ist wenn man zeugen dabei hat und das Gespräch aufnimmt sieht die Sache schon anders aus

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nanfxD  25.04.2020, 02:17
@Blutabnahme361

Und ? Dann sagt er du bist im typischen Alter + Müdigkeit und gerötete Augen -> schon wars das.

du müsstest schon Nen Rezept für Gras haben das vorzeigen etc dann vllt

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peti12314  25.04.2020, 02:18
@Blutabnahme361

Okay, dann geht es nicht um dich, dann sieh es nicht auf dich bezogen.

Es ist vom Grundsatz her schon mal mindestens eine Ordnungswidrigkeit, ich habe dir auch den § dazu genannt. Wenn dazu noch eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, dann kann es sich beispielsweise um eine Straftat handeln.

Wenn man bei einer Verkehrskontrolle Ton filmt, dann macht man sich sogar noch strafbar.

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:19
@nanfxD

Ja aber man kann doch durch alle möglichen Situationen Rote Augen bekommen ,durch ein geöffnetes Fenster ,durch eine längere Fahrt im Auto

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peti12314  25.04.2020, 02:19
@nanfxD

Das würde hier ja vorallem garnichts nützen, es muss einen Anfangsverdacht gegeben haben, vorallem unter Berücksichtigung des Ergebnisses welches raus gekommen ist.

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:21
@peti12314

Ich hab letztens noch im Fernsehen gesehen das man das Gespräch besser aufnimmt sonst kann man Bei Fehlern von der Polizei überhaupt nichts nachweisen und du ließ erst mal was du geschrieben hast bezüglich das sie den richtigen Riecher bei mir hatten also bitte

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nanfxD  25.04.2020, 02:22
@peti12314

Wie gesagt das müsste was sein wie .. der Typ sieht aus wie der neue von der Ex den mach jetzt fertig

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nanfxD  25.04.2020, 02:23
@Blutabnahme361

dafür gibt es dann ja die Drogentests und nicht gleich eine Strafe ;) hab selbst beim Praktikum bei der Polizei erlebt das die eine rausgezogen aber der betrunken ausgesehen hat und 0.0 hatte + keine Drogen

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peti12314  25.04.2020, 02:23
@Blutabnahme361

Sieh es doch einfach auf die Situation bezogen. Bei der dargestellten Situation von dir hat man ja richtig gelegen.

Tonaufnahmen während einer Verkehrskontrolle sind verboten. §201, Abs. 1, Nr. 1 StGB, egal was im Fernsehen gezeigt wurde^^

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 02:57
@nanfxD

So dumm hahaha omg warum mich ich hab gesagt das es mir eine Frage ist hahahah was ist bloß los mit dir

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Blutabnahme361 
Fragesteller
 25.04.2020, 03:02
@nanfxD

Wer Soll mich den zur MPu schicken XD Nur weil ich eine Frage im Internet stelle soll ich zur Medizinischenpsychologischen Untersuchung alles klar mein Bester XD es wäre wohl besser wenn du mal zum Artz gehst und deine kleine Erbse Medizinisch untersuchen lässt ;)

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Die "Freiheitsberaubung" und "Körperverletzung" waren rechtens, da die Polizei per Gesetz dazu ermächtigt ist.

Für dich gilt § 24a StVG: Zitat

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Steht einfach dazu, dass DU den Fehler begangen hast, in dem du Kiffst und am Verkehr mit einem KFZ teilnimmst!