Für mich absolut unverständlich. Das ist aus meiner Sicht legitime Regierungskritik.

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Aus meiner Sicht ist die Bezeichnung "Lügenfritze" von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zugespitzte Kritik ist ausdrücklich von der Meinungsfreiheit abgedeckt soweit nicht die gezielte Herabwürdigung und Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

Und selbst wenn man Zweifel daran äußern würde, dass hier nicht die gezielte Herabwürdigung und Diffamierung von Merz im Vordergrund stehen würde, so würden sich zumindest auch Zweifel ergeben, dass es nicht vielleicht doch einfach zugespitzte Kritik ist. Spätestens da müsste man den §185 StGB (Beleidigung) im Lichte der Meinungsfreiheit auslegen und zum Entschluss kommen, dass hier eine freie Meinungsäußerung - auch wenn sie zugespitzt ist - vorliegt.

Mich macht es teilweise fassungslos, was manche Amtsrichter im Hinblick auf Beleidigung, Meinungsfreiheit usw... aburteilen. Das ist wie mit den Hausdurchsuchungen aufgrund einer Beleidigung. Ich kann in solchen Fällen nur jedem empfehlen bis vor ein Bundesgericht durchzuklagen.

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Ist Leistungserschleichung, zB Schwarzfahren, kriminell?

Einsteigen, losfahren, schwarzfahren - sei es aus Gedankenlosigkeit, aus Nervenkitzel oder aus Geldnot. Viele halten Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt, doch es ist nach deutschem Recht eine Straftat. Etwa 148.000 mal im Jahr kommt es zur Anzeige. Ein Massendelikt also, das den Behörden enorm viel Arbeit bereitet.

Justizministerin Hubig möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken - dann droht keine Strafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Doch an dem Entwurf gibt es Kritik von mehreren Seiten.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kommt der Vorschlag nicht gut an. Er schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten."

Wie ist die Haltung der "gf-Community" (darf man Community sagen oder ist das Denglisch und in Deutschland verwenden man Begriffe wie "gf-Nutzer) dazu?

https://www.youtube.com/watch?v=QpeT4NDS6Co

Oliver Wolff im Interview zum Schwarzfahren | VDV - Das Magazin
Schwarzfahren muss eine Straftat bleiben" Wer Busse und Bahnen vorsätzlich ohne Fahrausweis nutzt, macht sich strafbar. Das sollte so bleiben, fordert der VDV - auch mit Blick auf die Sicherheit der Mitarbeitenden im ÖPNV, wie VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff (Foto) erläutert.
VDV-Stellungnahme - Deutscher Bundestag
Der VDV hält die Strafbarkeit des Schwarzfahrens aus nachfolgenden Gründen weiterhin für notwendig. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit oder sogar eine gänzliche Abschaffung des Straftatbestandes hätte eine negative Signalwirkung, die die Schwarzfahrerquote deutlich erhöhen könnte.
Justíz überlastet: Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren
HeuteWegen Schwarzfahrens ins Gefängnis? Justizministerin Stefanie Hubig zeigt sich offen für Entkriminaliserung. Doch wird die Union mitspielen?
Bundesjustizministerin Hubig fordert Entkriminalisierung von ...
Anwaltverein fordert Ende der Strafbarkeit von Schwarzfahren / Bestraft würden ... Der Deutsche Anwaltverein (DAV) drängt auf eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit gilt das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat. Ein Zustand, den der Verein für sozialpolitisch verfehlt hält. ...
Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren
HeuteDie Justizminister aus Bund und Ländern sollen sich Anfang Juni in Hamburg mit dem Vorstoß befassen. 2016 war im Strafgesetzbuch das sogenannte „Nein heißt Nein"-Modell verankert worden.
Pressemitteilung - Association of German Transport Companies
Schwarzfahren muss eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches bleiben. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit käme für notorische Schwarzfahrer einem Freifahrtschein gleich.
Schwarzfahren entkriminalisieren: Warum 7000 Schwarzfahrer im ... - RND
18. Aug. 2024VDV und Deutscher Städtetag fordern unisono: Schwarzfahren soll Straftatbestand bleiben. Alles andere sei ein Irrweg, sagt Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des VDV.
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Wenn die Justiz nicht in der Lage ist, das abzuarbeiten, ist es nicht das Problem von Polizei & Ordnungsbehörden die dann für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit zuständig werden.

Ich bin daher ganz klar dagegen.

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Ein Polizeibeamter, der z.B dem Land NRW angehört, kann auch beispielsweise im Land Bayern Gefahren abwehren und Straftaten verfolgen. Wenn er das tut, dann gelten seine Maßnahmen nicht mehr als Maßnahmen des Landes NRW sondern des Landes Bayern. Er ist rechtlich damit bayrischer Polizeibeamter und kann auch alle Befugnisse ausüben. Da ist es auch unerheblich, ob er das eigeninitiativ oder auf Anforderung macht. Auf Jedermannsrechte muss nicht zurückgegriffen werden.

Beim Bund ist es grundsätzlich gleich. Man muss aber bedenken, dass z.B ein Polizeibeamter des Bundes grundsätzlich in allen Bundesländern örtlich aber nicht immer sachlich zuständig ist. Beispiel wäre z.B wenn ein Polizeibeamter des Bundes eine Verkehrsstraftat auf einer Autobahn feststellt. Die Polizeien des Bundes haben keine sachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verkehrsstraftaten. In dem Fall gelten die Maßnahmen dann nicht mehr als Maßnahmen des Bundes sondern als Maßnahmen des jeweiligen Landes in dem z.B die Verkehrsstraftat begannen wird. Das heißt, der Bundesbeamte ist rechtlich gesehen auch wieder Landesbeamter und darf die Befugnisse nach den Landesgesetzen ausüben.

Für die GSG9 gillt dann selbiges. Wenn die GSG9 z.B einen Straftäter festnimmt, der eine Straftat begannen hat, wofür der Bund zuständig ist, gelten die Maßnahmen als Maßnahmen des Bundes. Soll die GSG9 z.B einen Mörder festnehmen, der seine Frau in seinem Haus umgebracht hat, ist das eine Straftat wofür das jeweilige Land zuständig ist und alle GSG9 Beamten sind für den Einsatz rechtlich Landesbeamte.

Hoffe es ist verständlich.

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Was für eine Punktzahl hast du?

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Ich meine, in einem Bundesland hat schon mal jemand erfolgreich gegen diese präoperativen Werte geklagt. Musst mal googeln...

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Putin will uns an den Kragen, Trump will uns an den Kragen, Xi will uns an den Kragen... gähn...

Wie stellst du dir das eigentlich vor ohne Verbündete auf der Welt?

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Naja, was meinst du denn, wie der Streifendienst bei der Bundespolizei in einer Großstadt aussieht? Da läuft man nicht den ganzen Tag nur durch den Bahnhof.

Da wird auch ganz normal Streife gefahren, nur dass die Einsatzanlässe überwiegend eben im bahnpolizeilichen Bereich liegen und du zu diesen gerufen wirst. Und da ist in jeder Großstadt mehr als genug los, da kannst du dir sicher sein.

An der Grenze fährst du eben im 30km Gebiet auf internationalen Verkehrswegen, Städten, Dörfern usw... Streife und führst Kontrollen mit der Zielrichtung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität durch. Da muss man schon Lust drauf haben.

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Ich bin absolut gegen Militarisierung, Wehrdienst und damit eingeschlossen auch der Musterung.

Davon abgesehen wäre eine Musterung nach Zufallsprinzip verfassungswidrig.

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Luftraumverletzungen durch Russland oder andere Staaten, die keine Verbündeten sind, gehen absolut garnicht.

Aber man sollte nicht vergessen, dass das Leben kein Spiel ist. Wir haben es nicht nötig, ein Flugzeug abschießen zu müssen. Auch wenn manche Hitzköpfe das etwas anders sehen.

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Durch die Entnahme der Backware hast du einen Kaufvertrag geschlossen. Du bist zur Zahlung verpflichtet, also geh in den Laden und bezahl einfach anstatt wegen ein paar Brötchen so einen Aufstand zu machen.

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Ich würde da mal ganz entspannt bleiben.

Bei fast allen Polizeibehörden wird kurz vor Einstellung oder am Einstellungstag noch mal eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt. Diese ist im Umfang nicht ansatzweise mit der Untersuchung im EAV vergleichbar.

Soweit mir bekannt, wird in NRW nur gefragt, ob sich zwischen Untersuchung EAV und Einstellung etwas am gesundheitlichen Status verändert hat und es wird geprüft ob Auflagen (falls welche bestehen - z.B Gewicht reduzieren) erfüllt worden sind.

Bleib entspannt und viel Spaß beim Studium.

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Komisch, ich kenne viele Leute mit Migrationshintergrund im Staatsdienst. In meinem unmittelbarem Umfeld ist keiner von dennen "nicht erwünscht" oder wird deshalb benachteiligt usw...

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Ich habe schon Gewinne bei anderen Kryptowährungen in diesem Zyklus realisiert.

Wieso setzt du nicht einfach eine Order, die automatisch verkauft, wenn du z.B bei 2.900 Euro Gewinn bist? Dann kannst du mit weiteren Anstiegen die Order einfach immer wieder leicht erhöhen.

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Das ist immer eine Frage der Perspektive.

Wenn ich heute 50.000 Euro in Bitcoin investiere, habe ich in ein bis zwei Jahren vielleicht schon 100.000 Euro. Dementsprechend lohnt es sich schon.

Wenn ich 200 Euro investiere, habe ich in ein bis zwei Jahren vielleicht 400 Euro. Das würde sich wahrscheinlich weniger lohnen.

Jetzt heute würde ich nicht mehr einsteigen, aber vielleicht schon morgen Abend. Bitcoin hat gerade wieder das Allzeithoch geknackt und testet es erneuert an. Danach wird er zwangsläufig wieder etwas fallen. Dann ist vielleicht eine Kaufgelegenheit da.

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