Speicheltest? Nächstes mal vielleicht besser Urin. Die sind eigentlich schon genau.

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Die Person wird durchsucht und fest gemacht. Danach folgen Erstehilfemaßnahmen.

Wenn derjenige mit RTW ins Krankenhaus verbracht wird, dann wird eine vorläufige Festnahme / Ingewahrsamnahme angeordnet und der Beschuldigte dann unter Begleitung ins Krankenhaus verbracht und dort bewacht.

Die Polizeibeamten welche geschossen haben oder beteiligt waren; werden rechtlich entsprechend belehrt (insbesondere auf das Aussageverweigerungsrecht) und darüber das sie mit NIEMANDEM darüber reden. Nicht mit dem Dienststellenleiter, nicht mit dem diensthabenden Polizeiführer, nicht mit den Kollegen und auch nicht Freunden. Es wird auch kein Bericht geschrieben und derjenige geht erst mal nach Hause.

Sicherung von Spuren usw… übernimmt meistens der Kriminaldauerdienst.

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Entspann dich, ist doch alles gut. Das ein Polizist mal genervt ist und so klingt, kommt öfter vor als du denkst... er hat es spätestens jetzt schon wieder vergessen.

Lg von einem Polizeibeamten

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Stop stop stop stop... das ist eine Vertragsstrafe von 60 Euro und KEIN Bußgeldverfahren geschweige den Strafverfahren. Oder hast du Post von der Stadt/Kreis/Land/Bund bekommen?

Wenn es so ist, wie ich denke, dann brauchst du es garnicht angeben. Das ist Zivilrecht.

Man muss nur Bußgeld- oder Strafverfahren von der Polizei, Stadt usw... angeben^^

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Was man machen kann, dass man beide Sachen in der Hand hat. So zum Beispiel RSG und Schusswaffe. Wenn das RSG nicht wirkt, lässt man es fallen und bedient die Schusswaffe. Aber immer mit zwei Händen.

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Es gibt schon gewisse Vorgaben, aber auch nicht so pauschal wie einige denken.

Grundsätzlich muss das mildeste, geeignete Mittel ausgewählt werden.

Was das aber dann im Endeffekt ist, kommt auf den Einzelfall drauf an.

Wenn vier Personen einen Polizeibeamten umstellen und unmittelbar davor sind auf ihn einzuprügeln, dann kann der Polizeibeamte selbstverständlich die Schusswaffe ziehen und diese im Zweifel auch einsetzen.

Wenn eine Person auf eine Polizeibeamten mit geballten und erhobenen Armen/Fäusten zu rennt, dann eher RSG oder den Einsatzstock, kommt dann vielleicht auch auf die Entfernung an. Kann man das RSG einsetzen und dann noch kurz abwarten ob es wirkt oder ist derjenige schon so nah, dass man sich sofort mit dem Einsatzstock verteidigen muss?

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Nein, Kollektivstrafen sind nicht erlaubt. Es gibt bei der Bundespolizei aber auch keine Kollektivstrafen.

Wenn einer zu spät kommt und alle Liegestütze machen müssen, dann nicht weil er zu spät gekommen ist, sondern weil Sport ein Teil der Ausbildung ist. Du willst Bundespolizistin werden und keine Verwaltungsangestellte...

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An Verkehrsknotenpunkten und Orten wo vermehrt Straftaten passieren (auf den Hauptbahnhof München trifft beides zu), darf sowohl die Landespolizei Bayern als auch die Bundespolizei deine Identität feststellen und dich durchsuchen. Das ganze geschieht im Rahmen der "Ortshaftung". Der alleinige Aufenthalt an solch einem Ort reicht aus.

Und ich kann dich beruhigen, dass ist nicht nur in Bayern so. Auch in anderen Bundesländern wird das gemacht. Am Hamburger Hauptbahnhof macht man nachts am Wochenende manchmal sogar die Eingänge dicht und errichtet eine Kontrollstelle.

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Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Möglichkeit: Die Polizei will einfach anlasslos einen Atemalkoholtest durchführen. Entweder du bist einverstanden und es wird einer durchgeführt oder du lehnst ihn ab und es passiert nichts.
  2. Möglichkeit: Die Polizei stellt bei dir Auffall oder Ausfallerscheinungen fest, eröffnet ein Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren, belehrt dich rechtlich und bietet dir einen Atemalkoholtest an. Wenn du diesen duldest und er negativ ausfällt, dann darfst du wieder fahren. Wenn du ihn verweigerst, wird eine Blutentnahme angeordnet um im Strafverfahren den Beweis zu erbringen (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bezug auf Fahren unter Einfluss von Alkohol oder BTM obliegt die Anordnungskompetenz der Polizei). Die Weiterfahrt wird untersagt. Das Ergebnis kommt bei Alkohol relativ schnell (teilweise schon in einer Woche), bei BTM dauert es manchmal etwas länger.
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Ja, das ist bereits vorgekommen.

Die Polizei arbeitet immer mit den Informationen, die sie von Außenstehenden bekommt. Wenn jetzt die Person A sagt, Person B hätte das und das gemacht, muss die Polizei erst mal von einem Anfangsverdacht ausgehen, einleiten und die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen treffen. Wenn dieser Außenstehende gelogen hat und es auf Grundlage dessen zu Widerstandshandlungen kommt, ist das besonders ungünstig und strafrechtlich natürlich auch relevant (insbesondere für den Anzeigenden - nicht für die Polizeibeamten).

Ich kann in solchen Fällen aber trotzdem den gewaltsamen Widerstand nicht nachvollziehen. In Deutschland redet die Polizei grundsätzlich erst mal vernünftig und friedlich mit einem. Wenn man mit Maßnahmen nicht einverstanden ist, kann man später immer noch vor dem Verwaltungsgericht davor klagen. Wieso sollte man sich gegen die Maßnahme sperren oder im Zweifel sogar Polizeibeamte angreifen?

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Nein, weil es keine Rechtsgrundlage gibt, eine 70 Jährige Frau anlasslos in einer Waffenverbotszone zu kontrollieren.

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Ja, der Zoll kann jemanden gemäß 127, Abs. 1 StPO (aufgrund des Fluchtverdachts - nicht zur Identitätsfeststellung) sowie gemäß 127, Abs. 2 StPO wenn bereits ein Haftgrund vorliegt, vorläufig festnehmen.

Der Zoll trifft dann Amtshandlungen im Zuständigkeitsbereich des Landes (in Eilzuständigkeit) und hat für diesen Sachverhalt die selben Befugnisse wie ein Polizeibeamter dieses Bundeslandes.

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Festivals sind Orte, an dennen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten begannen werden.

Eine Identitätsfeststellung oder Durchsuchung ist damit im Rahmen der sog. „Ortshaftung“ möglich.

Btw: Untersuchen tut nur der Arzt.

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Die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung kommt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wenn du nach dem Ablauf der Frist der Empfehlung noch mal einen A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

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