Zwischenprüfung BP
Ist es korrekt, dass nach der ersten schriftlichen bestandenen Zwischenprüfung dann die Schwimmprüfung zum Weiterkommen abhängig ist. Also wenn die gut bestandenen schriftliche Zwischenprüfung als nicht bestandenen dann gehandhabt wird nur weil man die schwimmprüfung knapp nicht bestanden hat? Kann ich mir nicht vorstellen.
1 Antwort
Man braucht um zur mündlichen Zwischenprüfung zugelassen zu werden, die schriftliche Zwischenprüfung sowie die Sportprüfungen (u.a. die Schwimmprüfung), die Prüfung im Polizeitraining (Einsatztraining + Schießen) sowie die Erstehilfeprüfung.
Nachzulesen ist das in §37, Abs. 1 MBPolVDVDV.
Woran scheitert es den bei der Schwimmprüfung? Schreib mir sonst mal eine PN.
Ist keine dritte Abnahme möglich?
Wie gesagt, schreib mir mal eine PN. Ich hätte da noch eine Idee.
Das Problem bei der schwimmprüfung war die Zeit. Bei der ersten Abnahme war es 1 Sekunde, bei der 2. Abnahme waren es 2 Sekunden. Ich frage mich wieso eine gute schriftliche Zwischenprüfung wegen einer nicht bestandenen Schwimmprüfung als nicht bestanden gewertet wird? Man könnte doch dann sagen, dass die schwimmprüfung in einem halben Jahr wiederholt wird. Vor allem müsste es doch reichen, dass der Auszublende die schwimmanforderung erbracht hat...aber muss das dann auf Zeit gemessen werden?