Doch, die Polizei greift durch. Das nützt aber nichts wenn die Staatsanwaltschaft jedes mal entscheidet, jeden auf freiem Fuß zu belassen.
Ich finde es richtig und wichtig!
Nein, ich sehe das nicht ähnlich. Auch sehe ich nicht, dass Trump korrupt ist.
Wieso kaufst du dir nicht einfach einen Ledger Stick oder ähnliches?
Haha, klar. Du bist einfach weitergegangen und hast ihn ignoriert. Und er hat dann auch noch Ärger bekommen.
Nur mal am Rande... Personenkontrollen kann man auch mit Zwang durchsetzen. Und das macht man auch, wenn das Gegenüber keinen Bock hat und sich weigert. Das heißt dann für dich im Zweifel die Mitnahme auf die Dienststelle.
So wichtig bist du nicht, dass der Ärger bekommt, weil er dich angesprochen hat. Das obliegt nämlich jedem Beamten selber, ob er dich kontrolliert oder nicht.
Könnte schon sein. Aber wenn du Beamter auf Lebenszeit bist, würde ich entspannt bleiben. Damit man nicht dienstfähig (unterscheide zu diensttauglich - deutlich höhere Voraussetzungen) ist, muss schon sehr sehr viel passieren.
Ist das eine Scherzfrage? Nach so einem Vorfall würde in Deutschland der Verdacht des versuchten Mordes oder zumindest versuchten Totschlags bestehen und damit wäre jeder befugt, den Autofahrer/Täter vorläufig festzunehmen. Notfalls auch mit Gewalt.
Der darf seine Aussage verweigern und die Festnahme dulden. Aber sicher nicht aufs Gaspedal drücken und noch mehr Menschen überfahren.
Jap, ich gehe davon aus, dass heute schönes Geld verdient wird.
Deshalb ist der Lokführer eben Lokführer und kein Polizeibeamter.
Die Bundespolizei hat fast garkeine Streifenwagen auf der Fläche, im Gegensatz zur Landespolizei. Und auch die Landespolizei kann Maßnahmen treffen, was Züge angeht. Da muss und steht auch niemand vor dem Zug und wartet.
Und es gibt auch wichtigeres, als besprühte Züge.
Denkst du echt die Polizei ist dafür verantwortlich?
Selbst wenn die Polizei so einen Straßendealer erwischt und festnimmt. Was passiert dann nach Identitätsfeststellung und Durchsuchung? Weißt du wer darüber entscheidet? Die Staatsanwaltschaft und ein Richter. Und ich kann dir sagen, leider gehen die wenigsten Straßendealer direkt am selben Tag in Haft. Im Gegenteil, meistens müssen sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß belassen werden.
Da muss in der Politik noch ganz viel passieren; u.a. eine wirklich deutliche Ausweitung der Haftplätze sowie eine Reform der Strafprozessordnung, dass man solche Täter viel viel einfacher in Haft bringen kann.
Aber die Polizei kann da absolut nichts für.
Zermürbend. Es gab schon bessere Zeiten.
Das geht dich nichts an!
Erst mal muss man klarstellen, das niemand von uns dabei war und daher auch kein Urteil treffen kann.
Es gibt tausend Gründe und Sachverhaltskonstellationen wieso im Rahmen des unmittelbaren Zwanges (auch in den Rücken) geschossen worden ist. Es kann auch sein, dass es auf Notwehr gestützt ist. Genauso kann es sein, dass der Beamte sich in so einer derartigen Ausnahmesituation befand, dass er die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten hat (Notwehrüberschreitung).
Was hier aus meiner Sicht aber definitiv nicht zu trifft, ist Mord oder Totschlag. Wenn das ganze rechtswidrig war und der Beamte schuldhaft gehandelt hat und auch keine Rechtfertigungsgründe (z.B Notwehr oder Notwehrüberschreitung) hatte, trifft viel mehr (gefährliche) Körperverletzung mit Todesfolge zu. Die Begründung ist nämlich ganz einfach: Wenn ein Polizeibeamter in der Annahme der Schusswaffengebrauch sei rechtmäßig von der Dienstwaffe Gebrauch macht, tut er dies mit der Zielrichtung, eine Person "angriffsunfähig" zu machen. Die Tötung der Person ist NIEMALS das Ziel (außer beim finalen Rettungsschuss, aber das ist noch mal was anderes). Wenn der Beamte nicht aus Spaß geschossen hat und kein Psychopath ist, wird man im Regelfall davon ausgehen, dass die Angriffsunfähigkeit des Beschuldigten die Zielrichtung der Schüsse war und damit eine (gefährliche) Körperverletzung mit Todesfolge einschlägig ist.
Und grundsätzlich kann man sagen - mit Reizstoff tötet man zwar niemanden. Aber man kann auf einen Polizeibeamten dem man Reizstoff in die Augen gesprüht deutlich einfacher mit einem Messer einstechen oder ihm die Dienstwaffe entreißen. Ich will garnicht wissen, in was für eine Panik man als Polizeibeamter verfällt, wenn das Gegenüber (das übrigens zuvor andere Personen mit einem Messer bedroht hat), einem Reizstoff in die Augen sprüht und man nicht weiß, ob derjenige auf einen gleich mit dem Messer einsticht. Da würde es mich nicht wundern, dass man die Notwehr aus Furcht oder Schrecken überschreitet. Was ich damit sagen will, Schusswaffengebrauch kann gegen Reizstoff durchaus berechtigt sein.
Die Polizei muss sich auch nicht zurückziehen. Darf sie auch garnicht! Das wäre es ja, wenn Gewalttäter durch die Innenstadt ziehen dürften und der Staat sich zurück zieht.
Auf fliehende Täter darf die Polizei übrigens auch schießen. In den meisten Landesgesetzen und auch dem Bundesgesetz heißt es dazu: "Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird."
Bei der aktuellen Lage in Deutschland wäre es vielleicht auch mal ein Denkanstoß an die Politik, dass man zu "Schußwaffen oder Sprengstoffen" auch noch "Messer" hinzunimmt.
"Was ich aber gerne diskutieren würde ist die Tatsache, dass in solchen Fällen natürlich keine Bodycams eingeschaltet sind"
Das kann ich dir gerne mal aus der Sicht eines Polizeibeamten erklären. Weißt du wie man sich fühlt, wenn man mit Reizstoff, einem Messer oder einer Schusswaffe angegriffen wird? Ziemlich scheiße. Du kannst 20 oder 30 Jahre Diensterfahrung haben. In solchen Situationen schaltest du in den Überlebensmodus. Das ist einfach Instinkt. Das erste woran du denkst, ist es da lebend und gesund herauszukommen. Das letzte woran du denkst, ist Beweise für das spätere Strafverfahren zu sammeln. Und dementsprechend denkt man in solchen Situationen oft einfach nicht daran, die Bodycam einzuschalten. Was meinst du, wie oft die Kollegen oder ich selber mir schon gedacht habe: "Hätte ich mal die Bodycam eingeschaltet..." weil dann drauf gewesen wäre, was für Angriffen und Widerstandshandlungen wir teilweise ausgesetzt sind.
Viel kritischer sehe ich außerdem, dass es z.B keine unabhängige Behörde gibt, die gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Ja, früher oder später, hoffentlich ;=)
Kann von mir aus gerne aber noch ein paar Monate dauern.
Immobilien im Ausland, Aktien und Kryptowährung.
Aufgarkeinenfall. Ein Foto des Dienstausweises wäre strengstens verboten.
Nein, die Polizei greift genug durch.
Man sollte endlich mal die Staatsanwaltschaft anweisen, hart durchzugreifen. Das fehlt mir persönlich.
IN den Wirtschaftsstandort Deutschland? Nein, garantiert nicht. Da würde ich auch aktuell kein Geld investieren.
Weil Rainer ihm auf die Nerven ging.