Zwischenprüfung BP
Ist es korrekt, dass nach der ersten schriftlichen bestandenen Zwischenprüfung dann die Schwimmprüfung zum Weiterkommen abhängig ist. Also wenn die gut bestandenen schriftliche Zwischenprüfung als nicht bestandenen dann gehandhabt wird nur weil man die schwimmprüfung knapp nicht bestanden hat? Kann ich mir nicht vorstellen.
Prüfung,
Bundespolizei