Das ist - sorry - schon wieder dämliches Stammtischgelaber.
Schauen wir uns doch dazu mal den Gesetzestext an:
§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Halten wir also zunächst Mal fest: Die "normale" Steuerhinterziehung sieht eine Freiheitsstrafe von 0-5 Jahren vor.
Erst bei einer schweren reden wir von 0,5-10 Jahren Freiheitsstrafe.
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Eine reine sexuelle Nötigung - also noch KEINE Vergewaltigung - wir mit 0,5-5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das heißt, hier liegt die Mindestfreiheitsstrafe bereits ein halbes Jahr höher als bei der "einfachen" Steuerhinterziehung.
Eine tatsächliche Vergewaltigung
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
Hat eine angedrohte Freiheitsstrafe von 2(!!!) Jahren - 10 Jahre (siehe Absatz IX).
Das heißt allein die Mindeststrafe liegt bei der Vergewaltigung um ein vielfaches höher, als bei der Steuerhinterziehung.
Der überwiegende Großteil der Verurteilungen bei einer Vergewaltigung wird daher ein höheres Strafmaß haben, als bei der Steuerhinterziehung. Es gibt jedoch immer wieder einige medienwirksame Steuerhinterziehungsverurteilungen, die dementsprechend ausgeschlachtet werden und die eine hohe Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das hat aber mit den tatsächlichen Zahlen nur wenig zu tun.
Hinzu kommt, dass eine Steuerhinterziehung in der Regel einfacher nachzuweisen ist: Ich verdiene X €, muss Y Steuern zahlen, aber hab nur Z € bezahlt.
Bei einer Vergewaltigung ist die Beweisführung ungleich schwerer.
Und dennoch lässt ich festhalten, dass die pauschale Aussage, eine Steuerhinterziehung würde schwerer bestraft werden, als eine Vergewaltigung, schlicht Unfug ist.