Schau mal, zum Thema "Landespolizei Bayern" hab ich hier ziemlich viel Klartext geschrieben:

https://www.gutefrage.net/blickwechsel/ama-kriminalpolizei

Ansonsten würde ich immer Landespolizei der Bundespolizei, weil du dann sicher sein kannst, dass du zumindest in der Nähe deiner Heimat eingesetzt wirst. Außerdem ist der Aufgabenbereich abwechslungsreicher :)

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Es ist zunächst mal nicht per se verboten, Handschellen so lange anzulassen.

Alles andere ist einzelfallabhängig. Wenn du sagst, dass sie zu eng sind, erwarte ich von den Kollegen zumindest mal, dass sie schauen, ob es nicht eine Nummer weitergeht. Ansonsten: Ja, die Dinger tun weh.

Aber kein Polizist muss sich angreifen lassen. Du hast ja selber geschrieben, dass du unkooperativ und aggressiv warst - du hast die Kollegen beleidigt und "dich gewehrt" - was auch immer das in dem Kontext heißt. Das heißt die Fesselung war erstmal rechtmäßig.

Ob man sie früher abnehmen hätte können/müssen werden wir alle, die nicht dabei waren, hier nicht beurteilen können.

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Es geht ja nicht um die Einheitenanzahl, sondern um die Kampfstärker.

Offensichtlich ist die Einheit ganz rechts mit dem Zenturiohelm mega mächtig... du wurdest mit weit mehr als dem doppelten einer Kampfstärke angegriffen...

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So wenig ich die AfD leiden kann:

KÖNNEN WIR BITTE AUFHÖREN, IRGENDWELCHE TRAGÖDIEN FÜR POLITISCHE HETZE (in beide Richtungen) ZU NUTZEN!

Leute, es ist scheiß egal, welche Herkunft ein Messerstecher hatte. Den Opfern und den Angehörigen ist es egal, ob ein Michael, ein Abdul oder sonst jemand auf sie einsticht!

Es geht darum, sowas ganz allgemein zu verhindern. Egal welche Nation der potentielle Täter hat -.-

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StGB

Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.

Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.

Es geht nicht drum, wie alt man bei der Gerichtsverhandlung ist, sondern wir alt man zum Zeitpunkt der Tat war.

Wenn du mit 17 Jahren einen umbringst, das aber erst nach 9 Jahren ermittelt wird, bist du 26 und wirst nach dem Jugendstrafrecht verurteilt => Alter zur Tatzeit.

Damit lautet die einzig richtig Antwort: Wenn jemand mit 25 Mist baut, wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Keine Ausnahme. Punkt.

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Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.

Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.

Es geht nicht drum, wie alt man bei der Gerichtsverhandlung ist, sondern wir alt man zum Zeitpunkt der Tat war.

Wenn du mit 17 Jahren einen umbringst, das aber erst nach 9 Jahren ermittelt wird, bist du 26 und wirst nach dem Jugendstrafrecht verurteilt => Alter zur Tatzeit.

Damit lautet die einzig richtig Antwort: Wenn jemand mit 21 Mist baut, wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Keine Ausnahme. Punkt.

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Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.

Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.

Es geht nicht drum, wie alt man bei der Gerichtsverhandlung ist, sondern wir alt man zum Zeitpunkt der Tat war.

Wenn du mit 17 Jahren einen umbringst, das aber erst nach 9 Jahren ermittelt wird, bist du 26 und wirst nach dem Jugendstrafrecht verurteilt => Alter zur Tatzeit.

Damit lautet die einzig richtig Antwort: Wenn jemand mit 25 Mist baut, wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Keine Ausnahme. Punkt.

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Darf der AG zu viel gezahltes Gehalt zurück fordern?

Hallo, ich habe eine Frage, die mich jetzt einfach mal interessiert. Mein AG (Minijob Basis) hat mir über knapp 3 Monat zu viel Gehalt überwiesen. Angefangen hat es, als ich im Januar/Februar in einer anderen Filiale ausgeholfen hatte und ich dementsprechend Überstunden ausbezahlt bekommen habe. Im März hat man mir dann nochmals Überstunden bezahlt, welche ich nie geleistet hatte. Ich rief bei der Personalabteilung an und fragte, wo da der Fehler liege. Man meinte, dass ich noch restliche Überstunden ausbezahlt bekomme, da man mir nicht alles auf einen Monat ausbezahlen darf. Trotzdem wäre es zu viel Geld und man behält den Monat darauf den zu viel überwiesenen Betrag ein. Dann stimmt wieder alles und es läuft normal weiter. Den Monat darauf hat man dann etwas Geld wieder einbehalten. Nun hat man mir wieder zu viel überwiesen. Ich rief wieder an und nun sagte man mir, dass man mich ausversehen in eine andere Lohngruppe eingestuft hat und dass dies wohl seit Januar so ausbezahlt wurde. Ich selbst hatte mit den Überstunden selbst den Überblick verloren, da man mir ja nie zu viel überweisen durfte, da ich sonst die Auszahlungsgrenze überschritten hätte. Nun meinte man, dass man eine Forderung von dem Zuviel gezahlten Geld stellt und ich dies zurück zahlen muss. Ich lege mich jetzt nicht mit meinem AG an, da ich dort auch gerne arbeiten aber für mich ist das natürlich sehr blöd gelaufen, da das Geld halt schon weg ist. Mich interessiert trotzdem ob es rein rechtlich so gehandhabt wird. Vielen Dank schonmal.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Also: Ja

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Es gilt das allgemeine Strafrecht.

Als Heranwachsender zählt man zwischen 18 und 21.

Es schimpft sich "bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Das 21. Lebensjahr ist am Tag des 21. Geburtstag vollendet. Das heißt, mit 21 zählt einzig und allein das Erwachsenenstrafrecht.

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Die neue Regierung beabsichtigt evtl.Feiertage zu streichen, 

Quelle?

Alles was ich gefunden habe ist, dass die Wirtschaftsbosse das wollen, flankiert von Industrie- und Handelskammer. Von der Regierung konnte ich bislang nichts finden...

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Spannende Frage!

Aber die Antwort ist tatsächlich ziemlich einfach :D

Totschlag => Geht nicht, weil ist ja schon tot

Mord => Geht nicht, weil ist ja schon tot

ABER: §23 StGB schlägt voll rein:

Strafgesetzbuch (StGB)§ 23 Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).

Der Täter denkt "Der lebt, den töte ich" und macht alles, in seiner Macht stehende.

Dass es beim "untauglichen Versuch" bleibt (weil, ist ja schon tot), ändert nichts an der eigentlichen Tat (Absatz III).

Da Heimtücke gegeben ist, würde das Urteil wohl auf "versuchten Mord" lauten. (Sobald jemand ERNSTHAFT den Taterfolg versucht zu verwirklichen, sind wir in der Strafbarkeit...)

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Wie immer: "Kommt drauf an".

Hatte man immer ein gutes Verhältnis und findet man als Vermieter in der Gegend sowieso einfach einen Nachmieter - wieso nicht (meine letzten beiden Mieter haben per Whatsapp gekündigt :D Ist doch auch okay, alles easy).

Wenn der Mieter ein (menschlicher) Trottel war, würde ich ihn gar nicht drauf hinweisen und die Miete dementsprechend weiter einfordern... aber solche Mieter hatte ich bislang nie :)

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Es Ist unglaublich, wie wenig sich der mündige Bürger außerhalb von Tiktok und Telegram noch selbst informieren kann.

https://www.gutefrage.net/umfrage/groko-will-8-stunden-tag-abschaffen-wie-findet-ihr-das

Hier wurde genau dieses Thema schon vor 3 Wochen durchgekaut.

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Lieber Peter...

ich möchte echt mal wissen, was dein Problem ist:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-die-nachtschichtler-der-unverzichtbare-teil-der-deutschen-wirtschaft

Alle 2 Monate erwähnst du, dass du bei einem DAX Unternehmen arbeitest.

Nein, dadurch trägst du nicht zur Stabilität von Deutschland bei! Zumindest nicht mehr oder weniger, als JEDER ANDERE BERUFSTÄTIGE AUCH!

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Das ist - sorry - schon wieder dämliches Stammtischgelaber.

Schauen wir uns doch dazu mal den Gesetzestext an:

§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

Halten wir also zunächst Mal fest: Die "normale" Steuerhinterziehung sieht eine Freiheitsstrafe von 0-5 Jahren vor.

Erst bei einer schweren reden wir von 0,5-10 Jahren Freiheitsstrafe.

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Eine reine sexuelle Nötigung - also noch KEINE Vergewaltigung - wir mit 0,5-5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das heißt, hier liegt die Mindestfreiheitsstrafe bereits ein halbes Jahr höher als bei der "einfachen" Steuerhinterziehung.

Eine tatsächliche Vergewaltigung

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

Hat eine angedrohte Freiheitsstrafe von 2(!!!) Jahren - 10 Jahre (siehe Absatz IX).

Das heißt allein die Mindeststrafe liegt bei der Vergewaltigung um ein vielfaches höher, als bei der Steuerhinterziehung.

Der überwiegende Großteil der Verurteilungen bei einer Vergewaltigung wird daher ein höheres Strafmaß haben, als bei der Steuerhinterziehung. Es gibt jedoch immer wieder einige medienwirksame Steuerhinterziehungsverurteilungen, die dementsprechend ausgeschlachtet werden und die eine hohe Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das hat aber mit den tatsächlichen Zahlen nur wenig zu tun.

Hinzu kommt, dass eine Steuerhinterziehung in der Regel einfacher nachzuweisen ist: Ich verdiene X €, muss Y Steuern zahlen, aber hab nur Z € bezahlt.

Bei einer Vergewaltigung ist die Beweisführung ungleich schwerer.

Und dennoch lässt ich festhalten, dass die pauschale Aussage, eine Steuerhinterziehung würde schwerer bestraft werden, als eine Vergewaltigung, schlicht Unfug ist.

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