Du musst absolut keinen Alltag machen, Brotzeit herrichten oder sonst was. Das ist ein Jackpot!

Frag nach ihrem Lieblingsspielzeug, ob sie gern malt, Puppentheater, Puppen allgemein, Stofftiere, ein Lieblingsbuch, Puzzle etc. und dann soll das Kind einfach erzählen. Kinder lieben es, wenn sich jemand für ihre Hobbys interessiert. Und dann fragst du, ob ihr denn dann z.B. mal zusammen mit den Puppen spielen wollt. Zack, sie wird dich nie wieder gehen lassen :D

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Gib die Kontaktdaten an den Wirt. Der kann seine Rechnung zivilrechtlich bei denen einfordern oder Anzeige wegen Betruges erstatten. DU hast damit prinzipiell gar nichts zu tun.

Damit es dir aber nicht auf die Füße fällt, würde ich einfach Ross und Reiter bzgl. den Verursachern nennen...

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Nein, die Bank gibt dir da nur einen guten Rat. Wenn du unbedingt zur Polizei willst, kannst du dort auch einfach eine VerlustANZEIGE aufgeben. Ist aber sinnlos wenn du 100% davon überzeugt bist, dass die Karte daheim ist und du sir nur nicht findest.

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Phisingseite.

Ware weg, wenn du irgendwelche Bankdaten angegeben hast werden da ziemlich sicher Lastschriften drüber laufen.

Ebay macht da nichts, dafür sind sie nicht zuständig.

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Da musst du eigentlich nur den Stein wegräumen. So zumindest meine Erinnerung an die ganzen World-Events. Wenn du nicht im Kampf bist, einfach um den Stein rumgehen, bis "Interagieren" auftaucht.

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Wenn man mal mehr als die Überschrift liest, sieht man das hier:

Union und SPD planen, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen – zugunsten eines Wochenlimits.
Statt maximal acht Stunden am Tag zu arbeiten (mit Ausnahmen bis zehn), soll künftig nur noch die Gesamtstundenzahl pro Woche entscheidend sein.
Das Ziel: Mehr Flexibilität im Job und bessere Vereinbarkeit mit dem Privatleben.

Das kann ich nur sehr begrüßen. Es ist ein scheiß Tag, Regen und bä? Na dann hau ich 11 Stunden rein. Heute ist ein super schöner Tag? Hör ich um 12 Uhr Mittags auf und geh zum See.

Geht natürlich nicht bei allen Berufen, aber da, wo es geht: Wieso nicht?

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First Person? Third Person? Vogelperspektive? Rollenspiel? Kämpfen mit Schwert, Bogen oder sowas?

Was war das Ziel? Inventarverwaltung? Gruppenverwaltung?

Baller mal alles an Infos raus, was du noch weißt!

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Vermutlich Betrug:

  1. Die Domain gibt es noch nicht mal ein halbes Jahr.
  2. Die Preise sind zu billig. Merke: Wenn ein Angebot zu gut ist, um wahr zu sein, ist es nicht wahr.
  3. Eine einzige Bewertung auf trustpilot und die spricht von Betrug (https://de.trustpilot.com/review/bossvendz.com)
  4. Hier kommt die Seite auf gerade mal 19,5 von 100 Vertrauenspunkten https://www.scam-detector.com/validator/bossvendz-com-review/
  5. Das ist ein Shop. Die Kontaktadresse lautet "bossvendz@gmail.com". Wieso nicht sowas wie support@bossvendz.com oder irgendwas, was man erwarten würde? Sehr suspekt

Ich würde da nichts bestellen...

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Was tun wenn ich über PayPal "Familie und Freunde" betrogen wurde?

Hallo,

Ich habe vor kurzem eine Bezahlung über ebay Kleinanzeigen mit PayPal getätigt. Der Nutzer schien vertrauenswürdig, da der Account schon lange existiert hat und gute Bewertungen hatte. Der Nutzer hat verlangt dass ich ihm das Geld über PayPal "Freunde und Familie" senden soll was ich dann auch gemacht habe.

Dass diese Bezahlungsweise nur für Geldgeschenke oder Ähnliches gedacht ist wusste ich nicht. Nachdem ich die Zahlung abgeschlossen habe hat der Verkäufer sich nicht mehr gemeldet. Kurz danach habe ich eine Nachricht bekommen dass das Konto des Verkäufers wegen Verdacht auf Betrug gesperrt wurde. Dann habe ich die Bezahlung über mein Bankkonto rückgängig gemacht.

Dann hat sich PayPal gemeldet und fragte nach dem Grund warum die Bezahlung storniert wurde. Nachdem ich angegeben habe dass ich betrogen wurde hat PayPal mein Konto gesperrt und fordert jetzt, dass ich das Geld zurück.

Der User von dem ich gescammt wurde ist schon von PayPal gesperrt worden und ich finde es einfach nur frech dass PayPal jetzt will, dass ich das Geld an eine Person schicke bei der Ich UND PayPal beide wissen dass es ein Scammer ist. Was ist da der Sinn dahinter? Ich weiß dass man solche Bezahlungen nicht über "Familie und Freunde" machen darf aber gibt es keine andere Lösung als dam Scammer das Geld zu schenken??

PS: Ja es ist VERBOTEN PayPal "Freunde und Familie" für solche Bezahlungen zu nutzen, dass WEIẞ ich (ein paar belehrendebWirte nutzen mir jetzt auch nichts). Also wenn jemand eine Lösung hat wäre ich SEHR froh. Bin 13 (mein Vater hat das alles gemacht was oben steht) und der Betrag war >300€ was für mich SEHR viel Geld ist.

LG Samuel

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Grüß dich,

Zur Hintergrundinformation:

Wenn du etwas kaufst und die Ware nicht erhältst, ist das ein Warenkreditbetrug. Wenn du etwas kaufst und niemals zahlst ist das ein Kreditbetrug. Beides erfüllt den Tatbestand des §263 StGB - Betrug

Somit kannst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dazu reicht das Zielkonto - in dem Fall von Paypal (je mehr Daten du vom Verkäufer hättest, desto besser, aber wie gesagt, eMail Adresse des Empfängers reicht...

Wichtig für dich ist Folgendes:

Die Polizei kümmert sich um die Strafverfolgung, nicht aber um das Zivilrecht!

Das heißt, selbst wenn der Täter ermittelt würde und vor Gericht zu 10 Jahren Haft und 50000 Euro Strafe verurteilt werden würde (wird er nicht, wills mit dem übertriebenen Beispiel nur deutlich machen), kriegst du davon nichts.

Dafür musst du parallel dazu ein Zivilrechtsverfahren eröffnen... das machst du am besten über einen Zivilrechtsanwalt. Dieser kann per Akteneinsicht auch auf die Ergebnisse der Polizei zugreifen und an die ermittelten Beschuldigtenpersonalien die Forderung(en) stellen.

Die Anwaltskosten musst du erstmal selbst übernehmen, werden aber anschließend von dem Beschuldigten mit eingefordert, wenn du Recht bekommen solltest, d.h. In dem Fall musst du unterm Strich selber nichts zahlen... WENN vom Täter Geld zu holen ist... ein Restrisiko bleibt also bestehen...

Ganz wichtig: Erst einen Anwalt einschalten, wenn die Polizei einen Täter ermittelt hat! Sonst bleibst du definitiv auf den Kosten sitzen! Der Anwalt wird keinen Täter ermitteln...

Und fürs nächste Mal natürlich nicht einfach alle Sicherheitshinweise ignorieren und bei Ebay Kleinanzeigen nicht überweisen. Und wenn, dann NICHT MIT FAMILIY AND FRIENDS! Dann hat du nämlich - wie du bestimmt schon rausgefunden hast - keinen Käuferschutz.

Ich bin aber auch ehrlich: Ich gehe davon aus, dass du dein Geld nicht mehr wieder sehen wirst...

Dennoch: Viel Erfolg:)

Und zu deiner Frage, wieso PayPal will, dass du überweist: Weil aktuell PayPal im Minus ist. Die 300 sind ja auch schon vom "PayPalkonto" weg. Und das wollen sie natürlich wieder haben. In dem Fall von dir bzw. deinem Vater, weil ihr die AGB nicht erfüllt habt. Damit macht es sich PayPal einfach, aber die wollen aus verständlichem Grund auch keinen Verlust erleiden.

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Ohne den Kontext kennen, ist es immer schwer. Aber wenn man sich das Video ab 0:50 anschaut sieht man, dass der Typ davor seine Hand ca. 3 CM vor dem Gesicht eines anderen Polizisten hatte und aggressiv auf ihn eingeredet hat.

Schupsen find ich jetzt nicht mega professionell, aber das ist so weit von "Polizeigewalt" entfernt, wie Chief Wiggum vom Sportlehrer in der Polizeiausbildung.

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Betrug.

Gehacktes Kleinanzeigen Konto, Reisepass gefälscht.

Du hast alle Warnungen in den Wind geschlagen ("Familie und Freunde" ist dafür gedacht, wenn du deiner Familie oder Freunden Geld "schenken" willst - wer hätte es bei dem Namen gedacht).

Dir bleibt jetzt noch die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, aber ehrlicherweise sind die Ermittlungschancen nicht die besten - nicht Null, aber schon sehr gering. Aber die Geschädigten von derart gelagerten Fällen machen es dem Täter halt auch sehr, sehr einfach.

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Die Frage ist ungenau.

Nein, es gibt natürlich noch andere relevante Sachen. Selbst im Straßenverkehr. Wenn der Polizist dich auffordert zu fahren, aber gerade läuft hinter ihm ein Kind über die Straße, das du siehst und er nicht, fährst du natürlich dennoch nicht.

Wenn die Frage darauf abzielt, ob andere Vorfahrtsregelungen, wie Ampeln, Verkehrsschilder etc. dann irrelevant werden: Ja.

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Nein

Wie immer sticht die Reihenfolge:

  1. Polizist => Wenn der den Verkehr regelt, ist alles andere irrelevant.
  2. Ampel => Gibt es keinen Polizist, der den Verkehr regelt, aber eine Ampel (egal ob mobil oder nicht), sind deren Lichtzeichen Folge zu leisten, unabhängig von etwaiger Beschilderung.
  3. Schilder => bei dem gegenständlichen Verkehrsschild handelt es sich um ein Vorfahrtszeichen für DIE NÄCHSTE KREUZUNG. Im Anschluss kann z.B. wieder
  4. Rechts vor links [gelten].
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Bis 2004 oder 2005 (weiß nicht mehr genau), musstest du zwingend das erste Jahr der Ausbildung in der Unterkunft wohnen. Die Regelung gibt es aber schon seit 20 Jahren nicht mehr.

Tatsächlich machen das aber gefühlte 98% der Auszubildenden freiwillig. Es gibt in der Kantine noch Abendessen (für das du zahlen musst), danach meistens noch Sport und/oder Lernübungen und ggf. mit den Kollegen noch was unternehmen. Dann extra heimfahren, nur um am nächsten Tag wieder in die Kaserne fahren zu müssen hat sich für viele einfach nicht rentiert. Zumal du ja auch für das Frühstück zahlst...

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Eine Vorladung bei der Polizei ist zunächst mal eine Einladung. Kann man hingehen, muss man aber nicht.

Ist es jedoch eine Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft, ist man VERPFLICHTET dieser Folge zu leisten.

Die Vorladung dient dazu, eine Vernehmung zu ermöglichen:

Als Zeuge muss man antworten, außer es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Als Beschuldigter darf man antworten, muss es aber nicht (quasi seine Sicht der Dinge darstellen). Viele Anwälte raten dazu, als Beschuldigter nichts zu sagen. Das kann situativ richtig sein. Meine Erfahrung zeigt aber, dass es mindestens genau so viele Fallkonstellationen gibt, in denen der Beschuldigte mindestens "nicht schlechter", wenn nicht sogar "besser", fährt, wenn er was sagt. Einzelfallabhängig.

Bei einem Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vernehmung anwesend sein.

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Schauen wir ins Gesetz:

Erstmal die Nötigung:

§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Keine Wohnung zu bekommen ist durchaus als empfindliches Übel anzusehen.

Entscheidend ist beider Nötigung des Absatz II. und hier der Passus "als verwerflich anzusehen ist". Das heißt aus dem Rechts-Deutschem übersetzt: "Wenn du 10 random Leute in der Fußgänger den Sachverhalt vorstellst und die Mehrheit dann sagt "Boah, das geht ja mal gar nicht!", ist es als verwerflich anzusehen.

Wenn ich heute ein Inserat schalte "Wohnung gegen Sex abzugeben!" werden sehr sehr viele sagen "Ne, also ne, also wirklich nicht." => Verwerflich.

Die Nötigung ist also erfüllt.

Verschärfung:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
5.
der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

Nötigung, siehe oben.

Und dann das ganze noch auf sexueller Basis.

Wobei das ganze in der Praxis natürlich viel nuancierter und Einzelfallabhängig geprüft werden würde.

Trotzdem lässt sich festhalten: Wohnung gegen Geld: Anerkannter Tauschhandel. Wohnung gegen Sex: Verletzt wohl den Grundschutz der persönlichen Freiheit und hat viel mehr den Anschein von "Zwang", da eine Wohnung als lebensnotwendiges Gut angesehen wird.

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Ja, das hat seine Richtigkeit.

Aber nicht unendlich lange. In der Regel nach Beendigung des Mietverhältnis 6 Monate, in besonderen Fällen maximal 12 Monate.

Edit: Richtigstellung auf Grund der Kommentare: Maximal wohl bis fast 24 Monaten in "ungünstigen" Konstellationen...

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