Du musst den Pin vom Handy nicht rausgeben.
Nicht zu kooperieren stellt KEINE Strafverschärfung dar.
Ob ein Handy ohne PIN ausgelesen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab - welche Betriebsversion besitzt es, wurden Sicherheitsupdates durchgeführt etc. Grobe Faustformel: Das aktuellste Modell/Betriebsversion lässt sich BFU meistens NICHT entsperren.
Wenn das Gerät AFU ist, also sichergestellt wurde, nachdem es von dir eingeschaltet war (also nur der normale Sperrbildschirm zu sehen ist), ist es auf jeden Fall zu knacken. Wenn nicht von der Polizei-Forensik selbst, dann von Cellebrite oder einer ähnlichen Firma.
Wenn das Gerät BFU ist, also komplett ausgeschaltet war zum Zeitpunkt der Sicherstellung, könnte es (vorausgesetzt die aktuellsten Updates sind drauf) tatsächlich so sein, dass ohne Entsperrcode ein Auslesen nicht möglich ist.
Kosten:
Wird ein Mobilgerät an eine externe Firma versandt, entstehen dadurch erhöhte Kosten, die NUR BEIM AUFFINDEN VON STRAFBAREN INHALT auf den Beschuldigten via "Auslagenvermerk" umgelegt werden können. Klassischerweise kostet eine Handyauswertung so dann zwischen 2000-4000€.
Zudem muss die Staatsanwaltschaft eine sogenannte "Zerstörungsanordnung" erteilen. Das Handy wird zwar nicht zwangsläufig "zerstört", aber oft genug überlebt es das Entsperren nicht. Auch hier wieder: Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, wird der Beschuldigte dafür entschädigt.
Dauer:
Einen Sperrcode zu Knacken dauert bei der Forensik unter Umständen Wochen, bei den Firmen Monate - nicht weil es SO extrem schwierig ist, aber weil es einfach dementsprechend viele Aufträge gibt.
Bei der Herausgabe der Pin kann es wesentlich schneller gehen. Wie schon erwähnt bist du aber nicht verpflichtet, dich selber zu belasten. Das ist daher meistens vor allem dann sinnvoll, wenn du weißt, dass nichts illegales gefunden wird und du das Handy möglichst schnell wieder haben willst, oder das Kind sowieso schon so krass in den Brunnen gefallen ist, dass der Handyinhalt keine weiteren Auswirkungen mehr hat - in dem Fall könnte die Kooperation strafmildernd wirken. Gerade bei der letzten Variante würde ich aber empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren und den Einzelfall durchzusprechen.
Zum Thema Handyherausgabe:
Gegenstände können durch die Polizei sichergestellt werden, wenn sie
a) Als Beweismittel dienen (§94 StPO). Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden diese wieder herausgegeben, außer der Eigentümer verzichtet bei der Sicherstellung auf Rückgabe (dies wird im Sicherstellungsverzeichnis vermerkt und vom Eigentümer unterschrieben). In dem Fall wird der Gegenstand nach Beendigung des Verfahrens wieder herausgegeben.
b) Wenn sie der Einziehung unterliegen. Das ist bei Tatmitteln der Fall. Ein Beispiel: Der Bankräuber fährt mit seinem Auto zu einer Bank, überfällt diese mit einer Pistole und flüchtet anschließend wieder mit seinem Auto. In dem Fall wir das Auto und die Pistole eingezogen, da diese maßgeblich dafür benötigt wurden, um die Straftat zu begehen. Die Gegenstände werden also NICHT mehr herausgegeben.
c) Wenn die Gegenstände dem Verfall unterliegen, also der "Mehrwert" aus einer Tat sind. Gleiches Beispiel wie gerade. Der Täter erbeutet 25.000€ Bargeld und einen Goldbaren, der zufällig in der Bank rumlag. Sowohl das Bargeld, als auch das Gold sind "Produkte der Tat" und unterliegen damit dem Verfall. Die Gegenstände werden als NICHT mehr herausgegeben.
Wenn das Falschgeld also z.B. über das Handy bestellt oder verkauft wurde, ist das Handy ein Tatmittel und wird nicht wieder herausgegeben (Variante b).
Bei icloud gibt es eine option „Handy als verloren melden“ und „ Handy löschen sobald es aktiviert wird, bringt das was und darf ich das rechtlich?
Das darfst du machen, bringt nur nichts, da das Handy nach Sicherstellung in einen faradayschen Käfig gepackt wurde. Aber wenn nicht und es würde klappen und die Daten würden gelöscht werden, ist das KEINE Beweismittelvernichtung o.ä., da du die Handlung vornimmst, um dich selbst zu schützen. Dies ist straffrei nach §258/V StGB
5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
Um noch deinen Kommentar mit einzubeziehen: Wenn du nur über das Handy Zugang zu größeren Vermögenswerten hast, wäre es z.B. denkbar, über einen Deal diese Zugangsdaten zu erhalten. Sowas wie "Ich lass euch ins Handy rein und stimme der Einziehung zu, aber dafür darf ich meine Wallet sichern." Das ist rechtlich möglich und kommt in der Praxis durchaus vor. Aber spätestens DAS ist etwas, was du nur über einen Anwalt versuchen solltest...