Ich halte es schwierig, von "Der Polizei" zu sprechen und zu unterstellen, dass die alle inkompetent sind, weil EIN Polizist (= ein Mensch) eine dumme Aktion gemacht hat...

Ansonsten: Der Vorgang wird aufgearbeitet, fand in Sachsen statt, alles weiter werden die Ermittlungen zeigen...

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Da ist die Rechtslage eindeutig und man findet sehr schnell sehr viel Infos zu dem Thema. Z.B hier

Mieter darf Kaution nicht eigenmächtig mit Mieten verrechnen | Recht | Haufe https://share.google/4Kdo7Yh50fJ5bJYV3

Kurz zusammengefasst: Die Kaution kann nicht einseitig mit der Miete verrechnet werden. Was ist, wenn nach dem Mietverhältnis Nebenkostennachzahlungen anstehen, oder Schäden an der Wohnung vorhanden sind? Dann ist keine Kaution mehr da, um dies zu decken.

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"Es kommt drauf an". Auf dem freien Markt würde ich 20% mehr ansetzen und mich über jeden % Punkt freuen, den ich mehr bekomme, als meine Schmerzgrenze war.

Wenn ich meinen Vertragspartner kenne und ich weiß, dass er mich als "seriösen" Geschäftspartner einschätzt, dann würde ich ihm genau meinen Verkaufspreis nennen und fertig...

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Grüß dich,

ich geh mal davon aus, dass irgendwo die "salvatorische Klausel" aufgeführt ist? Meistens der letzte oder vorletzte Punkt. Sinngemäß:
Wenn irgendwas nicht passt, verliert es die Gültigkeit und der Rest passt dafür.

In deinem Fall schaut es für mich so aus, als wären die 1296€ relevant - die sind ja prozentual an die Miete gekoppelt.

Kannst du - im Zuge eines gutes Mietverhältnisses - den Vermieter auf diese Unstimmigkeit hinweisen. Aber wegen den 4€ Unterschied wird wohl nicht der komplette Punkt 14 unwirksam werden.

Ich persönlich find die Summe aber sehr hoch, kann aber auch sein, dass wir da als Vermieter "zu großzügig" sind. Vielleicht können da mal andere ihre Erfahrungswerte schreiben?

Das hier steht in unseren Mietverträgen drin:

"Die Verpflichtung zur Kostentragung des Mieters beschränkt sich auf Reparaturen mit
einem Gesamtaufwand von max. € 100,00 einschließlich Umsatzsteuer je Reparatur. Der
entstehende jährliche Aufwand ist auf 6 % der Jahresnettokaltmiete beschränkt."

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Nachtrag: Alles Quatsch, was ich geschrieben habe! Das ist viel zu hoch! Sollte nach §307 BGB auf Grund der unangemessenen Bereicherung zur Unwirksamkeit der Klausel führen!

Evtl sind die um ein Komma verrutscht und meinten 130€?

So oder so: Kannst du unterschreiben, dann ist es einfach unwirksam. Oder du bist nett und weißt den Vermieter drauf hin. Wenn er dann pampig reagiert, wärs eh kein Objekt für mich. Wenn er sich bedankt und es anpasst, kann man mit ihm wohl reden... deine Entscheidung.

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100%. Ich mach zwar einen Zacken mehr absolut, aber meine Frau arbeitet auch 7 Stunden die Woche mehr.

Wir haben auch keine Aufteilung, was wessen Aufgaben sind - jeder macht das, was gerade anfällt und wenn er Zeit hat. Funktioniert sehr sehr gut.

Ich merke oft bei mir - und ich sehs beim Ergebnis ja auch bei meiner Frau - dass wir "noch schnell das und das machen", damit der andere nach dem Kinder-ins-Bett-bringen mehr Me-Time hat und nicht noch Haushalten muss :)

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Der Fahrer zahlt zu 100 % ... selber Schuld

Der Fahrer ist verantwortlich für seinen Fahrstil. Mal davon abgesehen, dass er knapp 100% schneller war, als erlaubt.

Lass uns das ganze Mal weiterüberlegen:

Was wäre denn, wenn er einen Unfall mit Totalschaden verursacht hätte? Sollte dann auch derjenige zahlen, der um Hilfe gebeten hatte?

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Servus,

kommt ganz auf euer Verhältnis an.

Ich bin mit meinen auf "du" und wir kommunizieren über Whatsapp. Bei mir würde das so ausschauen "Grüß dich Tom, hab gesehen, dass die Miete noch nicht da ist. Gabs irgendwelche Probleme bei dir? Stress dich nicht zu sehr, danke fürs 'Nachschauen ;-)"

Ganz einfach, ganz easy, kein böses Blut.

Wenn ihr mehr ein "professionelles" Verhältnis habt, würde ich noch bis Mittwoch warten und dann offiziell darauf hinweisen, dass die Miete noch fehlt...

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Gerade für "Körper verstehen und kennen lernen" bietet sich unter anderem NFP Sensiplan an.

Meine Exfreundinnen und jetzt meine Frau haben jeweils NFP-Sensiplan verwendet.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/die-methode

Vorteile:

- Sicherer bzw. genauso sicher wie die Pille (je nach Quelle)

- Frau lernt ihren Körper verstehen

- Natürlich, keine Hormone etc.

- Kann jederzeit "geswitcht" werden auf "Kinderwunsch"

Nachteile:

- Es gibt einige Regeln, die es zu lernen und zu beachten gibt

- Disziplin der Anwenderin ist Voraussetzung

- Es gibt in jedem Zyklus eine berechnete "fruchtbare Zeit". In dieser muss entweder enthaltsam gelebt werden oder auf andere Verhütungsmethoden ausgewichen werden (sogenannte Mix-Methode)

- Sexuell übertragbare Krankheiten!

Sollte dich NFP ansprechen, würde ich einen Kurs bei deinem örtlichen Berater empfehlen. Immerhin geht es da um deine eigene Sicherheit, daher würde ich (nur die Meinung eines Einzelnen) mir das nicht im Selbststudium beibringen wollen...

Und bevor jetzt wieder die zahlreichen Kommentare kommen:

Nein, NFP hat NICHTS mit der (unsicheren) Kalendermethode zu tun.

Ja, NFP ist SEHR sicher!

Also unterm Strich: Wenn du dich an die Regeln hältst, ist NFP mindestens genau so sicher wie die Pille.

Der Pearl Index bei NFP Sensiplan liegt bei 0,4

Bei 7.866 Zyklen traten nur drei unbeabsichtigte Schwangerschaften auf. Das entspricht einer Methodensicherheit von 0,4 PI (Pearl Index). Damit liegt Sensiplan bei richtigem Gebrauch im Bereich der Pille.

https://www.sensiplan.de/de/was-ist-sensiplan/sicherheit

Diese Zahl ist unter anderem in der Langzeitstudie der Universität Heidelberg bestätigt.

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/verfahren/natuerliche-familienplanung-200343

so lag die Rate der ungewollten Schwangerschaften nur noch bei 0,6 pro 100 Frauen. Man spricht dann von einer hochsicheren Verhütungsmethode, wenn der Wert von ungewollten Schwangerschaften pro 100 Frauen innerhalb eines Jahres unter 1 liVerhütungsmethode.e2it als hochsichere Verhütungsmethode.

NFP gilt somit als hochsichere Verhütungsmethode.

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Gut

Ist halt kein klassisches Spiel. Aber wenn du dich drauf einlässt und die Völker sich einfach mal "entwickeln" lässt, kommen da schon echt witzige Story rum...

Waaaas? Die Orks haben zwei komplette Kontinente eingenommen? Wie wäre es mit einer kleinen Invasion der Nachtwanderer?

Und die Zwerge, die komplett zurückgezogen in einer Enklave leben kriegen mal ein paar neue Goldvorkommen. Und dann einfach mal abwarten, wie sich das Machtverhältnis in 200 Jahren ändert.

Und auch wenn die Pixelgrafik nicht viel hergibt: Die Simulation im Hintergrund ist gigantisch! Der megakrasse Herrscher der Elfen stirbt in einem Krieg? Sein Sohn übernimmt sein Schwert, was auch 1000 Jahre später noch ein legendäres Artefakt ist! Jede Einheit hat eigene Werte und Skills etc.

Aber du nimmst halt immer nur passiven Einfluss... wenn du dich drauf einlassen kannst und du die Fähigkeit zu "Kopfkino" hast, kannst du hier viele Stunden verbringen :)

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Darf die Polizei einfach ein Zimmer durchsuchen und Fotos machen , ohne Durchsuchungsbefehl?

Hallo Leute,

Bei einem Freund von mir (er wohnt in einem mittelgroßen Dorf)war die Polizei, weil zwei Straßen weiter ein Paket geklaut wurde. Erst wurde sein Bruder verdächtigt, dann plötzlich er. (die sehen beide gleich aus) ,beide haben Migrationshintergrund und der Täter höchstwahrscheinlich auch.

Die Beamten zeigten ein Bild von einer Überwachungskamera, aber man erkennt deutlich, dass weder er noch sein Bruder darauf zu sehen sind. Außerdem waren beide an dem Tag bei uns ,wir haben sogar Fotos, die das beweisen.

Mein Freund hatte in der Vergangenheit schon einmal mit der Polizei zu tun, aber das war nur wegen einer Ruhestörung , wir hatten seinen Geburtstag gefeiert. Seitdem haben wir das Gefühl, dass die Polizisten bei ihn im Dorf uns immer kontrolliert, wenn sie uns sehen ,wenn wir mit dem Auto oder E Scooter unterwegs sind.Meist machen die auch einen Alkohol oder Drogentest,bei den Fahrern.

Das stört uns ehrlich gesagt nicht, weil wir nichts zu verbergen haben und immer kooperativ sind, wenn wir angehalten werden. Als die Polizisten an dem Tag bei uns ankamen, haben wir die Musik runtergedreht, waren ruhig und haben uns entschuldigt. Trotzdem waren die Beamten komplett sauer und meinten, wir sollten alle nach Hause fahren.

jetzt zurück zu den eigentlichen Thema:

Die Mutter meines Freundes hat die Polizisten reingelassen. Die beiden Beamten sind einfach in sein Zimmer gegangen, haben es durchsucht und haben auch Fotos von ihm gemacht ohne Durchsuchungsbefehl.Er war kooperativ und weiß daß er nichts zu befürchten hatte,er ist generell ein ruhiger Mensch und kooperativ,er hatte auch ein bisschenAngst in dem Moment gehabt,was falsches zu machen oder zu sagen und sie einfach machen lassen.

Wir finden das langsam gruselig, wie mit ihm und uns umgegangen wird.

Gleichzeitig finde ich das auch irgendwie extrem lustig und fast schon lächerlich keine Ahnung warum, aber es wirkt, als hätten die Dorfscherriffs echt nichts anderes zu tun.😭😭😂

Darf die Polizei das einfach so? Und was kann man tun, wenn das ohne rechtliche Grundlage passiert ist?

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  1. Es heißt DurchsuchungBESCHLUSS, nicht Durchsuchungsbefehl
  2. Bei sogenannter "Gefahr im Verzug" darf die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluss eine Wohnung betreten. Das liegt hier aber nicht vor.
  3. Sobald jemand freiwillig einer Maßnahme zustimmt, darf die Polizei diese Maßnahme ebenfalls umsetzen. Fragen darf die Polizei auch immer, also wenn sie fragen "Dürfen wir uns in der Wohnung umschauen?" und die Mutter willigt ein, dann dürfen sie es natürlich. Hätte die Mutter "Nein" gesagt, hätten die Polizisten Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft halten müssen. Würde diese dann eine Durchsuchung bejahen, hätten sie trotzdem rein gedurft, wenn nicht, dann eben nicht.

Bzgl. des Zimmers: Ich geh mal davon aus, dass der Mutter (ggf. zusammen mit ihrem Mann) das Haus gehört? Dann: Ihr Haus, ihre Regeln. Wenn sie die Polizei freiwillig reinlässt, zählt das natürlich auch für jedes Zimmer. Was anderes wäre es, wenn er z.B. einen Untermietvertrag hätte, Miete zahlt und einen eigenen Schlüssel zu seinem angemieteten Bereich hätte.

Fotos machen ist natürlich ebenfalls in Ordnung. Diese dienen als Beweismittel zur Auffindesituation.

Im Ergebnis:

Bei Freiwilligkeit darf die Polizei eine Wohnung durchsuchen.

Bei Gefahr im Verzug ebenfalls.

Ansonsten benötigt sie zwingend einen Durchsuchungsbeschluss.

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Ja
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Also ja, nur ein Mann kann exhibitionistische Handlungen im Sinne des Strafgesetzes begehen.

Bei einer Frau wäre das dann §183a StGB:

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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d können sie wissen ob sie von mir stammen oder von einer anderen person, macht das überhaupt was aus?

Natürlich. Und ja, es macht natürlich einen extremem Unterschied, ob du das Foto gemacht hast, also irgendwann mal physisch Zugriff auf das Geld hattest, oder ob das ein random Foto aus dem Internet ist...

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Du musst den Pin vom Handy nicht rausgeben.

Nicht zu kooperieren stellt KEINE Strafverschärfung dar.

Ob ein Handy ohne PIN ausgelesen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab - welche Betriebsversion besitzt es, wurden Sicherheitsupdates durchgeführt etc. Grobe Faustformel: Das aktuellste Modell/Betriebsversion lässt sich BFU meistens NICHT entsperren.

Wenn das Gerät AFU ist, also sichergestellt wurde, nachdem es von dir eingeschaltet war (also nur der normale Sperrbildschirm zu sehen ist), ist es auf jeden Fall zu knacken. Wenn nicht von der Polizei-Forensik selbst, dann von Cellebrite oder einer ähnlichen Firma.

Wenn das Gerät BFU ist, also komplett ausgeschaltet war zum Zeitpunkt der Sicherstellung, könnte es (vorausgesetzt die aktuellsten Updates sind drauf) tatsächlich so sein, dass ohne Entsperrcode ein Auslesen nicht möglich ist.

Kosten:

Wird ein Mobilgerät an eine externe Firma versandt, entstehen dadurch erhöhte Kosten, die NUR BEIM AUFFINDEN VON STRAFBAREN INHALT auf den Beschuldigten via "Auslagenvermerk" umgelegt werden können. Klassischerweise kostet eine Handyauswertung so dann zwischen 2000-4000€.

Zudem muss die Staatsanwaltschaft eine sogenannte "Zerstörungsanordnung" erteilen. Das Handy wird zwar nicht zwangsläufig "zerstört", aber oft genug überlebt es das Entsperren nicht. Auch hier wieder: Wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann, wird der Beschuldigte dafür entschädigt.

Dauer:

Einen Sperrcode zu Knacken dauert bei der Forensik unter Umständen Wochen, bei den Firmen Monate - nicht weil es SO extrem schwierig ist, aber weil es einfach dementsprechend viele Aufträge gibt.

Bei der Herausgabe der Pin kann es wesentlich schneller gehen. Wie schon erwähnt bist du aber nicht verpflichtet, dich selber zu belasten. Das ist daher meistens vor allem dann sinnvoll, wenn du weißt, dass nichts illegales gefunden wird und du das Handy möglichst schnell wieder haben willst, oder das Kind sowieso schon so krass in den Brunnen gefallen ist, dass der Handyinhalt keine weiteren Auswirkungen mehr hat - in dem Fall könnte die Kooperation strafmildernd wirken. Gerade bei der letzten Variante würde ich aber empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren und den Einzelfall durchzusprechen.

Zum Thema Handyherausgabe:

Gegenstände können durch die Polizei sichergestellt werden, wenn sie

a) Als Beweismittel dienen (§94 StPO). Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden diese wieder herausgegeben, außer der Eigentümer verzichtet bei der Sicherstellung auf Rückgabe (dies wird im Sicherstellungsverzeichnis vermerkt und vom Eigentümer unterschrieben). In dem Fall wird der Gegenstand nach Beendigung des Verfahrens wieder herausgegeben.

b) Wenn sie der Einziehung unterliegen. Das ist bei Tatmitteln der Fall. Ein Beispiel: Der Bankräuber fährt mit seinem Auto zu einer Bank, überfällt diese mit einer Pistole und flüchtet anschließend wieder mit seinem Auto. In dem Fall wir das Auto und die Pistole eingezogen, da diese maßgeblich dafür benötigt wurden, um die Straftat zu begehen. Die Gegenstände werden also NICHT mehr herausgegeben.

c) Wenn die Gegenstände dem Verfall unterliegen, also der "Mehrwert" aus einer Tat sind. Gleiches Beispiel wie gerade. Der Täter erbeutet 25.000€ Bargeld und einen Goldbaren, der zufällig in der Bank rumlag. Sowohl das Bargeld, als auch das Gold sind "Produkte der Tat" und unterliegen damit dem Verfall. Die Gegenstände werden als NICHT mehr herausgegeben.

Wenn das Falschgeld also z.B. über das Handy bestellt oder verkauft wurde, ist das Handy ein Tatmittel und wird nicht wieder herausgegeben (Variante b).

Bei icloud gibt es eine option „Handy als verloren melden“ und „ Handy löschen sobald es aktiviert wird, bringt das was und darf ich das rechtlich?

Das darfst du machen, bringt nur nichts, da das Handy nach Sicherstellung in einen faradayschen Käfig gepackt wurde. Aber wenn nicht und es würde klappen und die Daten würden gelöscht werden, ist das KEINE Beweismittelvernichtung o.ä., da du die Handlung vornimmst, um dich selbst zu schützen. Dies ist straffrei nach §258/V StGB

5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

Um noch deinen Kommentar mit einzubeziehen: Wenn du nur über das Handy Zugang zu größeren Vermögenswerten hast, wäre es z.B. denkbar, über einen Deal diese Zugangsdaten zu erhalten. Sowas wie "Ich lass euch ins Handy rein und stimme der Einziehung zu, aber dafür darf ich meine Wallet sichern." Das ist rechtlich möglich und kommt in der Praxis durchaus vor. Aber spätestens DAS ist etwas, was du nur über einen Anwalt versuchen solltest...

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Bayrische Polizisten in Uniform müssen sich nicht per se ausweisen, da sie durch die Uniform bereits als Polizeibeamte erkennbar sind. Zivilbeamte hingegen logischerweise schon.

Sobald eine Maßnahme getroffen wird, MUSS dir auf jeden Fall der Name und die Stammdienststelle genannt werden. =>

"Hallo, flythesky von der Polizei XYZ. Wir führen allgemeine Verkehrskontrollen durch, Führerschein und Fahrzeugschein bitte."

Auf Verlangen muss ein Polizist seinen Dienstausweis vorzeigen, solange dies keine Maßnahme gefährdet. Abfotografieren nein, da du dann auch das Lichtbild abfotografieren würdest. Abschreiben sicher, spricht nichts dagegen.

Wichtig: Die Pflicht zum Vorzeigen von Dienstausweisen zählt in Bayern nur für Landespolizisten. Bei Bundespolizisten gibt es so eine Pflicht (nach meinem Wissen) nicht!

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