Mietrecht / Bagatellschäden? Kleinreparatur-Klausel?
Guten Tag,
ich habe heute einen Mietvertrag vorgelegt bekommen bei dem ich mir nicht sicher bin ob die Instandhaltungs und Reparatur - Klausel wirksam ist?
Da die Summe der Einzel Zahlung höher ist als die summe der jährlichen Zahlungs Grenze - sollte das ganze doch keinen Sinn machen oder irre ich mich da?
Frage da ich mir zwecks Umzug Wohnungen anschaue und eine Möglichkeit hätte ; nur schreckt mich in dem Vertrag einiges ab so wie auch die % dieser Klausel und mehr.
Vielen dank im Voraus!
Es geht nicht um.irgendeine Reparatur oder um den Unterschied der 4€ an sich, nur darum ob die Klausel so noch Rechtswirksam ist, weil grade bei dieser Klausel kleinste Formulierung Fehler gravierend sein können.
6 Antworten
Grüß dich,
ich geh mal davon aus, dass irgendwo die "salvatorische Klausel" aufgeführt ist? Meistens der letzte oder vorletzte Punkt. Sinngemäß:
Wenn irgendwas nicht passt, verliert es die Gültigkeit und der Rest passt dafür.
In deinem Fall schaut es für mich so aus, als wären die 1296€ relevant - die sind ja prozentual an die Miete gekoppelt.
Kannst du - im Zuge eines gutes Mietverhältnisses - den Vermieter auf diese Unstimmigkeit hinweisen. Aber wegen den 4€ Unterschied wird wohl nicht der komplette Punkt 14 unwirksam werden.
Ich persönlich find die Summe aber sehr hoch, kann aber auch sein, dass wir da als Vermieter "zu großzügig" sind. Vielleicht können da mal andere ihre Erfahrungswerte schreiben?
Das hier steht in unseren Mietverträgen drin:
"Die Verpflichtung zur Kostentragung des Mieters beschränkt sich auf Reparaturen mit
einem Gesamtaufwand von max. € 100,00 einschließlich Umsatzsteuer je Reparatur. Der
entstehende jährliche Aufwand ist auf 6 % der Jahresnettokaltmiete beschränkt."
----
Nachtrag: Alles Quatsch, was ich geschrieben habe! Das ist viel zu hoch! Sollte nach §307 BGB auf Grund der unangemessenen Bereicherung zur Unwirksamkeit der Klausel führen!
Evtl sind die um ein Komma verrutscht und meinten 130€?
So oder so: Kannst du unterschreiben, dann ist es einfach unwirksam. Oder du bist nett und weißt den Vermieter drauf hin. Wenn er dann pampig reagiert, wärs eh kein Objekt für mich. Wenn er sich bedankt und es anpasst, kann man mit ihm wohl reden... deine Entscheidung.
Also, für eine Einzelreparatur den max. Betrag von 1.300 € einzusetzen ist schier hirnrissig.
Die Kaltmiete beträgt ja wohl 720 € monatlich.
Angemessen sind 6-8 %. (über 10% könnte man reden) der Jahresbruttokaltmiete. Hier also 520 - 700 € für den Jahresmaximalbetrag.
Für den Einzelfall sind mittlerweile 150 € häufig oder schon üblich.
Unterschreib den Vertrag. Die Passage ist so unwirksam.
Habs selber gefunden, §307 BGB. Hat sich damit für dich erledigt, danke :D
Grundsätzlich:
Im Zweifelsfall ist eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam, da die Rechtsprechung hier nicht immer eindeutig ist.
aber
Der BGH hat in seinem Urteil vom 06.05.1992 (Az. VIII ZR 129/91) eine Höchstgrenze von 150 DM pro Reparatur als angemessen angesehen. Aktuell wird von Beträgen zwischen 75 und 110 Euro pro Reparatur als angemessen ausgegangen, wobei dies auch von der Gesamtmiete abhängen kann.
110 € oder auch 150 € sind ja was anderes als 1.300 €.
Zusätzlich zur Einzelreparatur gibt es eine jährliche Höchstgrenze für alle Kleinreparaturen zusammen. Diese sollte bei etwa 6% bis 8% der Jahresbruttokaltmiete liegen.
und
Unwirksamkeit:
Wird eine dieser Höchstgrenzen überschritten, ist die gesamte Kleinreparaturklausel unwirksam und der Mieter muss die Kosten nicht übernehmen.
Üblich sind hier +/- 150.- Euro pro Einzelmaßnahme
Bei den 1.300 Euro für eine Einzelreparatur kann es sich wohl nur um einen Tippfehler handeln.
Ich gehe davon aus, dass es 130 Euro heißen soll.
Deshalb: Vertrag immer gut durchlesen, bevor man unterschreibt.
Da die Summe der Einzel Zahlung höher ist als die summe der jährlichen Zahlungs Grenze - sollte das ganze doch keinen Sinn machen oder irre ich mich da?
Du meinst den Riesenunterschied von 4 EUR?
Es geht darum das gesetzlich vorgeschrieben ist dass wenn diese Summe nur um einen Cent überschritten wird, die Summe vom Vermieter zu tragen ist.
Die Frage ist jetzt obs dann komplett rechtswidrig für den Vertrag wird und die Klausel Weg fällt oder eben nicht und es einfach nur für niedrigere Beträge angewendet werden kann.
Tut mir leid war wohl zu viel für dich oder ich habs falsch formuliert.
Gut, auch meine Meinung :)
Aso? Ich bin zu einem anderen Ergebnis gekommen. Kannst du mir bitte erklären, wieso? Damit ich nicht dumm sterbe :D Danke schon mal!