Klospülung defekt, wer zahlt die Reparatur?
Meine Klospülung ist defekt, da ein Teil vom hakenden Spülmechanismus einfach abgebrochen ist (vermutlich zu alt und durch Verschleiß abgebrochen).
ich musste jetzt den Deckel entfernen, um den Ablaufverschluss, die sogenannte Heberglock, mit der Hand hochzuziehen, damit Wasser abläuft. Das kann es auf Dauer natürlich nicht sein.
In meinem Mietvertrag ist eine Klausel für Kleinreparaturen bis 80€ enthalten, jetzt wollte ich fragen wie es bezüglich dieses Mangels ausschaut?
„Kleinreparaturen sind in §28 der zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) folgendermaßen definiert: „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.“
Diesem Artikel nach tendiere ich eher dazu anzunehmen, dass es unter Kleinreparaturen fällt, was meint ihr?
5 Antworten
Meine Klospülung ist defekt, da ein Teil vom hakenden Spülmechanismus einfach abgebrochen ist (vermutlich zu alt und durch Verschleiß abgebrochen).
Genau um diesen Standardbehauptung eines Mieters und jedwede Diskussion zu vermeiden, wurde eine Kleinreparaturklausel vereinbart.
Diesem Artikel nach tendiere ich eher dazu anzunehmen, dass es unter Kleinreparaturen fällt, was meint ihr?
Richtig: Sie verpflichtet dich verschuldensunabhängig, innerhalb zweier Höchstgrenzen, dem Einzelfall und dem Jahresaufwand nach, jedwede Reparatur an Einrichtungen zu tragen, die deinem häufigen Zugriff unterliegen. Zweifellos gehört die WC-Spülung dazu.
Mein Vermieter hat das ohne Probleme übernommen.
freut mich das zu hören, ich werde nach Ostern den Vermieter drauf hinweisen
80 EUR würde den Macherlohn plus Materialkosten des Klempners übersteigen. Zumal es fachmännisch gemacht werden muss. Wenn ich bedenke, wie schnell das Wasser durch ein kaputtes Ventil zum Spülbecken hin runterrinnt und alles nass macht bzw. endlos tropft.
Das ist Aufgabe des Vermieters.
Das ist erstmal Sache des Vermieters.
Sollte das unter Kleinreparaturen fallen und der Rechnungsbetrag übersteigt die 80 € nicht, kann er dir das in Rechnung stellen.
Nun du musst deinen Vermieter zum min eh in Kenntnis setzen, also kannste es auch gleich mit ihm besprechen.