Klospülung defekt, wer zahlt die Reparatur?

5 Antworten

Meine Klospülung ist defekt, da ein Teil vom hakenden Spülmechanismus einfach abgebrochen ist (vermutlich zu alt und durch Verschleiß abgebrochen).

Genau um diesen Standardbehauptung eines Mieters und jedwede Diskussion zu vermeiden, wurde eine Kleinreparaturklausel vereinbart.

Diesem Artikel nach tendiere ich eher dazu anzunehmen, dass es unter Kleinreparaturen fällt, was meint ihr?

Richtig: Sie verpflichtet dich verschuldensunabhängig, innerhalb zweier Höchstgrenzen, dem Einzelfall und dem Jahresaufwand nach, jedwede Reparatur an Einrichtungen zu tragen, die deinem häufigen Zugriff unterliegen. Zweifellos gehört die WC-Spülung dazu.

80 EUR würde den Macherlohn plus Materialkosten des Klempners übersteigen. Zumal es fachmännisch gemacht werden muss. Wenn ich bedenke, wie schnell das Wasser durch ein kaputtes Ventil zum Spülbecken hin runterrinnt und alles nass macht bzw. endlos tropft.

Das ist Aufgabe des Vermieters.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gilbertvonriva 
Fragesteller
 13.04.2020, 13:21

Vielen Dank für den Tipp

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Das ist erstmal Sache des Vermieters.

Sollte das unter Kleinreparaturen fallen und der Rechnungsbetrag übersteigt die 80 € nicht, kann er dir das in Rechnung stellen.

Nun du musst deinen Vermieter zum min eh in Kenntnis setzen, also kannste es auch gleich mit ihm besprechen.