fristlose Kündigung durch Mieter bei Schäden?
Ein Bekannter von mir hat sich in eine Schrauberhalle mit anderen Mietern eingemietet. Dort stehen mehrere Autos mit vielen Teilen rum. Nun ist bei meinem Bekannten am Auto und anderen Sachen durch die Mitmieter ein Schaden entstanden. Kann er damit nun fristlos kündigen? Und wer muss für den Schaden haften?
5 Antworten
Eine fristlose Kündigung ist natürlich nicht möglich, denn die weitere Nutzung der Schrauberhalle ist durch den Schaden doch nicht unmöglich geworden.
Zudem ist der Vermieter nicht der Verursacher des Schadens und haftet deswegen auch nicht.
Wer für den Schaden haftet, ist doch klar: Nur der oder die Verursacher, sofern sie eindeutig ermittelt werden können. Diese sind hoffentlich versichert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter einer Schrauberhalle freiwillig die Haftung übernimmt für Schäden, die sich verschiedene Vermieter untereinander zu fügen.
Die Kündigungsmöglichkeiten müssten im Vertrag festgehalten sein - also bitte dort nachlesen. Der Vermieter kann nichts für die Schäden, die andere Mieter verursacht haben, deshalb scheidet eine fristlose Kündigung hier aus.
Hinsichtlich der Schäden muss sich dein Freund an den Verursacher wenden.
Trotzdem gilt der abgeschlossene Vertrag. Nur wenn kein Mietvertrag vorliegt (Warum hat sich dein Freund keine Kopie gemacht?) tritt die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html
Der Vermieter hat ihm immer versichert, dass er bald sein Exemplar bekommen würde. Nun ist schon über ein Jahr vergangen und es liegt im immernoch kein Vertrag vor. Er hat seinem Vermieter vertraut, dass er seinen Mietvertrag bekommt. Und da ist er wohl auch nicht der Einzige, denn andere Mitmieter haben ebenfalls keinen Vertrag erhalten.
Das ist ein Risiko, das man eingeht, wenn man sich in ein solches Objekt einmietet. Das ist eine gewerblicher Mietvertrag, der normalerweise mit einer festen Laufzeit abgeschlossen wird. Da ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Und diesen Umstand hat ja nicht der Vermieter zu verantworten.
Soll der jetzt dort einen Wachdienst installieren?
Irgendwer muss ja nun für den Schaden aufkommen.
Nein, er hat sich bereits in eine neue Halle mit 2 guten Freunden eingemietet (damit sowas nicht noch einmal passiert).
Dann muss er jetzt ggf. für zwei Hallen bezahlen, wenn z. B. der Mietvertrag für die erste erst nach einer bestimmten Frist enden kann.
Vielleicht war er etwas voreilig.
Da ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Niemals. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht immer. Entweder mit normaler gesetzlicher Frist lt. BGB oder aber vertraglich nach bestimmten Zeiten.
Sollte heißen "ordentliche Kündigung, während der Laufzeit". Das ist bei gewerblichen Verträgen durchaus üblich.
Hier scheint es aber darum, zu gehen, dass der Mieter ja bereits wo anders einen Vertrag abgeschlossen hat, und jetzt "billig" aus diesem Vertrag raus will.
Eine fristlose Kündigung halte ich hier nicht für möglich.
Im Vertrag sei wohl nichts geregelt. Was auch sehr komisch ist: Er hat seinen Mietvertrag unterschrieben und nie ein Exemplar erhalten. (Ich weiß, dass der Mietvertrag auch so gilt, aber ist das nicht komisch?)
Da sollte man nachfragen und um Aushändigung eines Exemplars bitten.
Das muß die Mietergeminschaft unter sich ausmachen.
Zwischen Vermieter und Mietergemeinschaft gilt der Mietvertragsinhalt.
Im Vertrag sei wohl nichts geregelt. Was auch sehr komisch ist: Er hat seinen Mietvertrag unterschrieben und nie ein Exemplar erhalten. (Ich weiß, dass der Mietvertrag auch so gilt, aber ist das nicht komisch?)