fristlose Kündigung durch Mieter bei Schäden?

5 Antworten

Eine fristlose Kündigung ist natürlich nicht möglich, denn die weitere Nutzung der Schrauberhalle ist durch den Schaden doch nicht unmöglich geworden.

Zudem ist der Vermieter nicht der Verursacher des Schadens und haftet deswegen auch nicht.

Wer für den Schaden haftet, ist doch klar: Nur der oder die Verursacher, sofern sie eindeutig ermittelt werden können. Diese sind hoffentlich versichert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter einer Schrauberhalle freiwillig die Haftung übernimmt für Schäden, die sich verschiedene Vermieter untereinander zu fügen.

Die Kündigungsmöglichkeiten müssten im Vertrag festgehalten sein - also bitte dort nachlesen. Der Vermieter kann nichts für die Schäden, die andere Mieter verursacht haben, deshalb scheidet eine fristlose Kündigung hier aus.

Hinsichtlich der Schäden muss sich dein Freund an den Verursacher wenden.

sophiesoe 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:34

Im Vertrag sei wohl nichts geregelt. Was auch sehr komisch ist: Er hat seinen Mietvertrag unterschrieben und nie ein Exemplar erhalten. (Ich weiß, dass der Mietvertrag auch so gilt, aber ist das nicht komisch?)

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sophiesoe 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:44
@florestino

Der Vermieter hat ihm immer versichert, dass er bald sein Exemplar bekommen würde. Nun ist schon über ein Jahr vergangen und es liegt im immernoch kein Vertrag vor. Er hat seinem Vermieter vertraut, dass er seinen Mietvertrag bekommt. Und da ist er wohl auch nicht der Einzige, denn andere Mitmieter haben ebenfalls keinen Vertrag erhalten.

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Das ist ein Risiko, das man eingeht, wenn man sich in ein solches Objekt einmietet. Das ist eine gewerblicher Mietvertrag, der normalerweise mit einer festen Laufzeit abgeschlossen wird. Da ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Und diesen Umstand hat ja nicht der Vermieter zu verantworten.

Soll der jetzt dort einen Wachdienst installieren?

sophiesoe 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:38

Irgendwer muss ja nun für den Schaden aufkommen.
Nein, er hat sich bereits in eine neue Halle mit 2 guten Freunden eingemietet (damit sowas nicht noch einmal passiert).
 

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bwhoch2  18.09.2019, 11:43
@sophiesoe

Dann muss er jetzt ggf. für zwei Hallen bezahlen, wenn z. B. der Mietvertrag für die erste erst nach einer bestimmten Frist enden kann.

Vielleicht war er etwas voreilig.

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sophiesoe 
Fragesteller
 18.09.2019, 11:47
@bwhoch2

Das ist ihm bewusst, aber er wollte nicht länger in der 1. Halle bleiben, da er Angst um sein Auto bzw. die Teile hatte.

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bwhoch2  18.09.2019, 11:42
Da ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Niemals. Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht immer. Entweder mit normaler gesetzlicher Frist lt. BGB oder aber vertraglich nach bestimmten Zeiten.

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DerHans  18.09.2019, 12:58
@bwhoch2

Sollte heißen "ordentliche Kündigung, während der Laufzeit". Das ist bei gewerblichen Verträgen durchaus üblich.

Hier scheint es aber darum, zu gehen, dass der Mieter ja bereits wo anders einen Vertrag abgeschlossen hat, und jetzt "billig" aus diesem Vertrag raus will.

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Eine fristlose Kündigung halte ich hier nicht für möglich.

Im Vertrag sei wohl nichts geregelt. Was auch sehr komisch ist: Er hat seinen Mietvertrag unterschrieben und nie ein Exemplar erhalten. (Ich weiß, dass der Mietvertrag auch so gilt, aber ist das nicht komisch?)

Da sollte man nachfragen und um Aushändigung eines Exemplars bitten.

Das muß die Mietergeminschaft unter sich ausmachen.

Zwischen Vermieter und Mietergemeinschaft gilt der Mietvertragsinhalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung