Kündigung an Mieter wegen Legionellen möglich?

4 Antworten

Wenn der Mieter durch Abwesenheit verhindert, dass die Legionellen beseitigt werden können, ist vermutlich eine fristgerechte Kündigung durch den Vermieter möglich. Der Mieter wäre durch den Vermieter aufzufordern zum jeweiligen Termin den Zugang zu seiner Wohnung zu ermöglichen, das setzt nicht seine Anwesenheit voraus, ist aber Sache des Mieters,wie es zu organisieren wäre. Trägt der Mieter dafür allerdings keine Sorge, muss er abgemahnt werden und im Wiederholungsfall seines Säumnisses wäre er sogar fristlos zu kündigen.

Kann dem Mieter 100%ig nachgewiesen werden das er Schuld ist an den Legionellen?

Ich bezweifel das stark.


grisu2101  01.12.2024, 10:13

Aehm, da kannst Du zweifeln wie Du willst, aber der Fall ist klar.
Bei einer Trinkwasseranlage muss mindestens 1 X pro Woche der 3-fache Leitungsinhalt ausgetauscht (gespült) werden, um Legionellen zu vermeiden.
Dafür ist auch der Mieter verantwortlich. das heisst, er muss jemanden beauftragen der das macht, und zwar an JEDEM Wasseranschluss !!
Tut er es nicht, kommt es zwangsläufig so wie in diesem Fall.
Auch der Mieter trägt Verantwortungen !!

Die Verantwortung zur Beseitugung der Legionellen liegt beim Eigentümer. Er muss die Warmwasseraufbereitung so gestalten (lassen) das Legionellen keine Chance haben.

Kreislaufpumpe und deutlich höhere Temperatur im Wamwasserkreislauf, solange Legionellen im System sind mindestens 70°C und wenn die Legionellen nachweislich weg sind sollten es ständig mindestens 55°C sein.

Nur einmal etwas, irgendwas tun reicht absolut nicht. Der Vermieter / Eigentümer spielt auch mit eurem Leben.


grisu2101  01.12.2024, 10:15

Da kannst Du modernisieren was Du willst, wenn der Mieter nicht die Leitungen nutzt hast Du Stagnation, und dann bilden sich Legionellen!!
Der Mieter ist hier eindeutig die Fehlerquelle.

habakuk63  01.12.2024, 10:32
@grisu2101

Das habe ich nicht in Abrede gestellt, aber der Vermieter muss es abstellen und in Wasser mit einer dauerhaften Temperatur von >70°C können keine Legionellen überleben.

grisu2101  01.12.2024, 10:34
@habakuk63

Da reichen auch 60 Grad.

Ach so, und in den Wasserleitungen in der Wohnung des Mieters herrschen 70 Grad oder mehr ?? Natürlich nicht, und das ist das Problem !! Das Wasser steht dort still.

Wie kann ich Legionellen verhindern?

  1. Regelmäßige Nutzung der Wasserleitungen.
  2. Reglertemperatur des Trinkwassererwärmers bei 60 Grad Celsius.
  3. Wassertemperaturen im Leitungssystem nie unter 55 Grad Celsius.
  4. Vermeidung von Totensträngen im Leitungssystem.
  5. Entkalkung der Perlatoren (Mischbatterien)
habakuk63  01.12.2024, 10:39
@grisu2101

Du hast es selber geschrieben.

AvbWasserV, §12 Abs1:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

Der Eigentümer kommt aus seiner Verantwortung nicht raus, zur Not muss das Warmwasser dauerhaft über 70°C erwärmt werden. Oder der Vermieter kündigt dem Mieter, was auch immer, der Eigentümer/ Vermieter ist verantwortlich und muss nachhaltig die Legionellen beseitigen (lassen).

grisu2101  01.12.2024, 10:41
@habakuk63

Genau. Vermieter -> Mieter. Wenn Mieter nicht hört, dann raus.

So ist es. Ich wollte nur aufklären daß die Ursache beim Mieter liegt.
Haste so einen Mieter, haste verloren.

Und er Vermieter KANN das Wasser in den Leitungen des Mieters nicht auf über 60 !! Grad kriegen, wenn es nicht gebraucht wird. Klappt dann ja nicht.
Oder ist Dein Wasserhahn in der Küche stets über 60Grad warm ? Wohl kaum :-)))

habakuk63  01.12.2024, 11:02
@grisu2101

Wir haben im ersten Haus eine Einliegerwohnung haben genau aus dem Grund, das wir auf das Wasserverbrauchs- und Wasser-laufen-lassen-verhalten des Mieters keinen wiklichen Einfluss haben und hatten, eine solche Kreislaufheizung installiert (ist im Zweifamilienhaus gar nicht vorgeschrieben, Legionellen werde auch nie geprüft, anders als im Mehrfamilienhaus). Die >70°C deshalb, weil ja eventuell Legionellen, in einem Leitungsabschnitt ohne tägliche Nutzung, entstehen können. Ja, die insgesamt 1,5 Meter Leitung von der Kreislaufleitung bis zum Wasserhahn haben wir nicht im Griff, aber jede Legionelle, die in das Kreislaufrohr "migriert" wird sehr zeitnah abgetötet und somit ist das Gesamtsystem geschützt.

grisu2101  01.12.2024, 11:07
@habakuk63

Dann ist das ja eine gute Lösung.... aber die 1,5 Meter könnenbedenktlich sein, aber eher nicht für das Gesamtsystem, da gebe ich Dir Recht.
Man sagt ja: Maximal 10 X DN als Leitungslänge oder 1,5 Liter Wasserinhalt bei Stichleitungen.... Die 10 X DN ist ja bei der Leitungslänge von 1,5 Meter schon überschritten.....
DN = Nenndurchmesser der Leitung.

Bei einer Trinkwasseranlage muss mindestens 1 X pro Woche der 3-fache Leitungsinhalt ausgetauscht (gespült) werden, um Legionellen zu vermeiden.Dafür ist auch der Mieter verantwortlich. das heisst, er muss jemanden beauftragen der das macht, und zwar an JEDEM Wasseranschluss !! Tut er es nicht, kommt es zwangsläufig so wie in diesem Fall.

Auch der Mieter trägt dafür eine Verantwortung !!

AvbWasserV, §12 Abs1:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

Wie kann ich Legionellen verhindern?

  1. Regelmäßige Nutzung der Wasserleitungen.
  2. Reglertemperatur des Trinkwassererwärmers bei 60 Grad Celsius.
  3. Wassertemperaturen im Leitungssystem nie unter 55 Grad Celsius.
  4. Vermeidung von Totensträngen im Leitungssystem.
  5. Entkalkung der Perlatoren (Mischbatterien)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anitari  01.12.2024, 10:19

Das steht in welchem Gesetz, welcher Vorschrift?

grisu2101  01.12.2024, 10:19
@anitari

Siehe oben, habe es soeben hinzugefügt. AvbWasserV !! Da ist der Mieter eindeutig mit drin, Dritte (Mieter) Anschlussnehmer ist neben DIESEM verantwortlich.

Das ist ja auch wohl sonnenklar !! Etwas anderes ist bei Leerstand, da ist einzig und allein der Vermieter dafür verantwortlich.