Kündigung an Mieter wegen Legionellen möglich?
Hallo zusammen,
heute mal eine etwas andere Frage. Wir sind ein Haus mit 4 Parteien, davon sind 3 Mieter und 1 Eigentümer. Ein Mieter ist monatelang nie da, und wenn dann nur einen Tag bzw. ein paar Stunden wo er dann party macht und das Haus wach hält. Danach ist er wieder für 3-6 Monate weg.
Nun haben wir das Problem, daß wir Legionellen in allen Rohren haben. Die zuständige Behörde ist alle nasenlang da um es zu überprüfen und jedesmal fallen wir durch. Der besagte Mieter wohnt bei seiner Freundin in einem anderen Ort und hat hier nur in der Garage sein kaputtes Auto stehen das langsam verstaubt. Durch ihn haben wir die Legionellen, da er ja nie da ist, und deswegen die Leitungen nie jeden Tag gespült werden können.
Wie sieht es denn jetzt mit einer Kündigung des Mietverhältnisses aus? Ist dies möglich, da ja der Mieter die restlichen Mieter gesundheitlich gefährdet und es in Kauf nimmt das diese an der Legionellen Krankheit erkranken. Oder müssen wir einfach damit leben und hoffen das wir gesund bleiben? Leider bezahlt der Mieter immer pünktlich seine Miete, und der Vermieter sieht sich außerstande ihm zu kündigen. Er hat ihm schon freigestellt das er ohne probleme ausziehen kann, dies will der Mieter allerdings nicht, weil er dann nicht weiß wohin mit dem Auto, oder wohin falls mit seiner Freundin Schluß ist.
Leider findet man im Internet immer nur den anderen Fall, das der Mieter fristlos kündigen kann bei Legionellen, aber wir brauchen es ja genau anders herum. Wäre klasse wenn uns da jemand helfen könnte.
Liebe grüße
docfraiser
4 Antworten
Wenn der Mieter durch Abwesenheit verhindert, dass die Legionellen beseitigt werden können, ist vermutlich eine fristgerechte Kündigung durch den Vermieter möglich. Der Mieter wäre durch den Vermieter aufzufordern zum jeweiligen Termin den Zugang zu seiner Wohnung zu ermöglichen, das setzt nicht seine Anwesenheit voraus, ist aber Sache des Mieters,wie es zu organisieren wäre. Trägt der Mieter dafür allerdings keine Sorge, muss er abgemahnt werden und im Wiederholungsfall seines Säumnisses wäre er sogar fristlos zu kündigen.
Kann dem Mieter 100%ig nachgewiesen werden das er Schuld ist an den Legionellen?
Ich bezweifel das stark.
Aehm, da kannst Du zweifeln wie Du willst, aber der Fall ist klar.
Bei einer Trinkwasseranlage muss mindestens 1 X pro Woche der 3-fache Leitungsinhalt ausgetauscht (gespült) werden, um Legionellen zu vermeiden.
Dafür ist auch der Mieter verantwortlich. das heisst, er muss jemanden beauftragen der das macht, und zwar an JEDEM Wasseranschluss !!
Tut er es nicht, kommt es zwangsläufig so wie in diesem Fall.
Auch der Mieter trägt Verantwortungen !!
Die Verantwortung zur Beseitugung der Legionellen liegt beim Eigentümer. Er muss die Warmwasseraufbereitung so gestalten (lassen) das Legionellen keine Chance haben.
Kreislaufpumpe und deutlich höhere Temperatur im Wamwasserkreislauf, solange Legionellen im System sind mindestens 70°C und wenn die Legionellen nachweislich weg sind sollten es ständig mindestens 55°C sein.
Nur einmal etwas, irgendwas tun reicht absolut nicht. Der Vermieter / Eigentümer spielt auch mit eurem Leben.
Das habe ich nicht in Abrede gestellt, aber der Vermieter muss es abstellen und in Wasser mit einer dauerhaften Temperatur von >70°C können keine Legionellen überleben.
Da reichen auch 60 Grad.
Ach so, und in den Wasserleitungen in der Wohnung des Mieters herrschen 70 Grad oder mehr ?? Natürlich nicht, und das ist das Problem !! Das Wasser steht dort still.
Wie kann ich Legionellen verhindern?
- Regelmäßige Nutzung der Wasserleitungen.
- Reglertemperatur des Trinkwassererwärmers bei 60 Grad Celsius.
- Wassertemperaturen im Leitungssystem nie unter 55 Grad Celsius.
- Vermeidung von Totensträngen im Leitungssystem.
- Entkalkung der Perlatoren (Mischbatterien)
Du hast es selber geschrieben.
AvbWasserV, §12 Abs1:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
Der Eigentümer kommt aus seiner Verantwortung nicht raus, zur Not muss das Warmwasser dauerhaft über 70°C erwärmt werden. Oder der Vermieter kündigt dem Mieter, was auch immer, der Eigentümer/ Vermieter ist verantwortlich und muss nachhaltig die Legionellen beseitigen (lassen).
Genau. Vermieter -> Mieter. Wenn Mieter nicht hört, dann raus.
So ist es. Ich wollte nur aufklären daß die Ursache beim Mieter liegt.
Haste so einen Mieter, haste verloren.
Und er Vermieter KANN das Wasser in den Leitungen des Mieters nicht auf über 60 !! Grad kriegen, wenn es nicht gebraucht wird. Klappt dann ja nicht.
Oder ist Dein Wasserhahn in der Küche stets über 60Grad warm ? Wohl kaum :-)))
Wir haben im ersten Haus eine Einliegerwohnung haben genau aus dem Grund, das wir auf das Wasserverbrauchs- und Wasser-laufen-lassen-verhalten des Mieters keinen wiklichen Einfluss haben und hatten, eine solche Kreislaufheizung installiert (ist im Zweifamilienhaus gar nicht vorgeschrieben, Legionellen werde auch nie geprüft, anders als im Mehrfamilienhaus). Die >70°C deshalb, weil ja eventuell Legionellen, in einem Leitungsabschnitt ohne tägliche Nutzung, entstehen können. Ja, die insgesamt 1,5 Meter Leitung von der Kreislaufleitung bis zum Wasserhahn haben wir nicht im Griff, aber jede Legionelle, die in das Kreislaufrohr "migriert" wird sehr zeitnah abgetötet und somit ist das Gesamtsystem geschützt.
Dann ist das ja eine gute Lösung.... aber die 1,5 Meter könnenbedenktlich sein, aber eher nicht für das Gesamtsystem, da gebe ich Dir Recht.
Man sagt ja: Maximal 10 X DN als Leitungslänge oder 1,5 Liter Wasserinhalt bei Stichleitungen.... Die 10 X DN ist ja bei der Leitungslänge von 1,5 Meter schon überschritten.....
DN = Nenndurchmesser der Leitung.
Bei einer Trinkwasseranlage muss mindestens 1 X pro Woche der 3-fache Leitungsinhalt ausgetauscht (gespült) werden, um Legionellen zu vermeiden.Dafür ist auch der Mieter verantwortlich. das heisst, er muss jemanden beauftragen der das macht, und zwar an JEDEM Wasseranschluss !! Tut er es nicht, kommt es zwangsläufig so wie in diesem Fall.
Auch der Mieter trägt dafür eine Verantwortung !!
AvbWasserV, §12 Abs1:
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
Wie kann ich Legionellen verhindern?
- Regelmäßige Nutzung der Wasserleitungen.
- Reglertemperatur des Trinkwassererwärmers bei 60 Grad Celsius.
- Wassertemperaturen im Leitungssystem nie unter 55 Grad Celsius.
- Vermeidung von Totensträngen im Leitungssystem.
- Entkalkung der Perlatoren (Mischbatterien)
Siehe oben, habe es soeben hinzugefügt. AvbWasserV !! Da ist der Mieter eindeutig mit drin, Dritte (Mieter) Anschlussnehmer ist neben DIESEM verantwortlich.
Das ist ja auch wohl sonnenklar !! Etwas anderes ist bei Leerstand, da ist einzig und allein der Vermieter dafür verantwortlich.
Da kannst Du modernisieren was Du willst, wenn der Mieter nicht die Leitungen nutzt hast Du Stagnation, und dann bilden sich Legionellen!!
Der Mieter ist hier eindeutig die Fehlerquelle.