Mieter kündigen wie rechnet man die 3 Monate?

2 Antworten

31.Maerz. Aber nur, wenn das Mietverhaeltnis noch nicht laenger als 5 Jahre besteht und du bei der Kuendigung alles richtig gemacht hast (woran ich angesichts deiner Frage gewisse Zweifel habe).

Im BGB § 573c Absatz 1 heißt es

"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."

Der 3. Werktag im Dezember 2023 war der 04. des Monats.

Wohnt Mieter unter 5 Jahre dort oder länger? Wenn länger, wie lange genau?

Ein zulässiges berechtigtes Interesse liegt vor?