Anrechnung beim Bürgergeld:
Bezieher von Bürgergeld müssen bei einem Schülerjob Einkommensgrenzen beachten, damit ihre Sozialleistungen nicht gekürzt werden. Ein Teil des Einkommens aus einem Schülerjob wird auf das Bürgergeld angerechnet, während ein anderer Teil als Freibetrag nicht berücksichtigt wird.
Freibeträge:
Die Freibeträge für Schüler und Studenten, die Bürgergeld beziehen, können sich unterscheiden. Aktuell liegt der Freibetrag für Schüler und Studenten, die Bürgergeld beziehen, bei 520 Euro im Monat (Stand: 2024). Das bedeutet, dass bis zu dieser Grenze das Einkommen aus dem Schülerjob nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Anrechnung über 520 Euro:
Verdient ein Schüler oder Student mehr als 520 Euro im Monat, wird der übersteigende Betrag anteilig auf das Bürgergeld angerechnet. Hierbei können 10-20% des Mehrverdienstes behalten werden.
Ferienjobs:
Ferienjobs werden oft anders behandelt als regelmäßige Schülerjobs, da sie als kurzfristige Beschäftigungen gelten. Das bedeutet, dass der Verdienst aus einem Ferienjob unter Umständen gar nicht oder nur teilweise auf das Bürgergeld angerechnet wird. Hier ist es wichtig, die genauen Regelungen für Ferienjobs zu beachten.
Beratung:
Es ist dringend empfohlen, sich vor Aufnahme eines Schülerjobs oder Ferienjobs beim Jobcenter oder einer Beratungsstelle (z.B. Schuldnerberatung, Sozialberatung) beraten zu lassen, um die Auswirkungen auf das Bürgergeld oder andere Sozialleistungen zu verstehen und mögliche Nachteile zu vermeiden.