Darf der Vermieter einem so kündigen?

5 Antworten

Darf der Vermieter einem so kündigen?

Dein Anliegen klingt verworrener als übliche Fälle, besonders, da es um private familiäre Vereinbarungen im Konflikt mit dem BGB geht, wo nicht klar ist, ob sie mündlich oder auch schriftlich existieren.

Die Sache mit dem Kredit macht es da nicht leichter. Mir kommt es so vor, als sei die Mutter irgendeinem Pfiffikus aufgesessen, der jetzt das große Geld wittert, indem er die Frau reinlegt. Oder aber dein Mann, der jetzt schnell Tatsachen schaffen will? ◇ Die Anzeige im Internet scheint für diese Annahme zu sprechen..

Trotzdem gilt lt. BGB als gesetzliche Kündigungfrist 3 Monate zum Monatsende.

Da für dich mit 2 Kindern besondere Rechte gelten, würde es für eine GuteFrage-Antwort zu komplex, so dass ich dir zu deinem Schutz raten würde, gleich den Mieterbund einzubeziehen. Dort gibt es Anwälte, die dich beraten und vertreten sowie den Schriftverkehr für dich führen können.

Besser, du wendest dich gleich an ihn. Verlier keine Zeit!

Ich wünsche dir alles Gute fürs neue Jahr!

habt ihr einen Mietvertrag?
wie oft habt ihr die Miete nicht gezahlt?
mehr als 2 mal?
dann kann die VM euch fristlos kündigen

Stellt sich die Frage: Habt ihr einen schriftlichen Mietvertrag als Mieterpartei in Personenmehrheit? Wurde die Mietzahlung durch die Schwiegermutter schriftlich vereinbart? Wenn ja, habt ihr beide die Vereinbarung unterschrieben?


Lara21374 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 12:34

Ja wir haben einen schriftlichen Mietvertrag, wie ist das gemeint mit einer schriftlicher Vereinbarung der Mietzahlung ?

Gerhart  02.01.2025, 13:30
@Lara21374

ich versuche deinen Kommentar unter deiner Fragestellung zu interpretieren:

Deine Schwiegermutter ist Eigentümerin des Hauses, das ihr gemeinsam bewohnt. Die Schiegermutter hat einen Kredit aufgenommen und die Raten zahlt ihr als Mieter an die Kreditgeber in Höhe der vereinbarten Miete. Nun habt ihr aber keine Raten bezahlt, oder konntet das nicht , daher hat die Schwiegermutter das übernommen. Defacto seid ihr also Mietschuldner und mit der Gesamtmiete bereits 3 Monate im Verzug.

Das berechtigt die Vermieterin zur fristlosen Kündigung gegen euch als Mieterpartei. Das spielen Mahnungen keine Rolle. Die Kündigung ist in 2 Exemplaren ausgefertigt und jeweils an deinen Mann und an dich zugestellt.

Du musst da gar nichts unterschreiben und deine Unterschrift ist juristisch ohne Wert. Du musst die Wohnung verlassen genau so wie dein Mann. Eure Trennung ist da nicht von Belang.

Gehe zu einem Mieterschutzverein oder einem Anwalt für Familien - und Mietrecht.


Lara21374 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 12:35

Ich habe mich da schon gemeldet jedoch hab ich leider das Einkommen nicht und kriege auch keine Hilfe von Zahlungen von meinem Mann.

Hallo würde empfehlen zum Rechtsanwalt gehen, aber den musst selber zahlen, wann keine Mietrechschutzversicherung hast

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung