Darf der Vermieter einem so kündigen?
Hallo ich hätte mal eine Frage,
ich wohne mit meinem Ehemann in einem Haus zur Miete. Dieses Haus gehört seiner Mutter denn auf sie läuft auch der Kredit. Mein Mann war jedoch bei allen Terminen dabei und ausgemacht war das wir den Kredit abbezahlen aber er auf die Mutter läuft und nach 10 Jahren sollte er neu berechnet werden und das sollte auf mein Mann überschrieben werden. Wir haben entschieden uns zu trennen und jetzt kommt die Frage. Ich habe zwei kleine Kinder im Alter von 3 und 1 Monat.
Das Haus wurde anscheinend ins Internet rausgestellt ohne mein Wissen um einen neuen Mieter zu finden. Wir wohnen hier seit 3 Monaten und wir haben die Miete nicht bezahlen können also hat die Mutter angeboten die Miete zu übernehmen.
Sie wollte das wir ausziehen am 01.02.2025 also hätte ich 1 Monat Zeit gehabt eine Wohnung zu finden was unvorstellbar ist. Nachdem ich ihr gesagt habe daß es eine 3 Monate Kündigungsfrist gibt hat sie mir eine Kündigung in den Briefkasten gelegt in dem sie unterschrieben hat und wo drinnen stande das wir die Miete nie bezahlt haben und sie uns mehrmals abgemahnt hat jedoch habe ich keine einzige Abmahnung erhalten weder mündlich noch schriftlich. Mein Mann würde seiner Mutter nie in den Rücken fallen und würde alles sagen damit sie im Recht steht.
Laut denen sollte ich diese Kündigung unterschreiben denn die haben sich mit irgendjemanden vom Fachgebiet unterhalten und er hat Ihnen drei kündigen zukommen lassen. Eine sollte ich unterschreiben und die andere mein Mann. Jetzt habe ich so dumm wie ich bin diese Kündigung unterschrieben und die wurde von meinem Mann wieder mitgenommen und seine Unterschrift war nicht darauf. Ich habe weder eine Kopie noch das Original. Darf sie das alles rechtlich oder nicht und was wären die besten Schritte die ich jetzt gehen kann ?
5 Antworten
Darf der Vermieter einem so kündigen?
Dein Anliegen klingt verworrener als übliche Fälle, besonders, da es um private familiäre Vereinbarungen im Konflikt mit dem BGB geht, wo nicht klar ist, ob sie mündlich oder auch schriftlich existieren.
Die Sache mit dem Kredit macht es da nicht leichter. Mir kommt es so vor, als sei die Mutter irgendeinem Pfiffikus aufgesessen, der jetzt das große Geld wittert, indem er die Frau reinlegt. Oder aber dein Mann, der jetzt schnell Tatsachen schaffen will? ◇ Die Anzeige im Internet scheint für diese Annahme zu sprechen..
Trotzdem gilt lt. BGB als gesetzliche Kündigungfrist 3 Monate zum Monatsende.
Da für dich mit 2 Kindern besondere Rechte gelten, würde es für eine GuteFrage-Antwort zu komplex, so dass ich dir zu deinem Schutz raten würde, gleich den Mieterbund einzubeziehen. Dort gibt es Anwälte, die dich beraten und vertreten sowie den Schriftverkehr für dich führen können.
Besser, du wendest dich gleich an ihn. Verlier keine Zeit!
Ich wünsche dir alles Gute fürs neue Jahr!
habt ihr einen Mietvertrag?
wie oft habt ihr die Miete nicht gezahlt?
mehr als 2 mal?
dann kann die VM euch fristlos kündigen
Stellt sich die Frage: Habt ihr einen schriftlichen Mietvertrag als Mieterpartei in Personenmehrheit? Wurde die Mietzahlung durch die Schwiegermutter schriftlich vereinbart? Wenn ja, habt ihr beide die Vereinbarung unterschrieben?
ich versuche deinen Kommentar unter deiner Fragestellung zu interpretieren:
Deine Schwiegermutter ist Eigentümerin des Hauses, das ihr gemeinsam bewohnt. Die Schiegermutter hat einen Kredit aufgenommen und die Raten zahlt ihr als Mieter an die Kreditgeber in Höhe der vereinbarten Miete. Nun habt ihr aber keine Raten bezahlt, oder konntet das nicht , daher hat die Schwiegermutter das übernommen. Defacto seid ihr also Mietschuldner und mit der Gesamtmiete bereits 3 Monate im Verzug.
Das berechtigt die Vermieterin zur fristlosen Kündigung gegen euch als Mieterpartei. Das spielen Mahnungen keine Rolle. Die Kündigung ist in 2 Exemplaren ausgefertigt und jeweils an deinen Mann und an dich zugestellt.
Du musst da gar nichts unterschreiben und deine Unterschrift ist juristisch ohne Wert. Du musst die Wohnung verlassen genau so wie dein Mann. Eure Trennung ist da nicht von Belang.
Gehe zu einem Mieterschutzverein oder einem Anwalt für Familien - und Mietrecht.
Ich habe mich da schon gemeldet jedoch hab ich leider das Einkommen nicht und kriege auch keine Hilfe von Zahlungen von meinem Mann.
Hallo würde empfehlen zum Rechtsanwalt gehen, aber den musst selber zahlen, wann keine Mietrechschutzversicherung hast
Ja wir haben einen schriftlichen Mietvertrag, wie ist das gemeint mit einer schriftlicher Vereinbarung der Mietzahlung ?