Miete, Kündigung?

DaKaBo  14.12.2023, 01:54

Du hast November und Dezember noch nicht gezahlt?

Tom12Tom 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 02:00

Ja

7 Antworten

2 Monatsmieten im Rückstand = Kündigung

Sobald du die Kündigung bekommen hast, kannst Du diese theoretisch nochmal abwenden, wenn du den kompletten Rückstand innerhalb von 2(?) Wochen komplett begleichst.
Also nix mit Ratenzahlung oder so.

Das funktioniert so aber nur einmal.
Passiert es danach wieder, kannst du nichts mehr gegen die Kündigung machen.

Also mit dem Vermieter reden, bevor es zur Kündigung kommt und mit ihm eine Lösung finden. Ist in jedem Fall besser für Dich.

Die Abmahnung hast Du wohl schon im November bekommen. Hat Dich aber nicht weiter interessiert. Jetzt bist Du 2 Monatsmieten im Rückstand. Wenn Du jetzt die fristlose Kündigung bekommst, hilft es auch nichts, wenn Du einen Teil bezahlst. Der Grund war schon geliefert.

Das einzige was helfen würde, kompletten Rückstand ausgleichen. Dann wäre die Kündigung zumindest verzögert bis zum Ablauf einer normalen Kündigungsfrist.

Fristlos würde bedeuten, dass Du höchstens 1oder 2 Wochen Zeit bekommst, um Deine Sachen zu packen und zu verschwinden.


Herrjenn  02.03.2024, 19:37

Eben nicht. Er kann auch nach 2 Wochen noch in der Wohnung bleiben, der VM muss ersmal Klage einreichen (Räumungsklage ) und das kann dauern

bwhoch2  03.03.2024, 11:37
@Herrjenn

Diesen Rat oder Hinweis wollte ich bewusst nicht geben.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Wenn du bereits mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist, kann und wird der Vermieter dir fristlos kündigen, hilfsweise fristgerecht. Da hilft es dir dann auch nicht mehr, wenn du den Rückstand ausgleichst, denn damit wird dein Mietvertrag zum 31. 3.2024 beendet sein.

Sofern der Abmahngrund sich auf die verspätete Mietzahlung bezieht, kann der Vermieter im Wiederholungsfall fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen und gleichzeitig der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen; heißt, Sie werden rausfliegen, falls Sie Ihr Zahlungsverhalten nicht ändern.