Miete, Kündigung?
Es besteht gegen mich eine Abmahnung, weil ich meine Miete für November noch nicht bezahlte,
Ich habe eine Frage, die sollen ganz zwei Monaten im Rückstanf sein, damit der Vermieter mich kündigen kann oder ?
Wenn ich jetzt ein Teil davon bezahle( die Miete für November und Dezember,)dann der darf mich nicht kündigen, trotz der Abmahnung oder wie funktioniert es?
7 Antworten
2 Monatsmieten im Rückstand = Kündigung
Sobald du die Kündigung bekommen hast, kannst Du diese theoretisch nochmal abwenden, wenn du den kompletten Rückstand innerhalb von 2(?) Wochen komplett begleichst.
Also nix mit Ratenzahlung oder so.
Das funktioniert so aber nur einmal.
Passiert es danach wieder, kannst du nichts mehr gegen die Kündigung machen.
Also mit dem Vermieter reden, bevor es zur Kündigung kommt und mit ihm eine Lösung finden. Ist in jedem Fall besser für Dich.
Die Abmahnung hast Du wohl schon im November bekommen. Hat Dich aber nicht weiter interessiert. Jetzt bist Du 2 Monatsmieten im Rückstand. Wenn Du jetzt die fristlose Kündigung bekommst, hilft es auch nichts, wenn Du einen Teil bezahlst. Der Grund war schon geliefert.
Das einzige was helfen würde, kompletten Rückstand ausgleichen. Dann wäre die Kündigung zumindest verzögert bis zum Ablauf einer normalen Kündigungsfrist.
Fristlos würde bedeuten, dass Du höchstens 1oder 2 Wochen Zeit bekommst, um Deine Sachen zu packen und zu verschwinden.
Wenn du bereits mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist, kann und wird der Vermieter dir fristlos kündigen, hilfsweise fristgerecht. Da hilft es dir dann auch nicht mehr, wenn du den Rückstand ausgleichst, denn damit wird dein Mietvertrag zum 31. 3.2024 beendet sein.
Sofern der Abmahngrund sich auf die verspätete Mietzahlung bezieht, kann der Vermieter im Wiederholungsfall fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen und gleichzeitig der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen; heißt, Sie werden rausfliegen, falls Sie Ihr Zahlungsverhalten nicht ändern.
Miete sollte man immer pünktlich zahlen.
Eben nicht. Er kann auch nach 2 Wochen noch in der Wohnung bleiben, der VM muss ersmal Klage einreichen (Räumungsklage ) und das kann dauern