Zahl kurzfristig die säumigen Mieten. Damit kannst du zumindest die fristlose Kündigung abwenden, sofern dieses Szenario sich nicht innerhalb der letzten 2 Jahre schon mal so abgespielt hat.

Zahlst du, würde dann die fristlose Kündigung abgewendet, die ordentliche bleibt aber bestehen. Heißt: Damit musst du Ende Dezember die Wohnung verlassen.

Zahlst du nicht, gilt die fristlose und du kannst davon ausgehen, dass der Vermieter auch eine Räumungsklage durchsetzen würde, wenn du nicht ausziehst. Dir wurde ja hier schon geraten, es auf die Räumung ankommen zu lassen, um Zeit zu gewinnen. Davon rate ich ab. Die Kosten hat der Schuldner zu tragen, und die Schulden dafür können 30 Jahre lang vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.

Und ein Härtefall ist das nicht. Der Vermieter ist nicht für psychische Erkrankungen seiner Mieter zuständig.

...zur Antwort
Nun haben wir einen Kunden, der mit einem Zettel von 2013 ankam, auf dem von einer Kollegin bestätigt wurde, dass er pro 100 kg Äpfel einen gewissen Betrag mehr ausbezahlt bekommt.

Da hat dann jemand nicht richtig nachgedacht und hat keine zeitliche Befristung eingebaut. Dann stellt ihr ihm jetzt halt einen Zettel aus, auf welchem steht, dass ihr die Vereinbarung nicht verlängert und dass er ab sofort den Standardpreis gezahlt bekommt. Mit freundlichen Grüßen, fertig.

Da sehe ich überhaupt kein Problem.

Da steht ja vermutlich nicht "auf Lebenszeit", oder? Das wäre ja ein Ding, wenn ich solche Vereinbarungen nicht einseitig kündigen könnte.

Ihr müsst natürlich damit rechnen, dass er dann gar keine Äpfel mehr bringt. Das muss euch klar sein. Seid ihr sehr von ihm abhängig?

...zur Antwort

Frag mal deine Eltern, die werden das kennen.

Da war ein Riegel, den man durch die Speichen geschoben hat und zum Entriegeln brauchte man einen Schlüssel.

Und kaum zu glauben: So ein Rahmenschloss hat früher ausgereicht, um sein Fahrrad vor Diebstahl zu schützen. Heute undenkbar.

...zur Antwort

Das werden dir die Betreuer erklären, die dich dann betreuen.

Ich kann mir vorstellen, dass du es behalten darfst, mit zeitlichen Einschränkungen. Und dass bei Regelverstößen das Handy vielleicht auch erst mal ganz einkassiert wird.

...zur Antwort
Gibts sowas : 6 Monate Kündigungsfrist

Ja, durchaus. Ist nicht ungewöhnlich.

die Firma hat 6 Monate Probezeit?

Auch das ist gängige Praxis.

...zur Antwort
ich habe ein Anwaltsschreiben von meiner Ex Freundin erhalten in dem ich der Kündigung der Wohnung zustimmen soll 

Das ist verständlich vor dem Hintergrund, dass deine Ex schon längst ausgezogen ist. Da wirst du zustimmen müssen, sonst wirst du auf Zustimmung verklagt.

Kann man dagegen vorgehen zwecks Anwalt einschalten? Und was kann der erreichen?

Nichts.

Der richtige Weg ist: Ihr müsst gemeinsam kündigen. Und entweder du einigst dich mit dem Vermieter auf einen neuen Mietvertrag oder eben nicht. Aber um die Kündigung wirst du nicht herumkommen.

...zur Antwort

Sowas bespricht man mit den Eltern und nicht in einem anonymen Forum im Internet.

...zur Antwort

Du rufst zu Arbeitsbeginn an und sagst, dass du dich leider krankmelden musst, weil es dir nicht gut geht. Für einen Chef ist das täglich Brot.

Wenn du eine AU brauchst, rufst du beim Arzt an und gehst ggf. hin.

...zur Antwort

Rechts vor links.

Der von oben kommt, hat Vorfahrt bei dieser Konstellation. Solche Kreuzungen gibt es auch innerorts, ganz normal.

Wenn mit Beschilderung (und Markierungen auf der Straße) so geregelt, könnte auch der von unten Kommende Vorfahrt haben.

...zur Antwort

Allein die Höhe der Nachzahlung ist nicht aussagekräftig. Vielleicht war auch die Vorauszahlung zu niedrig. Das sind zu wenig Infos. Am besten die komplette Abrechnung fotografieren und hier reinstellen.

...zur Antwort

Du machst dir viel zu viel Arbeit damit. Du kommst deiner Pflicht nach, denn du Besichtigungen zulässt, im Einklang mit deinen Arbeitszeiten.

Du musst nichts koordinieren o. ä.

...zur Antwort

Du zahlst keine Miete, willst aber Wohngeld. Das ist ein Widerspruch in sich.

...zur Antwort

In der Personalabteilung anrufen und fragen, ob die Anzeige noch aktuell ist. Du bist jetzt erst durch Zufall auf die Anzeige gestoßen.

Ging mir mal haargenau so: War im Urlaub gewesen, mehrere Wochen alte Anzeige durch Zufall im Altpapier gefunden, bei der Firma habe ich dann 12 Jahre gearbeitet, bevor ich dieses Jahr auf eigenen Wunsch gewechselt habe.

...zur Antwort