Zahl kurzfristig die säumigen Mieten. Damit kannst du zumindest die fristlose Kündigung abwenden, sofern dieses Szenario sich nicht innerhalb der letzten 2 Jahre schon mal so abgespielt hat.
Zahlst du, würde dann die fristlose Kündigung abgewendet, die ordentliche bleibt aber bestehen. Heißt: Damit musst du Ende Dezember die Wohnung verlassen.
Zahlst du nicht, gilt die fristlose und du kannst davon ausgehen, dass der Vermieter auch eine Räumungsklage durchsetzen würde, wenn du nicht ausziehst. Dir wurde ja hier schon geraten, es auf die Räumung ankommen zu lassen, um Zeit zu gewinnen. Davon rate ich ab. Die Kosten hat der Schuldner zu tragen, und die Schulden dafür können 30 Jahre lang vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Und ein Härtefall ist das nicht. Der Vermieter ist nicht für psychische Erkrankungen seiner Mieter zuständig.