Darf Vermieter unseren Stellplatz kündigen?
Hallo,
Wir haben im Mietvertrag der Wohnung (Miete) auch einen Stellplatz für einen Pkw mit enthalten (ein Vertrag). Nun möchte der Vermieter wegen Eigenbedarf den Stellplatz wiederhaben und meint, dass die Miete dafür 20€ billiger wird. Wir sind aber durch ein kleines Kind darauf angewiesen. Darf er das einfach so entscheiden?
4 Antworten
Wenn es 2 Verträge gibt, dann unterliegt die Stellplatzvermietung nicht den Regeln des Mieterschutzes. Es gibt dann keine gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen und auch keine Begründung Eigenbedarf. Es gilt was im Vertrag steht. Kündigungsfrist und dann kann der Vermieter machen was er will, sein eigenes Auto da parken oder zum doppelten Preis neu vermieten.
Einen Stellplatz kann man nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Das geht nur bei einer Wohnung. Die Kündigung ist unwirksam.
Da der Stellplatz mit im Wohnungsmietvertrag steht und somit zur Wohnung gehoert, ist der Vermieter nicht zu einer Kuendigung des Stellplatzes berechtigt.
Wenn Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind, ist eine Teilkündigung der Garage nicht zulässig.
Blockieren ist Nötigung! >>> Anzeigen bei der Polizei und Unterlassungsklage am AG
Das wäre Nötigung und strafbar, erinnert ihn daran. §240 StGB.
Im Übrigen hat sich Dein Vermieter durch diese dumme Aktion selbst ein Bein gestellt. Jetzt kann er nicht einmal mehr Deine Wohnung kündigen, auch in Zukunft nicht. Macht er irgendwann in Zukunft Eigenbedarf an der Wohnung geltend, kannst Du die Kündigung stets anfechten, mit dem Argument, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht, um an den Stellplatz zu kommen. Hebe also sein Schreiben gut auf, das kann Dir noch nützen.
Ja, das steht alles in einem Vertrag. Aber ich habe bedenken, dass er, wenn wir das so sagen, uns mit seinem Pkw blockiert und uns tyrannisiert.