Komme ich früher auf meinem Ein Jahr-Mietvertrag raus?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis zum Monatsende schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen, wenn der Mieter am Studienort nicht immatrikuliert ist.

Hier steht erst einmal nur, dass der Vermieter das kann. Wenn er auf die Mieteinnahmen nicht verzichten will, und keinen Nachmieter so schnell findet muss er das natürlich nicht tun.

Allerdings ist nach meinem (unfachmännischen Halbwissen) diese Klausel ohnehin nicht gültig, da Kündigungsregelungen im Privatrecht meines Wissens immer für beide Parteien gleich gelten müssen. Das heißt, entweder du darfst nach der Exmatrikulation ebenfalls zum Ende des Monats kündigen, mit einer Frist von 3 Monaten, oder er darf das auch nicht. Aber dazu solltest du ggf. einen Anwalt befragen.

Als erstes würde ich aber mal ganz entspannt mit dem Vermieter reden, deine Situation erklären und ihn fragen, wie ihr das Problem für beide Seiten fair lösen könnt.

Wenn der Vertrag hieb-und stichfest ist und der Vermieter sich querstellt, musst du im Zweifel die Miete noch bis zum Ende des Mietzeitraums zahlen. Oder ihr einigt euch so, dass du noch 2 oder drei Mieten zahlst und der Vermieter das Zimmer aber schon wieder neu Vermieten darf. Das ist zwar nicht unbedingt fair. Aber der Vermieter sitzt hier leider etwas am längeren Hebel. Eine Mindestmietdauer ist prinzipiell legal und auch irgendwie nachvollziehbar.

MerleCloud 
Fragesteller
 06.12.2023, 22:03

Danke für die Tipps, falls er sich tatsächlich querstellen sollte!! Ich Versuche mal ordentlich mit ihm zu reden. :D

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Du hast einen unbefristeten Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht ab Vertragsbeginn von einem Jahr. Lass dich exmatrikulieren und kündige dann ordentlich zum 31.03.2024.

Das wäre die saubere mietrechtliche Variante 1. Daneben gäbe es die Variante 2: Du löst einvernehmlich mit dem Vermieter den aktuellen Mietvertrag zum Datum xxx auf und schlägst dazu dem Vermieter eine Einmalzahlung in Höhe von xxx € vor, die Exmatrikulation kannst du dann einleiten.

Warum sollte man vom Gegenteil ausgehen.. Wenn der Vermieter in Ordnung ist wird er doch voraussichtlich auf Bitte und mit der entsprechenden Frist der Kündigung zusagen.

Sprich freundlich und offen mit Deinem Vermieter über die Lage. Nicht auf Krawall gebürstet sein dabei! Erkläre ihm Dein Dilemma und frage ob Du einen Nachmieter suchen kannst, der Deinen Mietvertrag übernimmt.

MerleCloud 
Fragesteller
 06.12.2023, 22:01

Das werde ich wahrscheinlich erstmal versuchen!! Danke :)

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