Mietvertrag kündigen?

3 Antworten

Es kommt hier auf die konkrete vertragliche Vereinbarung an. Es kommt bei Neubauobjekten durchaus mal vor, dass dort nur ein voraussichtlicher Termin benannt wird, der von der Fertigstellung des Objektes abhängt.

Gibt es einen festen Mietbeginn, der überschritten wurde, kannst Du von deinem Recht zur fristlosen Kündigung nach § 543 (2) Pkt. 1 BGB gebrauch machen.

Aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass der Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt und Du deswegen eine Frist zur Erfüllung setzen kannst. Wenn er die nicht einhält wäre eine fristlose Kündigung rechtens.

Ob das allerdings bei Bauobjekten auch gilt, weiß ich nicht. Und der Einzugstermin mag ja im Vertag schwammig definiert sein; ich kenne den genauen Wortlaut nicht.

Wege Wegfall der Geschäftsgrundlage den Mietvertrag fristlos kündigen.