Mietvertrag kündigen?
Ich hätte zum 01.07. in einen Neubau einziehen sollen. Wegen Bauverzug ist der Mietbeginn zunächst auf den 01.09. verschoben worden.
Nun habe ich soeben erneut eine Email erhalten, dass der Mietbeginn sich auf den 1.11. verschiebt.
Da ich bei meinen Eltern wohne ist es finanziell an sich kein Problem für mich, dass sich der Einzug verschiebt.
Dennoch ist mir die Lust und Laune vergangen und ich möchte dort nicht mehr einziehen.
Komme ich irgendwie aus diesem Mietvertrag raus?
3 Antworten
Es kommt hier auf die konkrete vertragliche Vereinbarung an. Es kommt bei Neubauobjekten durchaus mal vor, dass dort nur ein voraussichtlicher Termin benannt wird, der von der Fertigstellung des Objektes abhängt.
Gibt es einen festen Mietbeginn, der überschritten wurde, kannst Du von deinem Recht zur fristlosen Kündigung nach § 543 (2) Pkt. 1 BGB gebrauch machen.
Aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass der Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt und Du deswegen eine Frist zur Erfüllung setzen kannst. Wenn er die nicht einhält wäre eine fristlose Kündigung rechtens.
Ob das allerdings bei Bauobjekten auch gilt, weiß ich nicht. Und der Einzugstermin mag ja im Vertag schwammig definiert sein; ich kenne den genauen Wortlaut nicht.
Wege Wegfall der Geschäftsgrundlage den Mietvertrag fristlos kündigen.