Einzugsdatum auf Mieterselbstauskunft bindend?
Hallo,
Ich habe folgende Situation:
Ich habe Nachmieter für meine Wohnung zum 15.04.25 gesucht. Eine Interessentin hat als Einzugsdatum frühestens den 15.04.25 und spätestens den 01.05.25 angegeben. Sie hat den Mietvertrag unterschrieben, jedoch ist das Datum des Einzuges nicht eingetragen.
Sie kündigt heute Ihre jetzige Wohnung und möchte mit dem alten Vermieter klären, ob sie vor Ende der Kündigungsfrist aus der Wohnung kann ohne weiter Miete zu zahlen.
Jetzt meine Frage: ist das angegebene Datum in der Mieterselbstauskunft verpflichtend oder kann sie sich einfach für ein späteres Einzugsdatum entscheiden?
Ich habe explizit Nachmieter gesucht, die zu meinem Auszugsdatum einziehen können, damit ich nicht für 2 Wohnungen miete zahlen möchte. Ich habe jetzt Angst, dass sie das Datum nur reingeschrieben hat, weil sie die Wohnung unbedingt will, aber zu einem späteren Zeitpunkt einziehen will.
7 Antworten
Ich habe jetzt Angst, dass sie das Datum nur reingeschrieben hat, weil sie die Wohnung unbedingt will, aber zu einem späteren Zeitpunkt einziehen will.
Ja, das kann durchaus passieren. Es kommt darauf an, was sie mit dem Vermieter vereinbart. Du bist dabei aussen vor.
Bindend ist der im Mietvertrag vereinbarte Mietbeginn.
In dieser Mieterselbstauskunft steht lediglich das gewünschte Datum bzw. zu dem der neue Mieter einziehen könnte.
Wenn ich es richtig sehe, bist Du nicht Vertragspartner des neu abgeschlossenen Mietvertrags. Du hast also gar keinen Einfluss darauf, welches Einzugsdatum Deine Nachmieterin mit Deinem Vermieter vereinbaren.
Selbst, wenn die beiden jetzt vereinbaren, dass die Nachmieterin erst am 1.7.2025 einzieht kannst Du nichts machen und musst bis zum Ende Deines Meitverhältnisses die Miete bezahlen.
Wenn Du also z. B. zu Ende April gekündigt hast, musst Du auch bis Ende April die Miete bezahlen, wenn die Wohnung nicht vorher an die neue Mieterin übergeben wird oder der Vermieter die Wohnung Mitte April von Dir abnimmt und gleich mal mit Renovierungen beginnt. Es könnte also durchaus sein, dass Dein Vermieter nach Deinem Auszug erst noch renovieren möchte, die Handwerker aber erst ab Mai können und dann hast Du tatsächlich 2 Wochen Miete zu zahlen, obwohl Du ausgezogen bist. Da kannst Du gar nichts machen.
Sie hat den Mietvertrag unterschrieben
Ja und in diesem ist festgelegt, ab wann das Mietverhältnis gilt.
Also kann ich ihn anfechten, falls sie das Einzugsdatum nach hinten verschieben will, weil es bei Vertragsunterzeichnung noch nicht eingetragen war?
Du kannst da gar nichts anfechten weil du mit dem Mietvertrag zwischen der Nachmieterin und dem Vermieter ueberhaupt nichts zu tun hast.
Die Angabe ist nicht verbindlich weil die Auskunft noch nichts mit einem eventuell zustande kommenden Mietvertrag zu tun hat.
Imho dürfte der Mietvertrag ohne ein Startdatum gar nicht gültig sein bzw. du hast nichts schriftliches als Nachweis in der Hand (egal was sie dir vielleicht mündlich zugesagt hat - damit ziehst du den Kürzeren wenns um einen Rechtsstreit geht)
Wieso genau hat denn der Vermieter akzeptiert, dass kein Datum drinnen steht?
Ich habe die Mieterselbstauskunft in der das Einzugsdatum drinnen steht und auch nochmal von Ihr schriftlich, dass ein Einzug zum 15.04.25 auf jeden Fall klappt und sie ihn mir zusagt. Daher kann ich ja nachweisen, dass sie den Termin somit mehrfach bestätigt hat.
Der Vermieter trägt das Datum dann nach, sobald er die Info hat, wann sie einziehen kann.
Die Mieterselbstauskunft ist aber an der Stelle absolut wertlos.
Ich habe ihre Zusage zum Einzugsdatum aber nicht nur auf der Selbstauskunft, sondern auch so schriftlich belegt. Das dürfte doch verwendbar sein?
Die Mieterselbstauskunft geht dich gar nichts an, die ist für den Vermieter
Sie wurde aber mir ausgehändigt, weil ich Interessenten suchen sollte
Nein, da steht noch kein Datum drin.