Es gibt Katzen, die tatsächlich gar nicht raus wollen und mit ihrem Reich total glücklich sind. Dass sie nicht raus will, tut ihr ja hier nicht weh, entsprechend würde ich weitere Versuche auch an der Stelle einfach lassen ;) Wäre ja sonst eher nur für dich und dem Wunsch dass sie auch Freigänger sein kann. Du hast es ihr angeboten, sie abgelehnt - also von Seiten artgerechte Haltung vollkommen okay falls das deine Bedenken waren

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Ab Exmatrikulationsdatum musst du dich melden - sonst wirds spezifisch hinsichtlich Krankenkassenbeiträge ein böses Erwachen geben.

Deine genannten Bereiche sind aktuell überflutet mit Bewerbern, also solltest du die Suche realistisch jetzt auch schon anfangen.

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Wenn Zuzahlung oder Vollübernahme durch die Krankenkasse, dann kriegst du maximal einmal alle 3 bis 6 Monate ein entsprechendes Rezept. Also ja, können sie ablehnen, aber auf Privatrezept geht sicher.

Allerdings sei auch gesagt, dass fast alle Präparate dieselbe Zusammensetzung haben. Gerade hinsichtlich Nebenwirkungen nehmen die sich überhaupt nichts.

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Ja natürlich.

Korrekterweise legt man so etwas unaufgefordert vor, dafür händigt er Arzt diese ja auch aus.

Es gilt Schulpflicht und wenn diese nicht wahrgenommen wird, muss nachweislich dargestellt werden weshalb

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Das ist tatsächlich nicht möglich. Bei Eheschließung wird ein Familienname für die Kinder festgelegt und der gilt auch nach Scheidung.

Eine Übernahme des Mädchennamens ist nur in Extremfällen möglich, ein reines "hat sich nicht gekümmert" reicht da realistisch nicht aus. Das Standesamt kann aber zum Einzelfall selbst beraten.

Für das Enkelkind : Abhängig erstmal ob die Tochter verheiratet ist. Wenn ja, gleiches Prinzip wie oben : Es gilt der gewählte Familienname bei Eheschließung. Wenn nicht verheiratet ist es grundsätzlich mit Einverständnis des Vaters möglich sofern die Tochter ihren Nachnamen ändert.

Mit dem Namensrecht beziehst du dich vermutlich eher darauf, dass der gewählte Familienname auch ein Doppelname sein kann. Eine andere Änderung wäre mir zumindest nicht bekannt, lasse mich aber auch gerne updaten wenn ich da was verpasst haben sollte.

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Das macht wenig Sinn, bei einer Bürgschaft alleine fließt kein Geld - oder jemand leiht aus dem Familien/Freundeskreis Geld für die Kaution.

Auf dein Beispiel, dass ihr nur die Bürgschaft schriftlich übernimmt, lässt sich ein Vermieter realistisch ohne echten Geldfluss kaum ein. Selbst gewerbliche Mietkautionen über solvente Gewerbe usw. sind ungerne gesehen, bei Privatpersonen noch viel unwahrscheinlicher, dass das akzeptiert wird.

Ich denke, dass der Vermieter euch so verstanden hatte, dass ihr die Kaution für sie zahlt.

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Ja

Theorie und Praxis liegen auseinander. Es wäre VERSUCHTE Körperverletzung (was wäre denn hier passiert?) streng genommen. Und realistisch würde man das eher erstmal als Leichte einstufen. Hängt davon ab ob Hand ab, Finger ab, nur Quetschung usw.

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Geht wenns sein muss, meine Gedanke sind beim Sex dann konstant beim "naja wenns reißt was dann". Kann nicht abschalten und mag Kondome nicht.

Zudem konnten ich und mein Mann (vor meiner Spirale) immer nur eine spezielle Marke verwenden wegen einer bestimmten Größe und Passform (sonst wärs einfach viel teurer gewesen) und die kam dann mit Betäubungsgel - er hat ewig gebraucht, ich hab irgendwann auch nichts mehr gespürt und keinen Bock mehr gehabt.

Und egal wie gut man in der Handhabung ist, irgendwann passierts halt dann doch mal dass es reißt und dann hü und hott und Pille danach und hoffen dass nix ist usw.

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Meiner Schwester helfen sie mit ihren Darmproblemen. Kann aber natürlich auch nur ein Placebo Effekt sein.

Ich nehm die manchmal so ganz gerne, weil ich die im Wasser tatsächlich ganz lecker finde

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https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/marokkosicherheit-224080

. Einzelfallentscheidungen sind möglich, begründen aber keinen Anspruch auf Einreise mit einem Reisedokument kürzerem Ablaufdatums

Ich meine das Schlimmste was dir passieren kann ist, dass du in Marokko an der Grenze abgewiesen wirst (realistisch aber schon in Deutschland).

Aber du verlierst dann Geld für einen zusätzlichen Rückflug, denn du dann buchen musst

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