Das ist primär abhängig vom Charakter und nicht von der Katzenart.

Und sie sollte sowieso einen Artgenossen haben, mit dem sie kuscheln kann wenn sie das möchte (und proaktiv zu dir oder den Artgenossen gehen)

Je nachdem wie früh sie von Mutter/Geschwister getrennt worden ist kann das auch ein Sozialisierungsthema sein

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Einmalig ist das möglich, ja. Nach Deutschen Recht jedenfalls.

Ausnahme : Wenn der gewählte Familienname der Doppelname war (also beide Eheleute den Doppelnamen tragen). Die Abänderung eines Familiennamens ist nämlich weitaus komplizierter.

Geht also nur wenn die Konstellation war

Familienname : X

Ehepartner 1 : Nachname X

Ehepartner 2 : Nachname X - Y --> Darf einmal zu X (dem Familiennamen) geändert werden. Änderung danach nicht mehr möglich (weil man ohne Scheidung etc. nur zum Familiennamen kann)

Genaueres erklärt das Standesamt

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Gemeinsame Wohnung – wer ins Grundbuch?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal eure Meinungen. Kurz zu meiner Situation:

Ich bin seit drei Jahren in einer festen Beziehung mit meiner Freundin, mittlerweile sind wir verlobt. Vor kurzem habe ich von einem verstorbenen Verwandten ein Erbe erhalten, das ich gerne als Anzahlung für eine Eigentumswohnung nutzen möchte. Die Wohnung soll für uns beide sein – als gemeinsames Zuhause, auch mit Blick auf die Zukunft, damit wir im Alter mietfrei wohnen können.

Da meine Verlobte aktuell ein duales Studium macht, verdient sie so gut wie nichts und kann daher keine Anzahlung leisten.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich das am besten im Grundbuch regeln soll.

Wenn ich uns beide direkt zu gleichen Teilen (50/50) eintragen lasse, würde ich ihr damit im Prinzip die Hälfte meines Erbes schenken – und damit fühle ich mich ehrlich gesagt nicht ganz wohl. Nicht, weil ich davon ausgehe, dass wir uns irgendwann trennen, das hofft man natürlich nie. Aber letztlich weiß man nie, was die Zukunft bringt, und ich möchte mich einfach absichern.

Die Reaktion meiner Verlobten konnte ich nicht so ganz nachvollziehen: Sie meinte, es sei unfair, wenn sie gar nicht im Grundbuch steht, da sie dann keinerlei Absicherung hätte und sich auch nichts Eigenes aufbauen könne.

Ich sehe das anders, weil ich ja die alleinige Anzahlung machen würde und nur die Kreditraten würden wir 50/50 teilen (wenn das für sie machbar ist). Und die Wohnung ist ja für uns beide gedacht – wir würden ja gemeinsam darin wohnen. Deshalb frage ich mich, warum sie überhaupt unbedingt etwas Eigenes aufbauen möchte.

Jetzt bin ich etwas ratlos.

Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen, was den Grundbucheintrag betrifft?

Bin gespannt auf eure Meinungen!

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Vergiss nicht ,dass du ihr bei einer Schenkung (denn das wäre eine Eintragung ihrerseits über ihren gezahlten Anteil hinaus) auch Schenkungssteuer anfallen...

Ich finde die Erwartungshaltung deiner Verlobten unfair. Ich weiß ja nicht wie das Verhältnis Eigenkapital von dir zu Kredit ist. Ich würde es aber nur exakt so eintragen.

Beispielsweise

50 % durch dein Erbe

50 % durch Kredit

= du kriegst 75% und sie 25%

Keine Ahnung was sie von Absicherung redet, sie will da wohl eher ne ganze Menge geschenkt haben

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In den Nachrichten steht das Gegenangebot oder die Akzeptanz vom Verkäufer - da kannst du es dann für den Preis kaufen ;)

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Das alleine ohne weitere Hinweise? Nein.

276 Seiten Buch mit 8 Jahren in einer Woche ist übrigens gut schaffbar sofern man sich fürs Lesen interessiert.

Bis 15. Lebensjahr nur 30 Bücher sind WENIG.

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Die Chancenkarte ist hoch problematisch weil sie insbesondere bei IT vorgaukelt es gäbe da Fachkräftemangel. Gibt eine große Menge an Leuten, die hier her kommen, Geld für Lebenshaltung da lassen (und die ist nicht ohne) nur um dann wieder ohne Job von dannen zu ziehen. Hinz und Kunz kann Bedingungen erfüllen. nur weil man Englisch spricht und einen Abschluss hat.

Es ist halt einfacher einen Job zu finden, wenn man bereits in Deutschland ansässig ist, ansonsten haben viele Firmen durchaus Berührungsprobleme. Allerdings gilt dies idR nicht für echte Fachkräftemangel z.B. Krankenpfleger. Da kann man auch durchaus gut angestellt werden wenn man noch nicht in Deutschland ist und sich dann um das Job Visa kümmern.

Für mich ist das Ganze nur ein Marketinggag.

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Steht denn eine "Start-Annahmefrist dabei?" Grundsätzlich ist die Anmeldefrist so 1-2 Wochen nach Erhalt der Zusage. Wenn du sagst dass schon Plätze letzte Woche aufgegeben worden sind, wird der Großteil schon abgesagt haben und jetzt kommen nur noch ein paar vereinzelte

Sieht also eher schlecht aus

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Die sind in der Regel ja vorfrittiert worden. Sind ja keine eingefrorenen Kartoffelsticks. Außerdem Zutatenliste anschauen, oft ist zusätzlich Stärke drinnen etc.

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Das ist keine Empfehlung per se - bei manchen kommt in dem exakten Moment das Wissen : Ich KANN nicht mehr anders (oder ich WILL auch nicht mehr anders).

Hat wenigstens den Vorteil dass man die Nadel aktiv nicht sieht und in dem Moment meistens eh schon so gaga ist dass man das gedanklich nicht mehr so wahr nimmt.

Nimm die für die PDA unterschriebenen Zettel schon vorher mit ins Krankenhaus (damit du es in Ruhe durchgelesen hast), mit dem Gedanken sie nicht zu wollen, aber die Option zu haben wenn es nicht mehr geht.

Bei mir lief es so dass ich anfangs partout keine PDA wollte, mir dachte ich wupp das schon und dann habe ich GEBETTELT dass man sie mir so früh wie möglich gibt.

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Die Rot Regel finde ich persönlich unsinnig.

Weiß versteht sich von selbst. Ich würde ansonsten keine Farben verbieten, ich will feiern und keine Leute belehren. Maximal bei einem Motto würde ich sowas angeben wie "Gerne Herbstfarben" wählen oder sonst was.

Wenn es bei einer Einladung mir gegenüber beispielsweise heißen würde "Rot als Farbe ist nicht erwünscht" würde ich nicht erscheinen, weil ichs korinthenkackerisch finde.

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Nein sie müssen dir kein externes Zimmer finanzieren oder eine größere Wohnung. je nach Beschäftigung kann man das am Küchentisch machen um erstmal aus dem Sozialgeldbezug rauszukommen.

Ansonsten brauchen wir mehr Infos was du da genau machen sollst. Kenne kaum eine Firma, bei der Homeoffice verpflichtend wäre.

Oder arbeitest du beim Jobcenter?

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Verkürzt wird ja nur bei besonders guten Leistungen. Mit nur 2en und 3en in den Prüfungsrelevanten Fächern wird das realistisch eh nichts. Die Einzelklausuren sind der IHK egal. Die Frage ist ob du mehr Argumente fürs verkürzen hast, betriebliche Einschätzung usw

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Das ist so ein Hin und Her, dass da was endgültiges realistisch nur ein Gericht aussprechen könnte. Meine Einschätzung : Das Geld gehört nach wie vor der minderjährigen Tochter als Schenkung bzw. die Tochter hätte ANSPRUCH auf dieses Geld (siehe ganz unten)

Wenn klar als Darlehen definiert und zurückgezahlt, dann war das Kapital mindestens zeitweise das Eigentum deiner Tochter.

Allerdings kann deine Tochter rechtlich keine Darlehen aufnehmen (ganz egal was du angenommen oder verwaltet hast. Das Problem ist hier primär die Minderjährigkeit der Kontoinhaberin.

Zudem in ihrem Wirkungsbereich angelegt und es ist aus bankenrechtlicher Sicht verboten für fremde wirtschaftliche Berechtigte Gelder als Privatperson zu empfangen oder zu verwalten.

Bei volljährigen (theoretischen) Kontoinhaber könnte man das Bankenrecht zugunsten des BGB mal zurückstellen und behaupten Darlehen zurückgezahlt : Wieder Eigentum der Mutter.

Die Minderjährigkeit ist aber hier hoch problematisch. Insbesondere die Rückzahlung - Das heißt : Erst wurde der minderjährigen Tochter Geld geschenkt. Dann hat die minderjährige Tochter (mit deiner Mitwirkung) ihrer Großmutter Geld geschenkt. Also falls da Jemand drauf kommt mit Schenkungssteuer könnte es ein ziemliches Thema geben. Beim Hin weniger Problem wenn es zuerst auf dein Konto und dann an die Tochter ging wegen hoher Freibeträge.

Zurück gibts diese hohen Freibeträge nicht mehr von Tochter zu Mutter

Vermutlich könnte deine Tochter theoretisch auch auf dieses Geld klagen, dass du als Mutter hier "verschenkt" hast. Auch wenn Erziehungsberechtigte sich um finanzielle Angelegenheiten kümmern dürfen und müssen: So etwas dürften sie eh nicht.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Daher eher die Frage : Wo drückt der Schuh genau und wer will was von wem

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Wenn du keine Krankenkassenbeiträge gezahlt hast obwohl du es müsstest, gibt es halt eine Rechnung. Du arbeitest zu viele Stunden um noch familienversichert zu sein, damithängt es zusammen.

"deine Freunde müssen es nicht zahlen" = "Die Krankenkasse ist noch nicht drauf gekommen/oder sie erhalten weitaus weniger Gehalt". Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen sind ausgeschlossen,

Frage ist aber wieso führt der Arbeitgeber nichts ab? Ist ja dazu verpflichtet...

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