Also ich studiere momentan im venlo (Holland) und bin dabei an eine Hochschule in Düsseldorf zu wechseln. Und die Hochschule möchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dazu muss ich aber sagen das ich jetzt Ende des 4 Semester exmatrikuliert worden wär. Hatte die Prüfungen im Januar nicht mitgeschrieben weil ich mich im Dezember an der Hochschule in Deutschland beworben hatte. Und hatte mich selber noch nicht von der Uni in Holland exmatrikuliert weil ich auf dem Papier noch in der Uni sein wollte. Aber ich frag mich weil ich ja in Holland studiert habe ob ich nicht trotzdem in Deutschland noch studieren dürfte. (Den selben Studiengang)
und ob ich die die unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen würde?