Keine private Berufsunfähigkeitsrente bei Erwerbsunfähigkeit?

Ich bin voraussichtlich dauerhaft arbeitsunfähig (aktuell seit April krank geschrieben) und meine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat mir nun Unterlagen zugesendet, um die Ansprüche zu prüfen. Ein Informationsblatt ist auch dabei. Ein Punkt darauf verunsichert mich jetzt sehr: "Liegt bereits eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie arbeitsunfähig sind? - Nein, die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich inhaltlich voneinander. Daher reicht uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis nicht aus."

Also ich gehe eigentlich davon aus, dass wenn ich dauerhaft arbeitsunfähig bin, ich auch automatisch berufsunfähig bin. Für mich ist zumindest umgangssprachlich die Arbeitsunfähigkeit sogar nochmal eine Steigerung der Berufsunfähigkeit.

Und was auch nicht dabei steht: Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht als Nachweis ausreicht - was reicht denn dann als Nachweis aus? Ich werde natürlich sämtliche mediznischen Unterlagen mit einreichen. Im Formular zum ausfüllen steht an einer Stelle noch, dass man das Gutachten der Arbeitsagentur mit einreichen soll, falls vorhanden. Ich bin allerdings zu Beginn der Arbeitslosigkeit bereits krank geschrieben gewesen, womit die Arbeitsagentur für mich überhaupt nicht zuständig ist... Ich kann dort natürlich mal fragen, ob sie dennoch ein Gutachten erstellen würden - aber das wäre dann nur auf freiwilliger Basis der Arbeitsagentur.

Parallel zum Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung läuft auch noch durch den vdk eine Anfrage bei der Rentenversicherung, ob ich die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfülle (bei mir ist nicht ganz klar, welche Beiträge als Pflichtbeiträge galten, also ob ich die 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erfülle). Falls ja, dann wird dafür auch ein Antrag gestellt. Da das bei einer öffentlichen Stelle ist, unterstützt mich da dann zum Glück der vdk.

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"Also ich gehe eigentlich davon aus, dass wenn ich dauerhaft arbeitsunfähig bin, ich auch automatisch berufsunfähig bin"

Nein, man kann nicht dauerhaft arbeitsunfähig sein wenn man sich auf die eigentlichen Definitionen bezieht. Dein Arzt schreibt dich ja nicht auf ewig krank (so ist das gemeint)

Eine AU erhalte ich auch dann wenn ich zwei Wochen mit Grippe daheim bin. Oder auch mal 6 Wochen am Stück bei schwerer OP, deswegen ist man nicht berufs- oder erwerbsunfähig.

Du brauchst ein medizinisches Gutachten, irgendein Arzt muss ja festgehalten werden dass du berufs- und/oder erwerbsunfähig bist.

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Eure Geschwister sind nicht eure Eltern, also nein.

Denke aber das hinbringen wäre wichtiger, ob da wirklich Jemand nach Schluss guckt ob ihr abgeholt werdet....denke nicht.

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Eine Ausbildung suchen, bei der du nicht am Wochenende arbeiten musst.

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Nein, ist nicht möglich.

Bei Eheschließung deiner Eltern wurde damals ein Familienname festgelegt. Dieser Name geht dann an die Kinder - und auch nur dieser Name. Diese gemeinsame Entscheidung wird auch nicht durch eine Scheidung geändert.

Gibt nur sehr wenige Ausnahmen wo man in der Konstellation überhaupt zum Geburtsnamen der Mutter wechseln kann - Doppelnamen sind für Härtefälle komplett ausgeschlossen, da es dir hier ja nicht unzumutbar ist weiter den Namen des Vaters zu tragen.

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Du bist nicht seine Priorität und wirst es realistisch auch nicht werden.

Das ist kein Spiel. Du verrennst dich in Wunschvorstellungen. Er hat einfach keinen BOCK konstant mit dir zu schreiben. Alles andere online ist interessanter als du in dem Moment.

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Als Frau : Bitte laber mich nicht auf der Straße an. Denkst du ich hab in dem Moment nichts besseres zu tun ? Ich bin auf dem Weg von A nach B, ich weiß genau du laberst die nächsten 3 nach mir ebenfalls an. Spars dir.

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Nein.

Klar mags Jugendliche geben, die politisch wirklich fit sind und beurteilen können was sie damit bewirken.

Die übergroße Menge sind jedoch realistisch diesbezüglich Idioten und höhöhö lass ma die oder die wählen höhöhö, Vallah.

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Eine Essstörung beginnt schon bei ungesunder Fixierung auf das Gewicht.

Dass du dich täglich zweimal wiegst ist schon eine ungesunde Fixierung.

Und in Maßen (nicht in Massen) ist sehr auslegungskräftig

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Manchmal ja, manchmal nein.

Du musst zu einem Kieferorthopäden zur Beurteilung. Mindestens eine Spange wird notwendig. Ob OP oder nicht hängt dann vom Grad der Fehlstellung ab.

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Ich hätte nicht gedacht, dass mal der Tag kommt, an dem ich einem AFD Post Recht geben muss.

Wow. Einfach wow.

Dachte das ist eine Ente bis ich die anderen Quellen gesucht habe.

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das lohnt sich allein deswegen nicht weil ihr ja sicherheitshalber 3 Stunden vor Abflug wieder am Flughafen antanzen müsst (müsst durch eine doppelte Sicherheitskontrolle)

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Es gibt Arbeitslose und Arbeitslose.

Wenn man 10 Jahre lang arbeitslos ist, dann interessiert keine Sau mehr die Noten. Aber die Tatsache dass man 10 Jahre lang arbeitslos war ohne wenigstens zu kellnern (wo Noten und Brüche jetzt wirklich egal sind)

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Was heißt denn sachlich benotet?

Die Notenspiegel sind unsinnig, denn die Maßstäbe für die Noten belaufen sich auf den Jahrgang. D.h. eine 1,50m Schülerin muss dasselbe leisten wie die 1,80m Schülerin. Ist aus meiner Sicht nicht machbar. (dasselbe Thema gibts auch in anderen Fächern, da manchen halt eher dies oder jenes aus mentaler Sicht liegt, aber darum gehts hier mal nicht)

Außerdem ist nicht der Sportunterricht das Mobbing, im Sportunterricht KOMMT es nur sehr häufig zum Mobbing und zu aktiven Ausgrenzungen weil man hier häufig Teamsportarten usw. betreibt.

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Du darfst mit 15 Jahren hier nicht alleine bleiben und selbst mit 16 wo ein Auszug grundsätzlich mit Erlaubnis geht, braucht es eine erziehungsberechtigte Person GREIFBAR vor Ort und nicht im Ausland.

Und kein Vermieter würde dich irgendwo aufnehmen.

Ihr müsst da eine andere Lösung finden wie z.B. Verwandte vor Ort oder betreutes Wohnen (dass bei nicht Notwendigkeit aber halt massiv teuer ist)

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