Wer zahlt Miete bei vorzeitigen Auszug?

10 Antworten

Der Mietvertrag muss zunächst mit der zutreffenden gesetzlichen Frist schriftlich von dir original unterzeichnet gekündigt werden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist musst du die komplette Bruttomiete entrichten. Dass du bereits früher ausgezogen bist, spielt dabei keine Rolle. Ausnahme: Die Wohnung wird vor Ablauf der Kündigungsfrist neu vermietet. In dem Fall ist ab Einzug des neuen Mieters deine Mietzahlung hinfällig.

Du mußt die Miete zahlen, weil der Mietvertrag noch nicht beendet ist. Du hast die Wohnung freiwillig frühzeitig verlassen. Sie steht dir aber nach wie vor zur Verfügung. Du bist für die Miete bis zum Vertragsende verantwortlich, ob du dort wohnst oder nicht, ist völlig gleichgültig.

Du kannst versuchen, einen Nachmieter zu finden. Der Vermieter kann ihn aber ablehnen. Dagegen kannst du nichts machen.

Nur wenn du mit gutem Grund außerordentlich und fristlos kündigst, musst weder Miete noch Betriebskosten weiterzahlen. Auch bei einvernehmlicher Auflösung des Mietvertrages anstelle einer ordentlichen Kündigung endet deine Pflicht zur Zahlung der Gesamtmiete, weil das Mietverhältnis nicht mehr besteht.

Du zahlst ja für die Nutzung der Räumlichkeiten, egal ob du sie nutzt oder nicht.

Strom und Gas wird separat bezahlt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, das ist so rechtens. Du bist ja noch Mieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Also musst du die Kaltmiete bezahlen.

Außerdem auch die Nebenkosten für die Wohnung für diese Zeit, d. h. die anteiligen Kosten für gärtnerische Arbeiten, Treppenhausreingung (falls ihr Mieter nicht selber diese Arbeiten übernehmen), Strom der allgemeingenutzten Bereiche, Abfallgebühren (Kosten der Mülltonnen), Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Grundsteuer.