Darf man einen Mietvertrag vorzeitig kündigen wenn man sich um einen Nachmieter kümmert?
Ich habe vor 2 Monaten meine Wohnung bekommen. Es ist dort aber immer so laut... es wird rum geschrieben und dort wohnen nur assis. Konnte ich nicht wissen...
Abgesehen davon ist die Wohnung komplett kaputt, es gibt keine Türklinken, der Boden und die Wände haben Löcher die Lampen und Steckdosen springen einem entgegen usw... ich weiß, ich bin selber schuld Weil ich unterschrieben habe aber ich MUSSTE sie so oder so nehmen da ich sonst auf der Straße gelandet wäre.. jetzt habe ich kurzfristig ein Angebot für eine WG bekommen.
Mein Vermieter sagt aber dass ich nicht ausziehen darf obwohl ich mich selber um einen Nachmieter kümmern würde. Ich habe schon ein paar Leute die dort einziehen wollen. Wie sieht es da rechtlich aus? Und fals es wirklich nicht geht. Darf man wenigstens Strom und Gas abmelden? Ich werde auf jeden fall schon meine sachen weg bringen und die wohnung nicht mehr betreten... wäre blöd da dann noch jeden monat 100€ extra zu zahlen...
8 Antworten
Klar.
Aber der Vertrag bleibt gültig und ist zu erfüllen.
Und wenn du keinen Prozess an der Backe haben willst mit Ende Schufa und unnötigen Kosten dann bleib friedlich.
Nachmieter muss kein Vermieter annehmen, aber wenn der Super ist nimmt er den evtl.
Die normale Kündigungsfrist kannst du durch einen Nachmieter nur umgehen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.
Darf man wenigstens Strom und Gas abmelden?
Natürlich nicht. Du bist weiterhin Besitzer der Wohnung, auch wenn du nicht darin wohnst.
Dann bleibt wohl nurnoch die Möglichkeit keine Miete mehr zu zahlen damit ich raus geschmissen werde
Schlechte Idee. Dann schuldest du ihm die Miete und Schadensersatz, bis er selbst einen Nachmieter findet.
Blöde Idee. 1. kann der Vermieter wegen Mietrückstand kündigen, muß er aber nicht.
Wenn er es macht enden deine Zahlungspflichten nicht mit deinem Auszug. Der Vermieter kann trotzdem die Miete bis zum regulären Ende des Mietverhältnisses verlangen. Notfalls auf dem Klageweg.
Und wenn dann eine Mindestmietdauer vereinbart wurde, wird es sehr teuer. Wenn aber das Geld für zwei Unterkünfte vorhanden ist, geht es schon, Strom kann jederzeit abgemeldet werden.
Nein!
Sie können fristgerecht kündigen und den Vermieter um vorzeitige Beendigung bitten falls sich vorher bereits ein geeigneter Nachmieter findet.
Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Vermieter beseht indessen nicht.
Auszuziehen kann der Vermieter dir nicht verbieten.
Du kannst, wenn vertraglich nicht ausgeschlossen, jeder Zeit fristgerecht kündigen.
Nachmieter kannst Du vorschlagen. Akzeptieren muß der Vermieter keinen.
ganz Kurz:
Alles kann, nichts muss.
Rede mit dem "Verhassten" Vermieter. Oder schreibe per Whatsapp.
Nur wenn der (verhasste) Vermieter damit einverstanden ist, gibts normal auch keine Anklage...
P.S: : Hab auch ein "Problem" mit meinem Vermieter
mfg (muss reichen)
Oh okay. Dann bleibt wohl nurnoch die Möglichkeit keine Miete mehr zu zahlen damit ich raus geschmissen werde😅 Kaution kann er gerne behalten...