Wie formuliere ich eine etwas spezieferische Kündigung für eine Mietswohnung?
Moin allesamt!
Ich habe im Januar einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, nun haben sich in der letzten Woche allerdings einige Umstände ergeben wodurch ich die Wohnung nicht beziehen möchte. Der Mietvertrag beginnt in zwei Wochen, zum 01.04.25 und ich werde die Wohnung nicht betreten.
Nun frage ich mich wie ich am Besten die Kündigung so formuliere, dass ich die Annahme der Wohnung verweigere und die Schlüssel nicht annehme.
Bin über jede Antwort dankbar!
Beste Grüße
J.S.
EDIT: Ich werde den Vertrag ordentlich kündigen, dass ich die 3 Monate nicht umgehen kann ist mir klar. Auch Strom und Heizung werde ich bezahlen. Es ging mir lediglich um die Formulierung, dass ich die Schlüssel nicht annehmen werde und die Wohnung zur sofortigen Vermietung ausgeschrieben werden kann, dass dort kein Übergabeprotokoll gebraucht wird, da ich die Wohnung nie betreten werde.
Die Vermieterin will keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, lässt allerdings Nachmieter zu damit ich früher aus dem Vertrag komme.
5 Antworten
Du musst ganz ordnungsgemäß kündigen und dich dabei an die Kündigungsfrist halten.
Zum 1.4. wirst du sicher nicht kündigen können.
Kannst du schreiben wie du willst du wirst den Zeitraum der Kündigungsfrist bezahlen müssen. Egal ob du den Schlüssel nun annimmst oder nicht.
Das beste das du tun kannst ist dem Vermieter die Kündigung zu schicken und mit Ihm zu telefonieren / schreiben und zu klären ob man eventuell vorher noch einen Mieter findet oder zumindest einen der früher rein kommt so das du nicht die vollen 3 Monate bezahlen musst.
Oder was erwartest du? Das du nur weil sich bei dir was ändert der Vermieter nun kein Geld bekommen soll?
Sie kündigen einfach fristgerecht ohne Begründung!
Keine Chance. Du musst die Kündigungsfrist einhalten.
Dann kündigst du einfach den Vertrag und schreibst dem Vermieter, dass du keinen Termin für die Schlüsselübergabe brauchst.
Du wirst auch Warmmiete zahlen müssen. Es muss ja trotzdem Geheitzt werden und es wird trotzdem strom verbraucht bzw. gemeinschaftstrom und so fällig.
Du bist für diese 3 Monate in vollem Umfang verfplichtet deinen teil des Vertrages einzuhalten
Die Verweigerung die Wohnung anzunehmen entbindet dich nicht von den vertraglichen Pflichten. Vorrangig der Mietzahlung.
Du kannst natürlich in die schreiben das Du die Wohnung nicht beziehen wirst und sie darum ab sofort zur Neuvermietung angeboten werden kann.
Die Kündigungsfrist werde ich einhalten, ich möchte lediglich die Annahme der Schlüssel verweigern. Die Kaltmiete werde ich nach wie vor zahlen.