Erstbezug Auszug "Wohnung muss im exakt gleichen Zustand zurückgegeben werden"?

4 Antworten

Hallo Angelina967,

Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung anschließend im "exakt" gleichen Zustand zurückgegeben werden muss.

Wie schon mehrmals angemerkt, ist das kaum möglich, vielleicht ist der Punkt sogar nichtig! Ich würde aber ein ganz genaues Übernahmeprotokoll machen, am besten mit einer zweiten Vertrauensperson, denn 4 Augen sehen mehr als zwei, alles mit Fotos dokumentieren, ruhig kleinlich sein, also auch Kleinigkeiten aufführen!

Ich danke Euch allen und werde mit dem Vermieter über den Passus noch einmal sprechen.

das kann nicht sein - du zahlst schließlich Miete als Entgelt für die Abnützung, die entsteht.

Angelina967 
Fragesteller
 13.04.2024, 16:30

Danke - der Meinung bin ich nämlich auch. Ich weiß nur nicht, was ich als alternative Formulierung anbieten soll?! Hast Du eine Idee?

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"Exakt gleich" würde ich auch nicht so stehen lassen, obwohl es möglich ist, jahrelang in einer Wohnung zu leben, ohne Spuren zu hinterlassen.

Üblich ist es, eine Wohnung renoviert zu übernehmen und renoviert wieder abzugeben.

Ich hatte einfach keine Löcher in die Wände gebohrt und über die neue Auslegware Teppich drübergelegt. Als ich nach 6 Jahren ausgezogen war, sah die Wohnung aus wie "neu". Ich hab nichts renoviert und sie wurde so abgenommen.