Wenn der Vermieter im Mietvertrag eine unrechtmäßige Klausel aufführt ist das vom Vorteil für den Mieter?

4 Antworten

Enthält der Mietvertrag eine unzulässige Klausel, ist der ganze Vertrag unwirksam!

Das scheint hier der Fall zu sein.

Begründung: Die Wohnung wurde unrenoviert angemietet. Angenommen, der Mieter hat auf seine Kosten Renovierungsarbeiten gemacht, z.B. eine Wand Orange gestrichen.

Dann wäre der Mieter zur Übernahme von Schöneitsreparaturen verpflichtet. (Renovierungsanstrich in weiß.

>Die Wohnung wird unrenoviert in weiß übergeben und muss bei Auszug wieder unrenoviert in weiß zurückgegeben werden<

Damit schreibt der Vermieter eine bestimmte Beschaffenheit der Wohnung bei Rückgabe vor.

Der Vermieter kann dir natürlich auch nicht vorschreiben, deine Wände nur in weiß zu gestalten.

Angenommen, der Mieter hat die Wände mit einer Muster-Tapete tapeziert. die sich nicht überstreichen lässt.

Dann würde die Klausel bedeuten: Der Mieter muss die Muster-Tapete entfernen, eine Raufaser tapezieren und weiß streichen.

Trotzdem muss die Wohnung unrenoviert zurückgegeben werden. Wie das funktionieren soll, weiß ich nicht.

Tipp: Du kannst aber auch einfach deinen Mietvertrag durch den Deutschen Mieterbund prüfen lassen.

Google-Tipp: Deutscher Mieterbund

Spätestens beim Auszug solltest du den Mietvertrag prüfen lassen, falls du die verlangten Rückgabebedingungen nicht akzeptieren willst.

Weine Wohnung unrenoviert übernimmt, kann sie auch unrenoviert zurückgeben.

albatros  17.08.2023, 14:16

Nein du irrst. Der Vertrag ist trotzdem rechtswirksam, nur die betr. rechtswidrige Klausel ist unwirksam.

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Ein Vorteil ist es schon, denn wenn eine Klausel zu den Schönheitsreparaturen unwirksam ist, dann hat das zur Folge, dass man nicht renovieren muss.

Allerdings übersieht man bei dieser Betrachtung leicht etwas. Wir sprechen dabei nur über die üblichen Abnutzungsspuren der Wände. Wenn man als Mieter aber Wände farbig gestrichen hat, dann muss man doch streichen, denn farbige Wände gilt wie eine Bechädigung. Man muss eine Wohnung so zurück geben, wie man sie bekommen hat, und wenn vorher keine farbigen Wände waren, dann kann der Vermieter darauf bestehen, dass es auch beim Auszug keine gibt.

Ansichtssache - Du erhältst eine nicht renovierte Wohnung, mithin musst Du auf jeden Fall renovieren, wo also soll da der Vorteil liegen.

Nebenbei ist die Klausel nicht zwingend unwirksam, es kommt auf Details wie etwa den Umstand an, ob Dir dafür ein Mietnachlass (einmalig oder dauerhaft) gewährt wird, dann wäre das ggf. doch zulässig.

madafranky 
Fragesteller
 15.08.2023, 07:06

Erstmal Danke für den Kommentar. >Du erhältst eine nicht renovierte Wohnung, mithin musst Du auf jeden Fall renovieren, wo also soll da der Vorteil liegen.< Warum muss ich als Mieter dann auf jeden Fall renovieren?

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HugoHustensaft  15.08.2023, 07:07
@madafranky

Okay, müssen musst Du nicht - aber willst Du wirklich in einer nicht renovierten Wohnung wohnen?

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Du hast es unterschrieben. Also ist die Rechtsgültigkeit grundsätzlich erstmal gegeben.

Gerhart  15.08.2023, 06:59

Rechtsgültig kann nur ein Gerichtsurteil sein. Und diese Klausel ist in Teilen "unwirksam"

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