Vermieter will nach unserem Auszug sanieren und will von uns eine Kostenbeteiligung, ist das rechtens?
In unserer Eigenbedarfskündigung verlangt der neue Besitzer das die Wohnung vertragsgemäß renoviert übergeben wird. Wir also Farbe gekauft und losgelegt. Nun stellte sich heraus das der neue Besitzer die Fußböden, Türen und Türzargen erneuern will. Dann wollte er noch die alten Tapeten abreißen und neu machen.
Vier Räume hatten wir schon gestrichen.
Wir bräuchten nun beim Auszug nicht streichen aber er hätte jetzt gerne eine Beteiligung in Form von Geld für Farbe und eventuelle Maler kosten.
Kann er das verlangen?
Wir wären für jeden Tipp dankbar wie wir uns nun verhalten sollen.
4 Antworten
Moin,
grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist, es sei denn, es wurde im Mietvertrag etwas anderes vereinbart. Wenn in eurem Mietvertrag keine Regelung zu Schönheitsreparaturen getroffen wurde, ist der Vermieter in der Pflicht, die Wohnung auf eigene Kosten instand zu halten.
Allerdings kann es sein, dass der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen auf den Mieter überträgt, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. In diesem Fall müsste aber auch genau definiert sein, welche Arbeiten vom Mieter durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang.
Es klingt so, als hättet ihr bereits Schönheitsreparaturen durchgeführt und somit eure Pflicht erfüllt. Wenn der Vermieter nun weitergehende Sanierungsarbeiten durchführen will, hat das nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun und geht über die Pflichten des Mieters hinaus.
Ich würde euch empfehlen, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Eine einseitige Kostenbeteiligung für Sanierungsarbeiten halte ich für nicht rechtens, es sei denn, es wurde entsprechend im Mietvertrag vereinbart.
Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen. Beste Grüße!
Rechtlichen Rat einholen ist wohl schlussendlich die beste Option. Trotzdem war die Antwort schon sehr aufschlussreich.
Danke sehr
Nein, die Kosten gehen ganz allein auf seine Kappe. Auf Ideen kommen manche Vermieter, das glaubt man gar nicht! :(
Und er schafft es doch tatsächlich Gönnerhaft zu wirken.
Danke
Der Vermieter kann die Übernahme von Schönheitsreparaturen bei Auszug auf den Mieter übertragen. Entsprechende Vereinbarungen stehen im Mietvertrag.
Tipp: Alte Mietverträge wurden nicht an die neue Rechtsprechung im Bezug auf unzulässige Renovierungsfristen angepasst. In diesen Fällen muss der Mieter überhaupt nichts renovieren. Vor diesem Hintergrund sollte zunächst der Mietvertrag geprüft werden.
Die Rechtsprechung ist unmissverständlich!
Entweder der Vermieter hat einen Anspruch, den er ggf. auch einklagen kann, oder eben nicht.
Von den Mietern Geld zu verlangen, um die erworbene Immobile nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können, ist schon dreist und natürlich unzulässig.
Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist eine Bewertung kaum möglich.
Deshalb mein Tipp:
Kompetente, schnelle und günstige Hilfe hält der Deutsche Mieterbund in solchen Fällen bereit.
Auf eine individuelle Rechtsberatung sollte man hier nicht verzichten.
Anderenfalls renoviert der neue Eigentümer ggf. seine Wohnung und stellt dir die Kosten in Rechnung.
In diesem Fall gibt es nur die 2 Möglichkeiten: Bezahlen oder klagen. Das kann lange dauern und viel Geld kosten.
Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Mieterbund findest du hier:
https://antrag.mieterbund.de/startseite.html
Viel Erfolg!
Nein kann er nicht.. wenn er sanieren will ist das sein Problem