Wohnungsübergabeprotokoll unterzeichnet, Vermieter will nun doch Mängel beseitigt haben?
Wir haben unsere Wohnung an die Vermieterin übergeben. Da ein Raum an den Wänden etwas fleckig aussah, bat die Vermieterin an, dass der Eigentümer es selbst streicht und dafür einen Teil der Miete (die an uns zurückgehen sollte, da eher ausgezogen) behält. Das Protokoll wurde mit dieser Anmerkung von beiden Seiten unterschrieben und die Wohnung übergeben. Ein paar Tage später heißt es nun, wir sollen doch nochmal selbst streichen, da der Eigentümer nicht einverstanden ist. Können wir uns auf das unterzeichnete Abgabeprotokoll berufen?
Ist denn die Vermieterin nicht auch die Eigentümerin?
Nein, Vermietung läuft über eine Grundstücksverwaltungsfirma.
2 Antworten
Bei mir waren auch Mängel, da musste der Vermieter halt selber zahlen, wenn was gemacht werden sollte und die Vormieterin nicht vorher schon zur Kasse gebeten wurde. Das Protokoll gilt, da kann der Vermieter machen, was er will. Ihr seid im Recht.
Da hätte sich die Vermiterin vorher absichern müssen oder Rücksprache mit dem Eigentümer halten müssen wenn sie in seinem Auftrag Absprachen trifft.
Ihr habt die Wohnung übergeben und unterschrieben, ihr seid aus der Sache raus.