Mündliche Aussage vom Nachmieter zurückgenommen. Geht das so einfach?

4 Antworten

Hier geht es um drei von einander völlig unabhängige Vertragsverhältnisse!
  • Einen Mietvertrag zwischen dir un deinem Vermieter

Hier ist geregelt, ob und zu welchen Schönheitsreparaturen du beim Auszug verpflichtet bist.

  • Einen Kaufvertrag zwischen dir und der vermeidlichen Nachmieterin

Hierbei geht es um das Geschäft "Küche gegen Geld".

  • Einen Mietvertrag zwischen der Nachmieterin und dem Vermieter

Solltest du die Wohnung renoviert zurückgeben müssen, mietet die Nachmieterin eine renovierte Wohnung und muss diese in entsprechendem Zustand zurück geben.

Du schreibst:

sie wolle doch die Wohnung bitte bei Einzug und dafür bei Auszug nicht streichen.

In diesem Fall wird die Wohnung unrenoviert vermietet. Also brauch später bei Auszug nicht renoviert werden.

Meine Vermieterin und ich haben eingewilligt.

Deine Einwilligung ist im Bezug auf das neue Mietverhältnis nicht von Bedeutung.

Du schreibst:

Sie wollte jetzt von mir, weil Sie ja die Wohnung "für mich" streicht und mir in dem Sinn die Kosten und Arbeit dafür abnimmt, dass ich ihr diese Küche schenke...

Diese Rechnung geht natürlich nicht auf. Die Nachmieterin streicht zwar jetzt und erspart dir die Arbeiten. Allerdings streicht sie nicht später bei Auszug und spart sich die Auszugsrenovierung (1-1= 0 ). Sie schenkt dir also gar nichts.

So kompliziert ist das Ganze doch gar nicht.

Sie tut sich damit auch keinen Gefallen - im Gegenteil.

Angenommen du renovierst und sie gibt dir die Kohle für die Küche.

Dann mietet sie eine renovierte Wohnung und muss bei Auszug renovieren.

Das heißt, ihr Vorhaben die Wohnung bei Einzug nach ihrem Geschmack gestalten zu können, muss sie dann in Eigenleistung (auch finanziell) umsetzen.

Du schreibst:

Sie dann wird sie auch nicht bei Einzug streichen und das soll dann ich übernehmen.

Noch Mal zum Mitschreiben!

Du musst die Wohnung nicht streichen, weil du dich nicht mit der Nachmieterin einigen kannst, sondern weil du das vertraglich mit deinem Vermieter vereinbart hast.

Im Bezug auf den Küchen-Deal kommt es darauf an, ob zwischen dir und der Nachmieterin ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Du schreibst:

ich habe sie ihr zur Ablöse angeboten

Das reicht nicht. Hat sie das Angebot angenommen?

Die Rechtsprechung:

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145, 147 BGB).

Verträge unterliegen nicht der Schriftform, sind also auch mündlich geschlossen rechtsverbindlich.

Das Angebot: Ich biete dir meine Küche zum Kauf an

Annahme des Angebots: Ja, ich will deine Küche kaufen

In dem Moment wo sie Ja sagt, wird der Vertrag geschlossen.

Allerdings müsste dies im Zweifel auch bewiesen werden.

Meine persönliche Meinung:

Ihr solltest euch vielleicht noch mal zusammen setzen und du erklärst ihr in Ruhe den Sachverhalt:

Die Ausgaben für den Anstrich, den sie dir vermeidlich abnimmt, spart sie sich später ja selber, weil sie bei Auszug nicht renovieren muss.

Wenn du die Wohnung streichst, mietet sie eine Renovierte Wohnung. Aber genau das wollte sie ja wohl nicht.

Der einzige, der wirklich in die Röhre guckt, ist der Vermieter!

Der nämlich verzichtet auf seinen Anspruch dir gegenüber und hat keinen Anspruch gegen die Nachmieterin, wenn die irgendwann auszieht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nochmal zum Verständnis: In Beisein des Vermieters habt ihr vereinbart, dass du die Wohnung zur Übergabe nicht streichen musst, weil sie das machen will.

Ist ok.

Nur was hat das mit der Küche zu tun? Das ist doch eine ganz andere Baustelle.

Kurz gesagt, ihr habt vereinbart, dass du die Wohnung nicht streichen musst. Vermieter war Zeuge. Wenn sie dann nicht streichen will, ist das ihr Problem.

Problem wäre für dich nur, wenn der Vermieter sich an nichts mehr erinnern will/kann und auf die Einhaltung des Mietvertrages (in dem wahrscheinlich steht, dass du die Wohnung vor Auszug streichen sollst) besteht. Da alles nur mündlich besprochen wurde, kannst du kaum was beweisen.

Nun zur Küche:

Ich sehe folgende Möglichkeiten: Ihr werdet euch nicht einig und du baust die vor Wohnungsübergabe ab oder ihr findet eben eine Vereinbarung. Bei letzterem kannst du natürlich anbieten die Wohnung doch zu streichen und dafür kauft sie die Küche. Aber das musst du eben nicht.

CaroK1986 
Fragesteller
 27.09.2023, 15:56

Richtig das Gespräch fand erst letzteb Mittwoch statt und meine Vermieterin ist da schon recht auf zack. Ich wollte mich nur im Vorfeld informieren... falls jetzt meine Vermieterin auf der seite der neuen Mieter wäre was uch Argumente bringen könnte...denn das Mietverhältnis zu ihr war nicht immer einfach...auch nach 12 jahren nicht...

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CaroK1986 
Fragesteller
 27.09.2023, 15:57
@CaroK1986

Und was das mit der Küche zu tun hat ? Die selbe frage hab ich der Nachmieterin auch gestellt bzw sie freundlich darauf hingewiesen dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

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Callidus89  27.09.2023, 16:04
@CaroK1986
Ich wollte mich nur im Vorfeld informieren...

Auch mündliche Absprachen sind in den meisten Fällen bindend. Sie sind in den meisten Fällen aber schwer zu belegen, sollte sich eine Seite nicht an die Vereinbarung halten. Recht haben und Recht bekommen sind dann oft zwei ganz verschiedene Dinge.

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Hallo CaroK1986,

eigentlich ist ja vor Zeugen (Vermieter) ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, der sollte auch Gültigkeit haben. Ich würde dem Nachmieter einfach sagen, wenn er den Vertrag so nicht akzeptieren will, nimmst Du Deine Küche eben mit. Ich denke, das wird ihn zum Einlenken bringen!

CaroK1986 
Fragesteller
 27.09.2023, 15:51

Das habe ich bereits getan. Ist kein Problem für sie meinten sie.

Mich hat jetzt eben nur interessiert ob das so einfach geht wenn man vor dem Vermieter die mündliche Vereinbarung trifft und dann aus was für einem persönlichen Grund auch immer das wieder zurückzieht.

Ich muss dazu sagen ich weiß ehrlich gesagt moch nicht ob das auch meine Vermieterin so weiß denn das war schriftlich zwischen meiner nachmieterin und mir eben weil ich wissen wollte ob sie die Küche jetzt zum angebotenen Preis nehmen möchte.

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Du musst deine Wohnung an die Vermieterin zurückgeben, wie es im Mietvertrag verlangt wird. Und das wäre zu protokollieren. Farbige Wände und Decken sind generell nicht erlaubt sondern nur neutrale Farbgebung egal wie du die Wohnung ab Mietbeginn übernommen hast oder was dazu im Mietvertrag zu vermutlich ungültigen Schönheitreparaturen steht.

Du hast der Nachmieterin ein Kaufangebot über deine Einbauküche gemacht. Sie hat abgelehnt. Damit gibt es keinen Vertrag, weil die Streicharbeiten auch nicht von dir zu bezahlen waren. Das kannst du drehen wie du willst. Du musst deine Küche mitnehmen und deine Wohnung bis Mietende in neutralen Farben streichen und nach Mietende an die ! Vermieterin ! herausgeben.