Muss ich die Wand weißen, auch wenn der Nachmieter sie übernehmen möchte?

2 Antworten

Gut möglich, dass der Mietvertrag unzulässige Klauseln enthält!

Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Vermieter?

Das Wichtigste in Kürze:

Muss ich denn jetzt beim Auszug streichen, wenn es in meinem Mietvertrag steht? Niemand muss die Wohnung bei Auszug gestrichen haben, wenn im Mietvertrag unwirksame Klauseln enthalten sind, die den Mieter ungerechtfertigt benachteiligen. 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu ein wegweisendes Urteil gesprochen, das viele Regelungen in alten Mietverträgen für unwirksam erklärt hat:

  • Haben Sie eine unrenovierte Wohnung übernommen, dürfen Sie beim eigenen Auszug nicht pauschal dazu verpflichtet werden, die ganze Wohnung zu renovieren – ohne den tatsächlichen Zustand der Mietsache zu beachten.
  • Auch muss die Wohnung nicht komplett gestrichen sein, wenn die üblichen Intervalle zur Fälligkeit von Schönheitsreparaturen (je nach Raumart unterschiedlich) seit der letzten Renovierung noch nicht abgelaufen sind.
  • Regeln starre Fristen im Mietvertrag die Renovierungspflicht (wie "alle 3 Jahre") ohne den tatsächlichen Grad der Abnutzung zu berücksichtigen, ist die Klausel unwirksam, und Sie müssen bei Auszug gar nicht renovieren!
  • Auch Quoten- oder Abnutzungsregelungen hat der BGH für unwirksam erklärt: Zieht der Mieter z. B. 3 Jahre nach der letzten Renovierung aus, kann der Vermieter von ihm keinen Anteil an den in 2 Jahren anstehenden Renovierungskosten verlangen!
Ist Streichen bei Auszug Pflicht?

Nein, in dieser Grundsätzlichkeit besteht nach gültigem Mietrecht keine Pflicht dazu, beim Auszug die Wohnung zu streichen, ohne das Nutzungsverhalten des ausziehenden Mieters und den tatsächlichen Grad der Abnutzung der Wohnung zu berücksichtigen.

Muss man bei Auszug die Wände weiß streichen?

Nein, der Vermieter darf den Farbton nicht zwingend vorschreiben. Tut er das im Mietvertrag, ist diese starre Klausel wieder ungültig und der Mieter muss zum Auszug die Wohnung nicht streichen.

Ausführliche Informationen zum Mietrecht findest du hier:

https://www.selbst.de/streichen-bei-auszug-51584.html

Du schreibst:

Dafür muss ich neben der Zahlung einer Vertragsstrafe, auch eigenständig einen Nachmieter finden

Zahlung einer Vertragsstrafe:

Diese Vertragsstrafe halte ich für unzulässig, wenn die Wohnung sofort weiter vermietet werden kann und dem Vermieter kein Mietausfall durch Leerstand entsteht.

Eigenständig einen Nachmieter finden:

Hat der Vermieter deine Nachmieterin akzeptiert, also zieht sie definitiv in die Wohnung?

Fazit:

Es gibt berechtigte Zweifel an den genannten Vertragsklauseln.

Mein Tipp:

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Viel Erfolg!
Snowgirl223 
Fragesteller
 23.08.2023, 08:50

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ja, der Vermieter hat die Nachmieterin akzeptiert. Den Mietvertrag hat sie schon unterschrieben.

Die Wohnung läuft über eine gewerbliche Hausverwaltung.

Ich denke auch, dass die Zahlung der Vertragsstrafe nicht rechtens ist, musste aber diese Vereinbarung unterschreiben, sonst wäre mir keine vorzeitige Kündigung gewährt worden.

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heurekaforyou  23.08.2023, 09:48
@Snowgirl223

Eine unzulässige Klausel wird nicht deshalb wirksam, nur weil du den Vertrag unterschrieben hast.

Zudem geht es auch nicht nur um eine Vertragsstrafe, die nicht begründet wird, sondern auch um andere, unzulässige Klauseln.

dass ich die Wohnung renoviert und mit geweißten Wänden übergebe.

Auch diese Klausel ist nach höchster Rechtsprechung unzulässig.

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Ich würde ihm keine Strafe zahlen, wenn ich ihm einen Nachmieter besorge.

Scheiß auf die Wand, die streicht man in 2 Stunden.

Aber die müsstest du so machen, wie er es haben will.