eine reperatur des Mikrofons ist einfach teuer und ich sehe das auch nicht ein..
Was kostet dir Reparatur tatsächlich? Der Preis spielt bei der Minderung des Kaufpreises eine wesentliche Rolle.
kann ich vom Kaufvertrag zurücktreteten?
Das kannst du. Allerdings erst, nachdem du dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags gewährt hast und der Verkäufer diese Frist ungenutzt verstreichen ließ.
Beim Kaufervertrag muss die folgende, gesetzliche Reihenfolge eingehalten werden.
Kaufvertrag nach § 433 BGB
- Sachmangel
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Schadenersatz
Sachmängel im Kaufrecht: Definition und rechtliche Grundlagen
https://www.kanzlei-kotz.de/sachmaengelhaftung-rechte-des-kaeufers-bei-maengeln/
in seiner Anzeige wurde nicht erwähnt da es sich um einen Privatverkauf handelt und er keine Gewährleistung gibt etc..
Bist du davon ausgegangen, dass der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, oder zu welchem Zweck erwähnst du, nicht gewusst zu haben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt?
Wurde die gesetzliche Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, haftet auch der private Verkäufer 2 Jahre bei Sachmängeln.
Unabhängig davon muss die Sache bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.
§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Meine persönliche Meinung ist:
Die Rechtslage beim Kaufvertrag ist klar und unmissverständlich im BGB geregelt.
Eine Rechtsanspruch gegen den Verkäufer zu haben, ist eine Sache. Diesen Anspruch durchzusetzen eine ganz andere.
Ein Rechtsstreit ist erfahrungsgemäß Zeit- und Kosten aufwendig.
Eine schnelle und unkomplizierte Lösung könnte so aussehen:
Du überlegst dir, welchen Schaden du durch den Mangel tatsächlich hast.
Wenn du damit leben kannst und der Verkäufer dir einen Preisnachlass von 50,- EUR gibt, wäre dies im Bezug auf den Kaufpreis von 310,- EUR für beide Seiten eine Win-Win-Lösung.
Wenn das Handy mehr als 310,- EUR wert ist, nimmt es der Verkäufer vielleicht auch einfach zurück und erstattet dir das Geld. Vielleicht übernimmt er auch anstandslos die Reparaturkosten.
Tipp: Die 50,- EUR darfst du nicht als Ersatz für die Reparatur sehen.
Die 50,- EUR werden vom Kaufpreis abgezogen. Dann hast du also ein iPhone 13 mit leichten Mängeln für 260,- EUR gekauft.
Warte einfach mal an, was dir der Verkäufer sagt.