Kann ich die Polizei einschalten, wenn ich mich vom Vermieter bedroht fühle?

Hallo,

Ende Juni habe ich vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr erhalten. Ich muss 120 Euro nachzahlen. Dafür gab er mir einen Monat Zeit. Die Frist habe ich verstrichen. Danach erhielt ich, weil die Miete nicht überwiesen wurde, eine Erinnerung per SMS vom Vermieter wegen der fehlenden Miete und der Nebenkosten Nachzahlung. Die Miete habe ich dann überwiesen, die Nachzahlung jedoch nicht. 2 Wochen passierte nichts und dann kam eine Zahlungserinnerung per Brief mit einer 1wöchigen Frist. Zahlen konnte ich wieder nicht und es kam die erste Mahnung mit einem Mahnbetrag von 5€ mit der Androhung weiterer Schritte, sollte die Zahlung wieder nicht eingehen. Die Frist habe ich wieder verstrichen. 1 Woche nach der Frist gab es per SMS einen Hinweis, worauf ich nicht reagierte. Einen Tag danach wurde er per SMS deutlicher und drohte mit rechtlichen Schritten.
Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich mir bereits eine andere Wohnung suche und sogar Angst habe, aus dem Haus rauszugehen, wenn ich ihn auch im Haus sehe. Ich schrieb ihm auch, dass er mich nicht wieder per SMS anschreiben soll sondern nur per Brief. Ansonsten schalte ich die Polizei ein, weil ich mich bedroht fühle.

Würdet Ihr genauso vorgehen, um in Ruhe gelassen zu werden?
Was der Vermieter danach schrieb war alles andere als ein Zeichen, dass er eingeschüchtert ist. Er schrieb, dass ich gerne zur Polizei gehen kann und dass ich mich schon immer bei Hinweisen seinerseits frech und respektlos verhalte. Ich begehe, laut ihm, Vertragsbruch und ich müsse bei sowas nicht mit einer Belohnung rechnen, sondern mit Ärger.
Er sehe es nicht ein, dass ich erst nach seinem Hinweis aktiv werde. Tatsächlich ist es schon mehrmals vorgekommen, dass ich die Miete verspätet überweisen konnte.

Ich bin sehr ratlos und würde lieber heute als morgen raus aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich es mehr vermasselt habe mit ihm und befürchte, dass er mich fristlos kündigen kann aufgrund zerrütteten Verhältnisses oder sogar bei jeder Verspätung das Amtsgericht einschaltet. Kann er mich fristlos kündigen?

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Bedrohung ist eine Straftat!

Davon kann hier allerdings nicht die Rede sein.

Du schreibst:

Würdet Ihr genauso vorgehen, um in Ruhe gelassen zu werden?

Du schreibst:

Was der Vermieter danach schrieb war alles andere als ein Zeichen, dass er eingeschüchtert ist. 

Warum sollte der Vermieter eingeschüchtert sein. Weil er sein Geld haben möchte?

Du brauchst doch lediglich deine Pflichten als Mieter erfüllen, um deine Ruhe zu haben.

Du schreibst:

Ich begehe, laut ihm, Vertragsbruch und ich müsse bei sowas nicht mit einer Belohnung rechnen, sondern mit Ärger. Er sehe es nicht ein, dass ich erst nach seinem Hinweis aktiv werde.

Tatsächlich ist es schon mehrmals vorgekommen, dass ich die Miete verspätet überweisen konnte.

Der Vermieter hat vollkommen Recht. Bis wann du deine Miete zahlen musst, ist im Mietvertrag geregelt.

Warum konntest du deine Miete bereits wiederholt nicht pünktlich bezahlen? du bekommst doch auch dein Gehalt pünktlich überwiesen, oder nicht?

Du schreibst:

Die Miete habe ich dann überwiesen, die Nachzahlung jedoch nicht.

Also hast du auch in diesem Fall erst wieder bezahlt, nachdem der Vermieter seine Miete verlangt hat. Unabhängig von der Nachzahlung.

Die Rechtslage:

Zahlt der Mieter die Miete dauerhaft und wiederholt zu spät, obwohl ihn der Vermieter zur pünktlichen Zahlung aufgefordert hat, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Mietzahlung ist eine so gravierende Pflichtverletzung, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertigt. Das gilt auch, wenn der Mieter aufgrund eines für ihn vermeidbaren Irrtums der Meinung war, die Miete erst zur Monatsmitte zahlen zu müssen.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/bgh-dauerhaft-unpuenktliche-mietzahlung-ist-kuendigungsgrund_214_78654.html

Meine persönliche Meinung ist:

Du belügst deinen Vermieter und dich selbst.

Du behauptest:

Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich mir bereits eine andere Wohnung suche.......

Das ist nichts weiter, als eine unverbindliche Absichtserklärung.

Du hättest besser geschrieben, wann der Vermieter endlich sein Geld bekommt. Das scheint dir jedoch nicht so wichtig zu sein.

Anderenfalls hättest du ihm sicher den Vorschlag gemacht, die Nachzahlung in 2-3 Raten zahlen zu können.

Du befürchtest:

Du gehst also auch bereits davon aus, dass du deine Pflichten als Mieter auch in Zukunft nicht erfüllst und der Vermieter sein Geld mit Verspätung bekommt.

Keine Sorge, er wird nicht jedes Mal das Amtsgericht einschalten, sondern nur ein Mal. Nämlich dann, wenn er eine Räumungsklage gegen dich anstrengt, weil du nach einer Kündigung, die Wohnung nicht räumst.

Du behauptest:

und sogar Angst habe, aus dem Haus rauszugehen, wenn ich ihn auch im Haus sehe

Du hast Angst, mit deinen Pflichten, gegenüber dem konfrontiert zu werden. Nichts anderes.

Den Vermieter eine Bedrohung vorzuwerfen ist, ist nicht nachvollziehbar. Scheint ja auch nicht deine Absicht zu sein, nachdem sich der Vermieter durch die Androhung einer Strafanzeige nicht einschüchtern lies.

Tipp:

Nachdem du die Geduld deines Vermieters wirklich sehr strapaziert hast, könntest/solltest du vielleicht auch mal zeigen (nicht immer nur versprechen), dass dir das Mietverhältnis nicht egal ist.

Geeignete Maßnahmen wären:

  1. Sofortige Überweisung der Nachzahlung von 120,- EUR
  2. Nachweis über einen Dauerauftrag für die pünktliche Mietzahlung

Hat dein Vermieter die Schnauze voll und übergilbt die Sache seinem Rechtsanwalt, hast du garantiert schlechtere Karten.

Eines sollte dir klar sein. Der Vermieter wird schnellen einen neuen Mieter finden, als du eine bezahlbare Wohnung.

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PROFI-TIPPS ZUM LACKIEREN VON HOLZ

6 Tipps und Tricks zum Streichen mit Holzlack – vom Anschleifen und Entstauben übers Grundieren bis zur richtigen Trocknungszeit

https://alpina-farben.de/artikel/profi-tipps-holzlackieren/

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Wie kann man Schäden im Parkett reparieren?

Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt und mit Video-Anleitung, wie du die Reparaturen vornimmst und kleinere Schäden im Parkett durch Polieren und Abschleifen ausbessern kannst.

https://www.obi.de/magazin/bauen/boden/parkett-reparieren

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Für mich sieht die Decke auch nach Pressspanplatte aus!

Du schreibst:

Das Holz da drunter sieht wohl so aus, als wäre es zusammengepresstes Holz.

Da stimme ich dir zu.

Was ist eine Pressspanplatte?

In diesen Bereichen wird dieser Baustoff genutzt, um:

  • Außenverkleidungen
  • Wände
  • Dachschalungen
  • Decken
  • Rückwände von Schränken oder Sofas
  • Einlegeböden von Regalen
  • Fußboden-Unterböden

zu realisieren.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://heimwerker-berater.de/pressspanplatte/

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Hier geht es um drei von einander völlig unabhängige Vertragsverhältnisse!
  • Einen Mietvertrag zwischen dir un deinem Vermieter

Hier ist geregelt, ob und zu welchen Schönheitsreparaturen du beim Auszug verpflichtet bist.

  • Einen Kaufvertrag zwischen dir und der vermeidlichen Nachmieterin

Hierbei geht es um das Geschäft "Küche gegen Geld".

  • Einen Mietvertrag zwischen der Nachmieterin und dem Vermieter

Solltest du die Wohnung renoviert zurückgeben müssen, mietet die Nachmieterin eine renovierte Wohnung und muss diese in entsprechendem Zustand zurück geben.

Du schreibst:

sie wolle doch die Wohnung bitte bei Einzug und dafür bei Auszug nicht streichen.

In diesem Fall wird die Wohnung unrenoviert vermietet. Also brauch später bei Auszug nicht renoviert werden.

Meine Vermieterin und ich haben eingewilligt.

Deine Einwilligung ist im Bezug auf das neue Mietverhältnis nicht von Bedeutung.

Du schreibst:

Sie wollte jetzt von mir, weil Sie ja die Wohnung "für mich" streicht und mir in dem Sinn die Kosten und Arbeit dafür abnimmt, dass ich ihr diese Küche schenke...

Diese Rechnung geht natürlich nicht auf. Die Nachmieterin streicht zwar jetzt und erspart dir die Arbeiten. Allerdings streicht sie nicht später bei Auszug und spart sich die Auszugsrenovierung (1-1= 0 ). Sie schenkt dir also gar nichts.

So kompliziert ist das Ganze doch gar nicht.

Sie tut sich damit auch keinen Gefallen - im Gegenteil.

Angenommen du renovierst und sie gibt dir die Kohle für die Küche.

Dann mietet sie eine renovierte Wohnung und muss bei Auszug renovieren.

Das heißt, ihr Vorhaben die Wohnung bei Einzug nach ihrem Geschmack gestalten zu können, muss sie dann in Eigenleistung (auch finanziell) umsetzen.

Du schreibst:

Sie dann wird sie auch nicht bei Einzug streichen und das soll dann ich übernehmen.

Noch Mal zum Mitschreiben!

Du musst die Wohnung nicht streichen, weil du dich nicht mit der Nachmieterin einigen kannst, sondern weil du das vertraglich mit deinem Vermieter vereinbart hast.

Im Bezug auf den Küchen-Deal kommt es darauf an, ob zwischen dir und der Nachmieterin ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Du schreibst:

ich habe sie ihr zur Ablöse angeboten

Das reicht nicht. Hat sie das Angebot angenommen?

Die Rechtsprechung:

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145, 147 BGB).

Verträge unterliegen nicht der Schriftform, sind also auch mündlich geschlossen rechtsverbindlich.

Das Angebot: Ich biete dir meine Küche zum Kauf an

Annahme des Angebots: Ja, ich will deine Küche kaufen

In dem Moment wo sie Ja sagt, wird der Vertrag geschlossen.

Allerdings müsste dies im Zweifel auch bewiesen werden.

Meine persönliche Meinung:

Ihr solltest euch vielleicht noch mal zusammen setzen und du erklärst ihr in Ruhe den Sachverhalt:

Die Ausgaben für den Anstrich, den sie dir vermeidlich abnimmt, spart sie sich später ja selber, weil sie bei Auszug nicht renovieren muss.

Wenn du die Wohnung streichst, mietet sie eine Renovierte Wohnung. Aber genau das wollte sie ja wohl nicht.

Der einzige, der wirklich in die Röhre guckt, ist der Vermieter!

Der nämlich verzichtet auf seinen Anspruch dir gegenüber und hat keinen Anspruch gegen die Nachmieterin, wenn die irgendwann auszieht.

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Schalldämmung für deine Wand – Anleitung und Experten-Tipps

Eine wirklich umfangreiche Orientierungshilfe, inkl. Kostenkalkulation findest du hier:

  • https://www.bosch-diy.com/de/de/all-about-diy/schalldaemmung-wand
Viel Erfolg!
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Du möchtest deine Schulden nicht bezahlen und was du besitzt möchtest du nicht nicht zeigen!

Was von geringem Wert ist musst du nicht vor dem Gerichtsvollzieher verstecken, oder?

Warum bietest du nicht einfach eine Ratenzahlung an? Die könnte sehr klein sein, wenn nur wenig Geld hast.

Allerdings könntest du dir so den Gerichtsvollzieher vom Hals halten. In der Regel lassen sich die Gläubiger auch auf einen Vergleich ein.

Bis der Gerichtsvollzieher tatsächlich auf der Matte steht, dauert es auch eine ganze Weile.

Voraussetzung für eine Pfändung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Aber auch jetzt machst du dir ausschließlich Gedanken um dich. Es geht nicht darum, zu Schulden zu haben. Die haben wir fast alle.

Wenn du deine Schulden momentan nicht zahlen kannst, ist das auch ok.

Aber ob deine Habe geeignet ist, den Gläubiger teilweise zu entschädigen, entscheidet nicht der Schuldner, sondern der Gerichtsvollzieher.

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Verträge müssen erfüllt werden!

Kann die vermietete Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden, muss der Vermieter Schadenersatz leisten.

Das kann unter Umständen teuer werden. So muss der Vermieter die Kosten für die Hotelunterbringung und die Einlagerung der Möbel des Mieters tragen, wenn am 1. der Möbelwagen vor dem Haus steht.

Aber mal ehrlich. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir dein Vermieter die Schüssel nicht geben wird?

Es gibt überhaupt keinen Grund, sich über derartige Szenarien Gedanken zu machen.

Überlege dir vielleicht lieber, was du machst, wenn du deinen Schlüssel verloren hast und nicht mehr in die Wohnung kommst.

Notdienste können richtig teuer sein. Das ist eine realistische Situation, wie sie dir jeden Tag passieren kann.

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Steuerarten

  • Abgeltungsteuer.
  • Einkommensteuer.
  • Erbschaft- & Schenkungsteuer.
  • Gewerbesteuer.
  • Grundsteuer & Grunderwerbsteuer.
  • Investmentsteuer.
  • Körperschaft- & Umwandlungsteuer.
  • Kraftfahrzeugsteuer.

Es gibt viele unterschiedliche Steuerarten. Hier finden Sie Beschreibungen, Publikationen, Gesetze, BMF-Schreiben und sonstige Informationen dazu.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/steuerarten.html

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Wenn du das Geld einfach ausgibst, wirst du es auf jeden Fall erstatten müssen!

Der Gesetzgeber spricht hier von einer ungerechtfertigten Bereicherung.

§ 812Herausgabeanspruch

(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

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Probezeit und Kündigung von Ausbildungsverhältnissen

https://www.ihk.de/niederbayern/bildung-und-qualifikation/ausbildung/informationen-fuer-azubis/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen-3473526#:~:text=Will%20der%20Auszubildende%20seine%20Berufsausbildung,der%20K%C3%BCndigungsgrund%20muss%20genannt%20werden.

Du fragst:

Wie wirkt sich ein Jobwechsel inmitten des Monats auf mein Gehalt aus?

Übermorgen ist bereits der 28. Sep. Von der Mitte des Monats würde ich da nicht mehr sprechen.

Du schreibst:

Allerdings habe ich diese Woche noch Schulunterricht.

Berufsschule ist Teil der Ausbildung und wird natürlich auch vergütet.

Tipp:

Du musst während der Ausbildung keine Kündigungsfrist einhalten. Durch einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis im gegenseitigem Einvernehmen auch sofort aufgelöst werden.

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Der Eigentümer hat sich geändert - nicht das Mietverhältnis!

So wie der neue Vermieter die bestehenden Mietverträge übernommen hat, hat er auch die Unterlagen, die Kaution, usw. übernommen.

Schreib einfach mal deinen jetzigen Vermieter an und schildere den Sachverhalt.

Bestätigt dir der neue Vermieter, dass es keine Nebenkostenabrechnung aus den betreffenden Jahren gibt, reichst du diese Nachricht beim Jobcenter ein.

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Die Strafe gibt es nicht für den defekten Tacho, sondern für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit!
Gäbe es eine strafe wenn ich so tuhe als wüsste ich es nicht und dann bei 50er straßen schneller fahre?

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst. Anderenfalls könnte jeder, der geblitzt wurde einfach behaupten: "Mein Tacho war kaputt".

Natürlich kannst du so tun, als wüsstest du von nichts. Mildernde Umstände gibt's dafür aber nicht.

Vielleicht solltest du dich besser fragen, wie du am schnellsten zu einem funktionierenden Tacho kommst?!

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Ernsthaftes Interesse scheinst du nicht zu haben!
Problem ist dass es nur eine Mietwohnung ist und ich nicht tausende Euros in Rigips Platten stecken möchte

Problem ist, dass du dich selber überhaupt nicht informierst.

Sonst wüsstest du, was eine Gipskartonplatte im Baumarkt kostet.

Raum ist c.a 30-40qm

Willst du den Boden verkleiden?

30 m² oder 40 m² ? Der Unterschied beträgt 30 %.

Am besten lässt du alles so wie es ist!

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Amüsant - aber auch wirklich gar nichts ist korrekt!

Du schreibst:

 ich habe vor, eine Wohnung als Nachmieter zu übernehmen und werde erst morgen mit dem Mieter sprechen

Wenn du einen Mietvertrag haben willst, musst du mit dem Vermieter sprechen. Alleine der Vermieter entscheidet, ob und an wen er seine Wohnung vermietet.

Du schreibst:

Nach etwas Recherche habe ich bisher diese Fragen aufgestellt:
- Handelt es sich um eine Vertragsübernahme (wie lange geht ihr Vertrag) oder wird ein neuer Vertrag geschlossen?
- Gibt es eine Staffelmietvereinbarung?

Kannst du mal sagen, wo du recherchiert hast?

Außerdem möchte ich eine Ausgleichsvereinbarung bzgl. der Kaution, der Schönheitsreparaturen und der Nebenkosten treffen, da ja die Kaution bei Fortbestehen des Vertrages dem Nachmieter gezahlt wird, ....
....dieser aber dafür die Schönheitsreparaturen machen muss und auch eventuelle Rückzahlungen aufgrund einer hohen Betriebskostenabrechnung zahlen muss .....
....werde dann im Dezember einziehen, nicht dass der Mieter zu viel geheizt hat und ich alles nachzahlen muss).

So viel Unsinn kann man sich doch gar nicht ausdenken. Dachte ich jedenfalls.

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Wenn die Tapete durchgeweicht ist, lässt sie sich auch problemlos mit den Fingern abziehen!

Einfach mal ausprobieren.

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LUX Allzweckkragendübel mit Schraubwinkelhaken Ø 8 mm x 80 mm 2 Stück
  • https://www.obi.de/duebel/lux-allzweckkragenduebel-mit-schraubwinkelhaken-8-mm-x-80-mm-2-stueck/p/5697990?wt_mc=gs.pla.Technik.EisenwarenBeschlaege.Duebel&wt_cc1=664779265&wt_cc2=5697990&wt_cc4=c&wt_cc5=140790868298&wt_cc8=pla-online&wt_cc9=34125878539&gclid=EAIaIQobChMIgPbqrJLCgQMVg9V3Ch0hkw3NEAQYASABEgISFvD_BwE

Gibt es natürlich auch in jedem anderen Baumarkt.

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Welche Dübel für welchen Untergrund ?

Weil jeder Baustoff jedoch andere Eigenschaften aufweist, wird je nach Material eine andere Dübelart benötigt. Bei toom Baumarkt erfährst du alles, was du über die verschiedenen Dübel wissen musst! 

https://toom.de/selbermachen/werkstatt-maschinen/werkstoffe/materialkunde-duebel/

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