

Davon kann hier allerdings nicht die Rede sein.
Du schreibst:
Würdet Ihr genauso vorgehen, um in Ruhe gelassen zu werden?
Du schreibst:
Was der Vermieter danach schrieb war alles andere als ein Zeichen, dass er eingeschüchtert ist.
Warum sollte der Vermieter eingeschüchtert sein. Weil er sein Geld haben möchte?
Du brauchst doch lediglich deine Pflichten als Mieter erfüllen, um deine Ruhe zu haben.
Du schreibst:
Ich begehe, laut ihm, Vertragsbruch und ich müsse bei sowas nicht mit einer Belohnung rechnen, sondern mit Ärger. Er sehe es nicht ein, dass ich erst nach seinem Hinweis aktiv werde.
Tatsächlich ist es schon mehrmals vorgekommen, dass ich die Miete verspätet überweisen konnte.
Der Vermieter hat vollkommen Recht. Bis wann du deine Miete zahlen musst, ist im Mietvertrag geregelt.
Warum konntest du deine Miete bereits wiederholt nicht pünktlich bezahlen? du bekommst doch auch dein Gehalt pünktlich überwiesen, oder nicht?
Du schreibst:
Die Miete habe ich dann überwiesen, die Nachzahlung jedoch nicht.
Also hast du auch in diesem Fall erst wieder bezahlt, nachdem der Vermieter seine Miete verlangt hat. Unabhängig von der Nachzahlung.
Die Rechtslage:
Zahlt der Mieter die Miete dauerhaft und wiederholt zu spät, obwohl ihn der Vermieter zur pünktlichen Zahlung aufgefordert hat, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Mietzahlung ist eine so gravierende Pflichtverletzung, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertigt. Das gilt auch, wenn der Mieter aufgrund eines für ihn vermeidbaren Irrtums der Meinung war, die Miete erst zur Monatsmitte zahlen zu müssen.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/bgh-dauerhaft-unpuenktliche-mietzahlung-ist-kuendigungsgrund_214_78654.html
Meine persönliche Meinung ist:
Du belügst deinen Vermieter und dich selbst.
Du behauptest:
Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich mir bereits eine andere Wohnung suche.......
Das ist nichts weiter, als eine unverbindliche Absichtserklärung.
Du hättest besser geschrieben, wann der Vermieter endlich sein Geld bekommt. Das scheint dir jedoch nicht so wichtig zu sein.
Anderenfalls hättest du ihm sicher den Vorschlag gemacht, die Nachzahlung in 2-3 Raten zahlen zu können.
Du befürchtest:
Du gehst also auch bereits davon aus, dass du deine Pflichten als Mieter auch in Zukunft nicht erfüllst und der Vermieter sein Geld mit Verspätung bekommt.
Keine Sorge, er wird nicht jedes Mal das Amtsgericht einschalten, sondern nur ein Mal. Nämlich dann, wenn er eine Räumungsklage gegen dich anstrengt, weil du nach einer Kündigung, die Wohnung nicht räumst.
Du behauptest:
und sogar Angst habe, aus dem Haus rauszugehen, wenn ich ihn auch im Haus sehe
Du hast Angst, mit deinen Pflichten, gegenüber dem konfrontiert zu werden. Nichts anderes.
Den Vermieter eine Bedrohung vorzuwerfen ist, ist nicht nachvollziehbar. Scheint ja auch nicht deine Absicht zu sein, nachdem sich der Vermieter durch die Androhung einer Strafanzeige nicht einschüchtern lies.
Tipp:
Nachdem du die Geduld deines Vermieters wirklich sehr strapaziert hast, könntest/solltest du vielleicht auch mal zeigen (nicht immer nur versprechen), dass dir das Mietverhältnis nicht egal ist.
Geeignete Maßnahmen wären:
- Sofortige Überweisung der Nachzahlung von 120,- EUR
- Nachweis über einen Dauerauftrag für die pünktliche Mietzahlung
Hat dein Vermieter die Schnauze voll und übergilbt die Sache seinem Rechtsanwalt, hast du garantiert schlechtere Karten.
Eines sollte dir klar sein. Der Vermieter wird schnellen einen neuen Mieter finden, als du eine bezahlbare Wohnung.