Kleinanzeigen iPhone gekauft, Mängel entdeckt?
Hey ich habe am Samstag ein IPhone 13 über Kleinanzeigen gekauft, ich habe das Gerät abgeholt und es sah echt super aus.
Ich hab es mir dann gestern eingerichtet, und was soll ich sagen, aus dem Mikrofon kommt bei Tonausgabe ein Rauschen/knistern..
ich hab den Verkäufer angeschrieben- bis jetzt noch keine Antwort.
ich weis jetzt nicht was ich machen soll, eine reperatur des Mikrofons ist einfach teuer und ich sehe das auch nicht ein..
mir ist es erst nach ner Stunde aufgefallen, da ich eine WhatsApp Audio an meinem Ohr abhören wollte, bei normaler tonausgabe knistert es auch allerdings hört man es nur wenn man näher an das Gerät rangeht..
kann ich vom Kaufvertrag zurücktreteten?
der Mängel wurde nicht erwähnt, und ich habe 310 Euro bezahlt..
der Verkäufer war echt lieb, daher denke ich nicht dass er von dem Mangel wusste.
in seiner Anzeige wurde nicht erwähnt da es sich um einen Privatverkauf handelt und er keine Gewährleistung gibt etc..
3 Antworten
eine reperatur des Mikrofons ist einfach teuer und ich sehe das auch nicht ein..
Was kostet dir Reparatur tatsächlich? Der Preis spielt bei der Minderung des Kaufpreises eine wesentliche Rolle.
kann ich vom Kaufvertrag zurücktreteten?
Das kannst du. Allerdings erst, nachdem du dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags gewährt hast und der Verkäufer diese Frist ungenutzt verstreichen ließ.
Beim Kaufervertrag muss die folgende, gesetzliche Reihenfolge eingehalten werden.
Kaufvertrag nach § 433 BGB
- Sachmangel
- Nacherfüllung
- Rücktritt
- Schadenersatz
Sachmängel im Kaufrecht: Definition und rechtliche Grundlagen
https://www.kanzlei-kotz.de/sachmaengelhaftung-rechte-des-kaeufers-bei-maengeln/
in seiner Anzeige wurde nicht erwähnt da es sich um einen Privatverkauf handelt und er keine Gewährleistung gibt etc..
Bist du davon ausgegangen, dass der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, oder zu welchem Zweck erwähnst du, nicht gewusst zu haben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt?
Wurde die gesetzliche Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen, haftet auch der private Verkäufer 2 Jahre bei Sachmängeln.
Unabhängig davon muss die Sache bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.
§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Meine persönliche Meinung ist:
Die Rechtslage beim Kaufvertrag ist klar und unmissverständlich im BGB geregelt.
Eine Rechtsanspruch gegen den Verkäufer zu haben, ist eine Sache. Diesen Anspruch durchzusetzen eine ganz andere.
Ein Rechtsstreit ist erfahrungsgemäß Zeit- und Kosten aufwendig.
Eine schnelle und unkomplizierte Lösung könnte so aussehen:
Du überlegst dir, welchen Schaden du durch den Mangel tatsächlich hast.
Wenn du damit leben kannst und der Verkäufer dir einen Preisnachlass von 50,- EUR gibt, wäre dies im Bezug auf den Kaufpreis von 310,- EUR für beide Seiten eine Win-Win-Lösung.
Wenn das Handy mehr als 310,- EUR wert ist, nimmt es der Verkäufer vielleicht auch einfach zurück und erstattet dir das Geld. Vielleicht übernimmt er auch anstandslos die Reparaturkosten.
Tipp: Die 50,- EUR darfst du nicht als Ersatz für die Reparatur sehen.
Die 50,- EUR werden vom Kaufpreis abgezogen. Dann hast du also ein iPhone 13 mit leichten Mängeln für 260,- EUR gekauft.
Warte einfach mal an, was dir der Verkäufer sagt.
Gekauft wie gesehen, wenn du dich nicht von der Funktion überzeugen konntest, dann war der Preis auch einfach zu hoch.
Du kannst versuchen es mit dem VK zu klären aber leider gibt es mehrere Sachen die ziemlich ungünstig sind und die dazu führen können das du leider darauf sitzen bleibst ausser du könntet Beweisen das der VK von den Mängel wusste: Zum einen hättest du vor Ort kontrollieren können ob das IPhone funktioniert und es dir auch gefällt. Nur vom Äusseren sollte man nicht davon ausgehen das alles funktioniert ohne es zu Testen; dass der Akku leer war hätte schon die Alarmglocken läuten lassen. Denn er wusste ja da du kommst um zu kaufen warum lädt er es nicht vorher auf bzw. lädt es während deiner Anwesenheit nicht auf? Das hätte darauf hinweisen können das etwas verborgen bleiben sollte. Und zum anderen warum hattest du es nicht direkt Samstag getestet? Das wäre das erste gewesen was man zu Haue machen sollte schauen ob es geht und nicht Tage warten. Da könnten manche Leute behaupten das die mängeln innerhalb der Woche passierten.