Hallo
Vor rund 1,5 Jahren habe ich bei meinem Mobilfunkanbieter ein Abo mit einem Gerät (Apple iPhone) abgeschlossen. Die Apple Herstellergarantie beträgt 1 Jahr. Das heisst, dass ich ein weiteres Jahr bei meinem Mobilfunkanbieter noch Garantie habe. In der Schweiz gilt das Gesetz, dass man mindestens 24 Monate garantie auf ein Gerät hat. Im Mai 2017 wurde mein Gerät in Auftrag von Apple (durch 1 Jahr Herstellergarantie) für die Reparatur geschickt. Das Gerät funktionierte nicht und wurde daher ersetzt. Auf einer Webseite konnte ich herauslesen, dass sobald ein Gerät durch die Garantie ersetzt wird, das das ersetzte Gerät somit um ein weiteres Jahr Garantie hat, da die Garantie vom alten Gerät verfällt und somit beim neuen/ersetzten von vorne beginnt. Nun habe ich nochmals massive Probleme mit dem Gerät und habe es an einer Genius Bar vorbeigebracht. Die meinten, dass das Gerät keine Garantie mehr hat. Dann bin ich zu meinem Mobilfunkanbieter gegangen und die meinten, dass auch bei denen eine Garantie von 1 Jahr gilt bei Apple Geräten und das weitere Jahr nicht als Garantie gilt sondern als Gewährleistung. Danach habe ich gefragt, was damit gemeint ist und die meinten dies gilt für Mängel die bereits von dem Zeitpunkt des Kaufes waren. Das hat für mich keine Logik. Wenn man von anfang an Probleme hat dann bringt man es vorbei für was braucht man dann 24 Monate Garantie. Also im grossen und gesamten wollten die mir sagen, dass die das Gerät einschicken, jedoch nichts übernehmen. Selbst wenn das Gerät unrepariert zurückgeschickt wird, müsse ich noch einen Betrag bezahlen. Kann sowas sein? Kennt sich jemand damit aus?