Kleinanzeigen Rücknahme?
Hallo lieber Forum,
ich habe vor einer Woche einen Laptop verkauft über Kleinanzeigen.
Der Laptop hat vor dem Verkauf einwandfrei funktioniert und nun nach einer Woche meldet sich der Käufer und verlangt dass ich den Laptop zurücknehmen da dieser angeblich nicht funktioniert.
Meine Beschreibung war:
Biete hier einen gut erhaltenen Laptop für Office und gelegentliches spielen.
Die genaue Bezeichnung des Geräts ist:
Acer Aspire (5) A515-52G
Geeignet ist er für Office Anwendungen
aber auch für Spiele welche nicht allzu
anspruchsvoll sind.
Das Gerät kommt mit einem frisch installierten
Windows 11 Home welches auch aktiviert wurde,
wie auf den Bildern zu sehen und auf dem neuesten Stand ist.
Selbstverständlich ist auch das passende Netzteil
für den Laptop dabei.
Der Laptop wurde zuvor geöffnet und von innen wie auch äußerlich gesäubert.
Neue wärmeleitpaste wurde aufgetragen.
Die Tastatur sowie das Palmrest ist nagelneu.
Mängel sind Abdrücke der Tastatur auf dem
Display (siehe Bild 7) und eine eingedrückte Stelle
im oberen Deckel diese aber die Funktion des
Geräts in keinster Weise beeinträchtigen.
Das Gerät ist ausgestattet mit den folgenden
Komponenten:
CPU= Intel Core i5-8265U
Grafikkarte= NVIDIA Geforce MX150
SSD Speicher= Micron 256GB NVMe M.2
RAM Speicher= Micron 2x4GB DDR4-Sodimm
(insgesamt=8GB)
Die aktuelle Zustand des Akkus ist noch super bei Last läuft er noch 7 Stunden durch.
Bei Fragen schreibt mich gerne an!
Da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme.
Bezahlung entweder in Bar Vorort oder über
Paypal Familien- und Freunde Funktion.
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Alle Angaben sind wahr und auf Mängel habe ich hingewiesen. Außerdem habe ich weiter unten erläutert dass ich weder noch Garantie gebe oder das Gerät zurücknehme.
Der Käufer kam zu mir nachhause begutachtete den Laptop und entschied sich diesen zu kaufen dabei gab er mir die 130€ in Bar.
Muss ich das Gerät jetzt zurücknehmen oder nicht?
Bedanke mich schonmal im Voraus!
3 Antworten
Als privater Verkäufer kannst Du dir den Passus mit Garantie und Rücknahme sparen, denn beides musst Du als privater Verkäufer sowieso nicht anbieten - also auch nicht ausschließen.
Viel wichtiger wäre der Ausschluss der Gewährleistung gewesen. Davon lese ich aber nichts in Deinem Angebotstext. Dein Glück war, dass der Käufer den Laptop bei Dir begutachtet hat. Damit hat er den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe akzeptiert, und ich würde mich entspannt zurücklehnen, und seinen Rückgabewunsch dezent ablehnen.
Der Käufer kam zu mir nachhause begutachtete den Laptop und entschied sich diesen zu kaufen dabei gab er mir die 130€ in Bar.
Damit bist auf der sicheren Seite.
Weise darauf hin, dass er den Computer persönlich testen konnte und ihn wissentlch von Privat und ohne Gewährleistung verkauft hat.
Ich gehe mal davon aus, dass du bekannte Mängel nicht arglistig verschwiegen hast.
Vom Ausschluss der Gewährleistung steht nirgendwo was im Anzeigentext.
Der Verkäufer hat bei dieser (schlechten) Wortwahl sehr wohl eine Gewährleistungsverpflichtung gegenüber dem Käufer.
nein, du musst es nicht zurücknehmen.
oft sind auf kleinanzeigen auch betrüger, weil genau die masche hab ich bereits 2 mal auf GuteFrage gelesen !!