Kleinanzeigen - Gerät anders als beschrieben.
Hii,
ich habe bei Kleinanzeigen ein iPhone gekauft. Der Verkäufer hat in die Beschreibung geschrieben, dass es komplett („alles“) neu und ungeöffnet ist. Und die Bilder weisen auch nicht darauf hin, dass das Gerät ausgepackt wurde. Das iPhone ist heute angekommen und leider stimmt seine Beschreibung damit nicht überein. Die Verpackung ist sehr wohl geöffnet worden. Sie ist auch teilweise dreckig und beschädigt. Es ist nicht mal diese weiße Folie auf dem Bildschirm drauf, die normalerweise bei neuen iPhones drauf ist. Jedenfalls habe ich mich dann bei ihm gemeldet und ihm gesagt, dass ich den Artikel zurückschicken möchte und mein Geld zurückhaben möchte ( ich habe mit „Direkt kaufen“ bezahlt). Der Verkäufer weigert sich und sagt, dass es nicht heißt, dass die Verpackung ungeöffnet ist, wenn man sagt, dass die Verpackung ungeöffnet ist??? Er sagt, dass man nur davon ausgehen kann, dass die Verpackung ungeöffnet ist, wenn man sagt, dass die Verpackung ein Siegel hat. Ist meiner Meinung nach Quatsch.
Angeblich ist wohl das Handy an sich neu, weil er das neu zugeschickt bekommen hat. Aber das spielt für mich keine Rolle weil das ist ganz einfach nicht das was ich gekauft habe. Ich wollte ein ungeöffneten Artikel. Das Handy ist immerhin als Weihnachtsgeschenk gedacht.
Jedenfalls versucht er mich jetzt als Betrügerin darzustellen, und sagt, dass sein Bruder ja Anwalt sei und dass sein Bruder ihm zustimme und dass die vor Gericht gehen können und dass sie mich anzeigen und bla bla bla.
Ich hab das aber auf jeden Fall bei Kleinanzeigen gemeldet und bei der online Payment Plattform. Ich hoffe ich kriege mein Geld zurück :/ Zusätzlich habe ich online bei der Polizei Anzeige erstattet.
Was sagt ihr zu der Situation?
3 Antworten
Es handelt sich um das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften und insofern kannst Du auf Wandlung bestehen.
Da Du die Absicht hattest, es in der ungeöffneten Packung als Neuware zu verschenken, ist es schon relevant, dass die Packung geöffnet war, auch wenn das Gerät unbeschädigt wäre.
Da Du die Absicht hattest, es in der ungeöffneten Packung als Neuware zu verschenken, ist es schon relevant, dass die Packung geöffnet war
Aus rechtlicher Sicht ist dem nicht so. Zweck der Verpackung ist der Schutz der Ware. Nur das muss erfüllt sein.
Danke für die Antwort :)
Hab den Verkäufer sogar mehrmals darauf hingewiesen, dass das ein Weihnachtsgeschenk ist😐
Der Verkäufer hat die Ware in dem vereinbarten Zustand zu liefern. Manchmal gibt es Unterschiede bei der Interpretation der Artikelbeschreibung, aber wenn das so konkret da steht, wie Du beschreibst, so gibt es nur wenig Interpretationsspielraum.
man nur davon ausgehen kann, dass die Verpackung ungeöffnet ist, wenn man sagt, dass die Verpackung ein Siegel hat.
Der Zustand der Verpackung ist oft tatsächlich für sich genommen kein Kriterium, solange es nicht um eine versiegelte Verpackung geht. Da geht es aber nicht um die Nachweisbarkeit, sondern um die Relevanz. Kaufgegenstand ist das Gerät und dessen Zubehör.
... sein Bruder ja Anwalt sei und dass sein Bruder ihm zustimme und dass die vor Gericht gehen können und dass sie mich anzeigen.
In welchem Land soll der denn Anwalt sein? Deutschland definitiv nicht.
Die Rechnung ist natürlich elementar, da sie als Nachweis dient, dass es sich nicht um gestohlene Ware handelt. Sollte die Rechnung noch nachgeliefert werden, achte darauf dass die IMEI mit der des Gerätes abzugleichen.
Jedenfalls verstehe ich nicht, was ich da falsch interpretiert haben soll.
Die allgegenwärtige Abwägung der Interessen bei der rechtlichen Interpretation ist halt was anderes, als wenn eine Privatperson interpretiert.
Zweck der Verpackung ist der Schutz der Ware, nicht "schick" auszusehen. Die kann ja auch auf dem Tranportweg beschädigt werden. Da müsste schon unzweifelhaft vereinbart sein, dass die Verpackung absolut einwandfrei zu sein hat und der private Verkäufer explizit das Transportrisiko übernehmen, denn das liegt im gesetzlichen Standard beim Empfänger.
Der Verkäufer hat die Ware so zu verkaufen, wie er sie beschrieben hat.
Also wenn er sagt, dass der Artikel noch ungeöffnet ist, dann sollte dieser auch ungeöffnet sein, wenn er beim Käufer ankommt Punkt.
Wenn ich jemandem eine ungeöffnete Flasche Wasser anbiete und die dann doch offen ist, kann ich auch nicht sagen ja aber das Wasser an sich ist ja unberührt. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das, was ich angeboten habe von dem abweicht, was die Person letztendlich bekommen hat.
Wenn ich jemandem eine ungeöffnete Flasche Wasser anbiete und die dann doch offen ist, kann ich auch nicht sagen ja aber das Wasser an sich ist ja unberührt.
Lebensmittel verschlechtern sich, wenn die Verpackung offen ist. Reklamiert wird das beeinträchtigte Lebensmittel, nicht die offene Verpackung. Die wird nur zur Beweisführung des verschlechterten Produkts angeführt. Eine solche Verschlechterung ist beim Smartphone aber nicht gegeben.
Es ist doch völlig egal, ob das Handy neu ist. Selbst wenn er das Handy einen Tag vorher neu gekauft hat und das dann versandt hat. Es geht ums Prinzip der Verkäufer hat eine ungeöffnete Verpackung beworben ungeöffnet heißt die Verpackung ist zu und das war sie aber nicht.
Und wer weiß, ob das Handy überhaupt wirklich neu ist. Es ist nicht das Handy das ursprünglich in der Verpackung drin war. Also stimmt die Seriennummer auf der Verpackung sowieso nicht mit dem Gerät überein und die Käuferin oder der Käufer kann den Zustand des Gerätes nicht prüfen, ohne das Gerät einzuschalten.
Die rechtliche Sicht geht sogar noch einen Schritt weiter, als von mir beschrieben:
Das Amtsgericht Wümme hat entschieden, daß beim vereinbarten Kauf eines "neuen" Handys bei Lieferung eines Geräts, in das von einem anderen Kunden zu Prüfzwecken für die VOIP und für den POP 3 email-Dienst Daten eingegeben waren kein Sachmangel wg. fehlender "neu"-Eigenschaft bestehe:
"Grundsätzlich wird die Eigenschaft eines Kaufgegenstandes als „neu“ nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem potentiellen Käufer eingehend studiert wird, was bei technischen Geräten auch einen Test der vorhandenen Funktionen einschließt.
Quelle: https://www.juraforum.de/forum/t/orginal-verpackte-ware.518738/#post-1357528
Das bezieht konsequenterweise die geöffnete Verpackung mit ein.
Also, ich möchte mal sehen, wie er vor Gericht erklärt, dass ungeöffnete Ware nicht gleich ungeöffnete Ware sein muss. Blödsinn.
Scheint mir ein Betrüger zu sein, denn er hätte ja einfach akzeptieren können, dass du den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschickst, da du direkt über Kleinanzeigen bezahlt hast, ist die Abwicklung ja dann auch kein Problem.
Ich hoffe, du kriegst dein Geld zurück.
Ja, anfangs hatte ich noch den Eindruck, dass er einfach nicht so vertraut mit dem Konzept von Kleinanzeigen ist. Ich meine ich bin auch keine Expertin. Aber mittlerweile glaube ich auch, dass er ein Betrüger ist. Er hat auch die Anzeige zu dem iPhone einfach wieder reingestellt, obwohl er das iPhone ja eigentlich nicht mehr hat. & danke dir ich hoffe auch, dass ich mein Geld zurückbekomme hahaha
Also ich kopiere mal die Beschreibung hier rein:
„Verpackung wurde nicht geöffnet Handy alles noch zu, Abholung oder Versand möglich.
Starlight 12GB 100% Akku. Rechnung ebenfalls vorhanden.“
*Müsste eigentlich 128 GB stehen, ist nicht mein Tippfehler*
Jedenfalls verstehe ich nicht, was ich da falsch interpretiert haben soll. Und von der Rechnung fehlt auch jede Spur.