Kleinanzeigen - Verkäufer sendet Geld nach Lieferung zurück und will die Ware wieder?

4 Antworten

Ein wunderbares Beispiel dafür, dass man in Internetforen keine brauchbare rechtliche Hilfe bekommt.

Was du dem Verkäufer vorgeschlagen hast, ist eine Minderung des Kaufpreises. Die Minderung kann man anstelle des Rücktrittsrechts ausüben, § 441 BGB. Die Voraussetzungen für den Rücktritt ergeben sich aus §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB. Für einen Verbrauchsgüterkauf (Kauf von Privat bei Unternehmer) wären die Voraussetzungen für den Rücktritt noch einmal geringer § 475d BGB).

Bei einem C2C-Geschäft (Consumer to Consumer) muss man wie folgt vorgehen: Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, setzt man der Gegenseite eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, Nachlieferung (also Austausch der Ware) oder Nachbesserung (also Reparatur/Lieferung fehlender Teile). Ist die Frist abgelaufen, verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung unberechtigterweise, oder ist die Nacherfüllung nicht möglich (weil irreparabel und vergleichbare Ware nicht beschaffbar), kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder den Kaufpreis mindern. Rücktritt und Minderung sind Gestaltungserklärungen. Da reicht es also nicht, wenn man sagt "Wollen wir das so und so machen", sondern man muss sagen "Das will ich." Dass die Fristsetzung und die Gestaltungserklärung angekommen sind, muss man nachweisen können. Im Zweifel per Einwurfeinschreiben versenden.

Hat man den Kaufpreis gemindert (durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer), muss man ihn zur Teil-Rückzahlung des Kaufpreises auffordern. Mit einer weiteren Aufforderung (also eine Zahlungserinnerung) zur Zahlung setzt man den Verkäufer in Verzug. Ist das geschafft, kann man klagen. Oder erstmal einen Anwalt einschalten. Bei einem Streitwert von <500 € wird da jeder Anwalt jauchzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Es wurde ein beidseitiger Kaufvertrag geschlossen, welcher auch nur beidseitig rückgängig gemacht werden kann. Nein, das geht nicht. Wenn du die Ware behalten möchtest, dann zahle ihm das Geld wieder zurück.

Dadurch dass du PayPal W&D benutzt hast, kannst du auch vom Käuferschutz Gebrauch machen, dem hat der VK zugestimmt, indem er PayPal akzeptiert.

sreng genommen ist ein kaufvertrag entstanden und du hat ein Recht für das abgesprochene Geld GENAU das beschriebe zu erhalten und wenn es sein muss muss er es streng genommen irgendwo beschaffen um es dir zu geben.

da aber beim Privatkauf da auch einfach logische Grenzen liegen und das Recht zwar blind aber nicht dumm ist...

er will den Kaufvertrag stornieren da du unzufrieden bist er muss nicht auf dein Vorschlag eingehen. Wenn es nicht passt dann schicke es zurück.