In deiner eigenen Wohnung kannst Du Deine ganze Wohnung mit Überwachungskameras vollpflastern, solange Du alle die den überwachten Bereich berechtigterweise betreten, vor dem Betreten des überwachten Bereichs darauf hinweist, dass es Kameras gibt. Und Du der einzige Mieter/Alleineigentümer bist. Das kann man durch ein Schild machen, muss man aber nicht.

Selbst wenn man nicht darauf hinweist, sind die Aufnahmen zur Verfolgung einer Straftat praktisch immer verwertbar.

Vorsicht ist geboten, wenn die Kameras Ton aufnehmen. Das kann ja nach Einzelfall eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB darstellen.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen Krimineller zu deren Ergreifung kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und damit strafbar gemäß §§ 22, 23, 33 KUG sein. Allerdings wird die Tat nur auf Antrag (des Abgebildeten) verfolgt, § 33 Abs. 2 KUG. Da müsste sich der Täter also zu erkennen geben. Kann natürlich sein, dass er geschnappt wird und dann Anzeige erstattet. Der Staatsanwaltschaft stellt diese Verfahren (also die wegen 33 KUG) aber in der Regel wegen geringer Schuld oder gegen Geldauflagen ein. Aber man macht sich durch solche "Privatfahndungen" in der Regel bei der Polizei recht unbeliebt. Sowas führt nämlich gern mal dazu, dass Unschuldige fälschlicherweise verdächtigt und von selbsternannten Hilfssherriffs online und/oder offline verbal oder körperlich angegangen werden.

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Also grundsätzlich kann man DHL eigentlich nicht das Paket mit dem Label des Hinversands auf den Tisch knallen und sagen "Das soll zurück!" - Man braucht entweder ein Retourenlabel des Verkäufers oder einen QR-Code zum Erstellen eines Retourenlabels. Wie auch immer Du das also gemacht hast - Glückwunsch dass es geklappt hat.

Ob der Verkäufer die ihm entstandenen Kosten von Dir zurückverlangen und gegen deine Rückzahlungsforderung aufrechnen kann, hängt davon ab, wer die Kosten des Rückversands tragen muss.

Grundsätzlich trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung nur dann, wenn der Verkäufer ihn darüber informiert, dass er die Kosten der Rücksendung tragen muss, § 357 Abs. 5 BGB. Es genügt auch, wenn der Hinweis im Rahmen der Widerrufsbelehrung erfolgt. Hat er das getan, muss der Käufer die Kosten der Rücksendung tragen.

Hat der Verkäufer die Kosten des Rückversands ausdrücklich übernommen oder muss sie wegen des fehlenden Hinweises tragen, darf er die Kosten des Rückversands nicht vom Kaufpreis abziehen.

Wenn ein Teil des zu erstattenden Kaufpreises (auch die Kosten des Hinversands müssen erstattet werden) fehlt, kann man (nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs beim Händler sogar ohne Mahnung) zum Anwalt gehen und das Geld einfordern.

Viel Erfolg!

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Im Privaten darf man sehr vieles machen. Aber "privat" ist nicht die Facebook-Gruppe mit 500 Mitgliedern und bei der Whatsapp-Gruppe mit 20 Mitgliedern bewegen wir uns in einem Graubereich, der oft genug auch schon zu Ungunsten des Beschuldigten ausgefallen ist.

Wenn das Lied nur für die Insassen des Fahrzeugs zu hören ist, bewegt man sich im legalen Bereich. Sogar wenn man das Lied während einer Polizeikontrolle laufen hat und die Polizisten es im Rahmen der Kontrolle hören, bewegt man sich in der Regel im legalen Bereich. Provozieren würde ich das aber nicht, weil ein schlecht gelaunter Polizist ungeachtet der Rechtslage erst einmal alle Register ziehen wird.

Fährt man mit Schrittgeschwindigkeit und heruntergelassenen Fenstern durch eine belebte Fußgängerzone und hat so ein Lied auf voller Lautstärke laufen, darf man getrost davon ausgehen, dass man sich strafbar macht.

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Schwierig zu beantworten. Wenn die Daten falsch sind und der Mahnbescheid deshalb nicht zugestellt werden kann, muss man die richtige Adresse ermitteln und eine Neuzustellung beantragen. Das ist eigentlich halb so wild. Aber nicht wenn die Zustellung zeitkritisch ist, weil man mit der Zustellung des Mahnbescheids die Verjährung hemmen will. Dann kann es sein, dass die Neuzustellung so lange dauert, dass die Verjährungsfrist nicht mehr gehemmt werden kann.

Dem kann man zuvorkommen, indem man vorab die Richtigkeit der Adresse prüft. Was natürlich in zeitkritischen Fällen auch wieder zu inakzeptablen Verzögerungen führen kann.

Ein ganz besonders großes Problem hat man, wenn ein bemühter Postbote den Brief in den falschen Kasten wirft. Zum Beispiel weil der eigentliche Adressat "Karl Müller" aus dem Mehrfamilienhaus ausgezogen ist und der Postbote den Brief in den Kasten von "Beate Müller" wirft, an dem auch "Müller" dransteht. Wenn der Adressat dann nach 5 Jahren ankommt und die Sache aufklärt, hat man die längste Zeit einen vollstreckbaren Titel gehabt. Denn dann wurde niemals wirksam zugestellt.

Deshalb ist es auch jeden Fall empfehlenswert, eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zu machen. Kann man auch einen Dienstleister wie SuperCheck machen lassen. Das geht oft schneller als die eigene Anfrage beim Amt.

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Am Morgen des nächsten Verhandlungstags wird der Zeuge von der Polizei an seiner Wohnadresse abgeholt. Ist er da nicht, schauen die auch mal bei der Arbeitsadresse vorbei. Oder fragen mal die Nachbarn, wo er denn sein könnte. Wenn man ihn erwischt (was in aller Regel passiert), wird er mitgenommen - nötigenfalls mit Gewalt - und dann von der Polizei in den Gerichtssaal gebracht.

Deshalb sollte man gerichtliche Ladungen nicht ignorieren.

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Ja, der Vermieter muss Auskunft erteilen. Dazu hat der BGH entschieden: [d]em Mieter [steht] das Recht zu, vom Vermieter den Nachweis zu verlangen, die Kaution sei gesetzeskonform angelegt (BGH Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06, Rn. 8).

Der Mieter muss Auskunft darüber erteilen, wo er das Geld angelegt hat und welche Erträge die Kaution erbracht hat. In den letzten Jahren gab es aber fast keine Zinsen. Die Erträge halten sich also stark in Grenzen.

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Wenn das Inkasso nicht die korrekten Daten kennt, kann es nichts machen. Wird es auch nicht. Solche Mails kann man getrost ignorieren. Erst wenn etwas per Post kommt, sollte man reagieren.

Eine Frage habe ich aber schon: Wo hast Du Dich "nach Zurücksetzen" des Passworts eingeloggt? In den Account des Anbieters?

Hast Du mal usenet benutzt? Die wurden offenbar von FreeDiscussions übernommen.

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Als Anwalt hat man nicht nur den einen Fall. Das mag für den Mandanten nicht nachvollziehbar sein und auch ich kommuniziere das manchmal nicht ausreichend. Aber man muss priorisieren und man muss manche Sachen ziemlich nach hinten schieben. Es kommen dauernd Schriftsätze vom Gericht rein, die mit Fristen verknüpft sind, neue dringende Mandate, etc.

Wie mir mal ein Steuerberater lächelnd gesagt hat: Wenn es schnell gehen muss, kostet es mehr.

Und wenn es dann zur Klage kommt und das Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzt, beschwert man sich dann beim Gericht über die lange Verfahrensdauer? Nein, das nimmt man (wenn auch zähneknirschend) hin. Nur vom Anwalt wird erwartet, dass er für den kleinsten Fall alles stehen und liegen lässt.

Tipp: Nett darauf hinweisen, dass und warum man es mit der Bearbeitung des Falles eilig hat. Regelmäßig nett nachfragen und ggf. freundlich eine Frist setzen. Dann wird der Anwalt nett und freundlich erklären, warum es nicht schneller geht, oder sich nett und freundlich hinsetzen und die Sache nach Möglichkeit vorziehen.

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Weil der Gesetzgeber meint, dass die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden darf, § 2 Nr. 1 BetrKV. Es gibt immer wieder mal den Vorschlag, das abzuschaffen. Aber es ist nicht in Sicht, dass sich das zeitnah ändern wird. Sofern der Vermieter diese Möglichkeit also nutzt und durch eine wirksame (es gibt auch genug unwirksame) Vereinbarung im Mietvertrag die Grundsteuer auf die Mieter umlegt, müssen die die Grundsteuer zahlen.

Ob das fair ist, ist eine andere Frage.

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Also um 2 Monate Miete zu sparen, hast Du auf 3 Monatsmieten Kaution verzichtet?

Rechtlich gesehen kann man sich auf alles einigen. Auch darauf, dass der Vermieter für seine Großzügigkeit noch einen Kasten Bier bekommt. Wenn man auf die Rückzahlung der Kaution verzichtet, hat man keinen Anspruch auf Zahlung der Kaution mehr. Und wenn man freiwillig früher als zum Kündigungsdatum die Mietsache herausgibt, kann der Vermieter diese natürlich auch schon früher an neue Mieter übergeben.

Was erwartest Du denn?

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Also erst einmal spielt die Strafmündigkeit keine Rolle dabei, ob etwas strafbar ist. Wer strafunmündig ist (also <14 Jahre), ist schuldunfähig und wird daher nicht bestraft (§ 19 StGB).

Ob es sich bei dem Nacktfoto eines Kindes (<14 Jahre) um Kinderpornographie handelt, muss man immer im Einzelfall prüfen. Nicht jedes Nacktfoto erfüllt den Tatbestand der Kinderpornographie. Das Gesetz sagt dazu:

"kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,"
(§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Was eine "aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung" oder eine "sexuell aufreizende Wiedergabe" ist, ist nicht ganz einfach zu beantworten.

Aber ja, Nacktfotos eines Kindes können den Tatbestand des Besitzes kinderpornographischer Inhalte erfüllen.

Die Polizei würde auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren einleiten um zu prüfen, ob die Bilder von einem (strafmündigen) Dritten hergestellt worden sind, weitergegeben worden sind, etc. Und weil es ein Straftat ist und bleibt, kann im Rahmen des Ermittlungsverfahrens z. B. auch eine Hausdurchsuchung angeordnet werden.

Auch ganz wichtig: Solche Fotos "altern" sehr gut. Wenn es sich um KiPo handelt und die noch irgendwo anders als auf dem Handy gespeichert sind (Cloud zum Beispiel), werden die Fotos mit dem 14. Geburtstag zu einem echten Problem. Denn dann wird der Täter ja strafmündig und kann für den Besitz bestraft werden.

Ich bewundere übrigens die Blauäugigkeit vieler Antwortgeber hier. "Ist ja auf deinem Handy, weiß ja keiner." Amerikanische Unternehmen sind verpflichtet, den Datenverkehr ihrer Kunden automatisiert nach KiPo zu durchsuchen. Zum Beispiel Google, Microsoft, X, Facebook und Dropbox. Landet ein verdächtiges Foto zum Beispiel in deiner Google-Cloud, wird das in den USA gemeldet und von der zuständigen Stelle an die deutschen Behörden weitergegeben. Und wenn das Foto den Tatbestand erfüllt, hast du eine verdammt gute Chance, dass früh um 6 ein paar Polizisten vor der Tür stehen und deine Bude durchsuchen. Und alle elektronischen Geräte mitnehmen, die sie in die Finger bekommen.

Also bitte keine solchen Bilder machen und wenn man schon solche Bilder hat, keinesfalls versenden oder in die Cloud verschieben.

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"Bitte sende deine Rücksendung nach Absprache an folgende Adresse: 
Straße: No. 1-1, Huan Gang N. Road, 5 Heng Road, Kwan Wo Street 
PLZ: 510451
District: Baiyun
Stadt: Guangzhou
Provinz: Guangdong
Land: China"

Quelle: Refund-policy

Das ist ein China-Shop. Erfahrungsgemäß sind die Waren in solchen Shops von geringer Qualität und für die gelieferte Qualität viel zu teuer. Auch wenn laut Impressum eine GbR in Deutschland der Betreiber der Webseite ist, würde ich nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass die GbR wirklich existiert. Retour nach China ist teuer. Ich würde es lieber lassen. Wenn es einem nicht auf das Geld ankommt, kann man da durchaus bestellen. Aber wie gesagt: Ob die Qualität stimmt, steht in den Sternen. Und auf Rückerstattung muss man auch nicht hoffen.

Vorsicht: Käuferschutzfälle werden von PayPal in solchen Fällen regelmäßig abgelehnt, wenn nicht KEINE Ware kommt, sondern "nur" Ware in einer für den Käufer inakzeptablen Qualität.

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Fakeshop! Die Kombination aus Schulze & Dietze GbR in der Widerrufsbelehrung und der ANWR Media GmbH in den AGB wird hier schon einmal für einen anderen Fakeshop beschrieben.

Die Kreditkarte solltest Du schnellstens sperren lassen. Denn die Betrüger haben ja nun deine Daten.

Für das nächste Mal:

  • Wenn man nur mit Kreditkarte oder Vorkasse zahlen kann: Finger weg!
  • 60-90 % Rabatt auf fast alle Waren: Finger weg!
  • Die Webseite ist auf keiner der einschlägigen Bewertungsseiten gelistet und/oder die Bewertungen sind nicht älter als ein halbes Jahr: Finger weg!
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Das Gericht interessiert sich erst einmal NULL dafür, ob Geld da ist und wer die Beerdigung gezahlt hat. Auch wenn es außer Dir keinen direkten Erben gibt, GIBT es einen Erben. Dazu wird im Stammbaum des Erblassers so lange zurückgegangen, bis man den nächsten lebenden Verwandten findet. Das kann auch der Urgroßneffe 4. Grades sein. Was passiert, wenn ein Gericht nicht gründlich genug sucht, zeigt sich sehr schön an diesem Beispiel.

Die Kosten der Bestattung sind aus dem Nachlass zu finanzieren. Hat man das Erbe ausgeschlagen, ist man aber nicht mehr berechtigt, auf das Erbe zuzugreifen. Deshalb muss man sich an den Erben wenden und seinen Anspruch an den Erben richten. Bis der gefunden wurde, kann es dauern. Gegebenenfalls bestimmt das Gericht von Amts wegen einen Nachlassverwalter, der sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmert, bis ein Erbe ermittelt wurde. Dann kann man die Forderung an den Nachlassverwalter richten. Es kann sein, dass dieser sich von sich aus meldet. Dazu ist er aber nicht verpflichtet.

Es gilt die Regel: Wer einen Anspruch hat, muss diesen aktiv geltend machen.

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Urteile werden mündlich verkündet. Man kann zum Verkündungstermin gehen, da erfährt man den Inhalt der Entscheidung. Wenn man Verfahrensbeteiligter ist, bekommt man das schriftliche Urteil nach der Urteilsverkündung zugestellt. Meist innerhalb von etwa einer Woche. Je nach Auslastung der "Serviceeinheiten" (vulgo "Sekretärin").

Nach dem Urteil können die Parteien ggf. Rechtsmittel erheben. Sofern das zulässig ist. Ansonsten wird das Urteil rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

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Uiuiui. Ich höre "Kleinanzeigen" und "Kreditkarte" und schon bekomme ich Kopfschmerzen. Es gibt da gerade unfassbar viele Betrüger. Schau mal hier: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/betrug-bei-kleinanzeigen-wenn-sicher-bezahlen-eben-nicht-sicher-ist-v3,betrug-kleinanzeigen-bezahlfunktion-100.html

Wenn du deine Kreditkartendaten angegeben hast, solltest du die Kreditkarte umgehend sperren lassen. Hast du dich über einen Link der in einer Nachricht kam bei deiner Bank angemeldet, ändere umgehend die Zugangsdaten. Bestätige keine Anmeldungen oder Transaktionen die du nicht selbst ausgelöst hast. Und wenn ein "Bankmitarbeiter" am Telefon erzählt, dass dein Konto leergeräumt wird, leg auf und ruf deine Bank an. Vorsicht bei SMS, Mails und Anrufen aller Art!

Viel Glück!

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Nicht gelieferte Artikel und Mängelartikel kein Betrug?

Privatkäufer kaufte auf einer Online-Verkaufsplattform von Privat einen Konvolut gebrauchte Kleidung, 60 Teile zum Kaufpreis von Euro 600,--von zwei bestimmten Markenherstellern gebraucht, angegeben war sehr guter Zustand. Auf Frage ob die Sachen wirklich keine Mängel haben, erklärte der Verkäufer explizit, dass sie alle im gepflegten Zustand seien und seine verstorbene Frau sehr darauf geachtet habe. . Von ca. 30 Teilen schickte er Fotos mit mehreren Kleidungsstücken auf einem Foto, auf dem man die Sachen entfernt sah. Und von anderen nicht, weils ihm zuviel war , alle 60 Teile zu fotografieren.

Angekommen sind dann beim Käufer nur 55 Teile, davon 6 Teile von fremden Marken, die der Käufer gar nicht bestellt hat, und 27 Teile , die Mängel hatten, (Flecken, Gewebeschäden und Löcher, sogar richtig große Löcher) Insgesamt sehr ungepflegt, schmuddelig und sehr unangenehm riechend, mit Hundehaaren. Nur 22 Teile sind wie beschrieben im sehr guten Zustand. Gut man kann die 22 Teile, die ok sind, waschen und lüften und von Hundehaaren entfusseln. Darüber will der Käufer hinwegsehen.

Darüber hinaus fehlen 14 Teile, die der Verkäufer auf Fotos geschickt hatte und für die der Käufer den Kauf auch zusagte und bezahlte. Die hat der Verkäufer gar nicht geliefert.

Der Käufer hat reklamiert und folgende Forderungen an den Verkäufer gestellt:

1) 6 falsch gelieferte Artikel und 27 Mängelartikel soll der Verkäufer zurück nehmen und Geld zurück

2)die nicht gelieferten 14 Artikel soll der Verkäufer nachsenden, und je nachdem ob auch Mängelartikel dabei sind, ebenfalls zurücknehmen und Geld zurück

so dass der Käufer am Ende nur die Sachen behält und bezahlt , die wie beschrieben sind.

Der Käufer will die 22 Artikel, die ok sind , behalten und die restlichen 14 fehlenden Artikel nachgeliefert bekommen.

Der Verkäufer hingegen will alles komplett zurück, heißt , der Käufer darf die 22 Sachen, die ok sind, nicht behalten und bekommt auch die fehlenden 14 Teile nicht nachgeliefert. Der Verkäufer macht den Käufer zudem auf eine unterirdische widerliche Art nur lächerlich und pfeift auf Käuferrechte und auf Erfüllung vom Kaufvertrag. Auf den Rückversandkosten bleibt der Käufer auch sitzen.

Polizeibeamter zu dem Fall, es sei kein Betrug, denn schließlich würde der Verkäufer alles komplett zurück nehmen . Was aber mit den fehlenden 14 Teilen, die der Käufer laut Fotos auch gekauft hat, aber nicht geliefert worden sind? Ist das kein Betrug?

Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Was meint Ihr zu diesem Fall und wie seht Ihr das rechtlich? Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich?

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Was den Zustand angeht, können die Meinungen weit auseinandergehen, was ein "guter Zustand" ist und was nur noch als Putzlappen taugt. Und der Verkäufer kann natürlich auch verpeilt gewesen sein und hat deshalb nicht geliefert was vereinbart war. Aber was vereinbart ist, muss er auch liefern. Beim Kauf zwischen Privatleuten kann man die Mängelgewährleistung ausschließen, auch wenn das die Wenigsten sauber schaffen. Das kann dann hinsichtlich der Flecken, Löcher, etc. problematisch sein. Aber wenn man Hugo Boss verkauft, muss man auch Hugo Boss liefern. Und wenn man ein Foto der Waren macht, muss man dann auch genau diese Waren versenden. Statt nachzuliefern die gesamte (auch ordnungsgemäße) Ware zurückzufordern, kann der Verkäufer natürlich nicht machen. Es sei denn, der Käufer lässt sich dazu überreden.

Strafrechtlich kommt es darauf an, ob der Verkäufer den Käufer betrügen wollte oder nicht. Lässt sich oft nicht eindeutig beantworten und vor allem nicht nachweisen. Aber bei manchen Kandidaten ergibt sich nach der 5. Anzeige auch für den gutmütigsten Polizisten ein Muster. Findige Käufer spannen Freunde ein. Wenn der Verkäufer denselben Pullover der nur einmal vorhanden ist, dreimal verkauft und dann nur einmal den richtigen und zweimal einen falschen Pullover versendet, kommt er da nur schwer wieder raus.

Kein einfacher Fall.

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Chargeback-Verfahren über den Kreditkartenanbieter einleiten.

Tipp fürs Nächste mal:

Kein Impressum - NO

Sitz nicht in Deutschland oder EU - NO

Widerrufsbelehrung heißt "Rückgabebedingungen" und sieht nicht wie eine Widerrufsbelehrung aus - NO

Zahlung nur per Kreditkarte oder Vorkasse möglich - NO

Einschlägige Bewertungsseiten führen den Webshop gar nicht, oder die Bewertungen sind alle nicht älter als ein halbes Jahr - NO

Die Preise sind fast durchgängig drastisch reduziert - NO

Wenn nur eins dieser Kriterien erfüllt ist, kann man es auch mal riskieren. Aber wenn mindestens zwei erfüllt sind, lohnt es einfach nicht.

Viel Erfolg!

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Zahlt die Versicherung, wenn man in die Wohnung einbricht und die Haustür beim Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen ist?

Zahlt die Versicherung, wenn in meine Wohnung eingebrochen wird und der Täter die Wohnungstür aufbricht und nur die Haustür vom Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen ist?Die Wohnungstür ist abgeschlossen. Unsere Haustür ist nie abgeschlossen und ich habe heutzutage ziemliche Sorge das seltsame Leute kommen oder einbrechen.Tagsüber mehr als nachts.Die anderen begründen das mit Paketdienst, der immer reinkann und es ist immer jemand da. Es sind nur 4 Wohnungen (mit 3 Zimmern) und hier wohnen nur 4 Leute,deshalb hab ich den Eindruck es ist fast nie jemand da.Mein Ort hat 11.000 Einwohner auch hier sind viele Einbrüche. Unsere Wohngegend war zum Glück sehr ruhig mit Einbrüchen, aber jetzt auch nicht mehr.Und nur weil nie was passiert ist,muß man nicht warten bis was passiert.Was ist wenn die im Keller einbrechen?Mein Keller,Fahrradkeller,Waschkeller sind nie abgeschlossen und das ist mir auch zu umständlich.Zahlt dann Versicherung?Außer bei meinem Keller ist es mir auch zu umständlich den Keller abzuschließen, was sicher auch die anderen stört.Was ich verstehe.Alle anderen wollen das die Tür aufbleibt.Riegel.Vor 20 Jahren war ich entspannter aber selbst dann lasse ich nicht absichtlich die Haustür auf (nicht abschließen).Keine Ahnung ob die anderen das überzeugt. Verstehe nicht wie man heute so locker denkt und keine Angst vor Einbrüchen hat.Wie ist das mit Versicherung im Keller?Meinen alten Hausmeister konnte das nicht überzeugen.Ob das die anderen verstehen (kennen den Grund nicht)?Wir finden schon eine Lösung. Die Sorge mit Einbruch&Versicherung (Keller) hab wohl nur ich.

Die Kellertür vom TH ist immer auf und frei zugänglich.

Will auch keinen Streit aber denke meine Sorgen sind berechtigt😊😊😊????

.Und möchte auch das alle zufrieden sind.

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Die Haustür abzuschließen, kann im Notfall tödlich sein. Auch wenn man die Wohnungstür zu sehr verrammelt während man drin ist, kann das tödlich enden. Erstens weil die Bewohner ggf. nicht mehr rauskommen und vor allem weil der Rettungsdienst nicht rein kommt.

Optimal ist ein selbstverriegelndes Panikschloss. Das schiebt (wenn die Selbstverriegelungsfunktion aktiviert ist) nicht nur die Falle ("Schnapper"), sondern auch den Riegel ins Schloss, sodass die Tür beim Ins-Schloss-fallen automatisch zugeschlossen wird. Und von innen sorgt die Panikfunktion dafür, dass man (nur von innen) von innen auch bei zugeschlossener Tür keinen Schlüssel braucht, sondern einfach nur durch Betätigen der Klinke die Tür aufgeht. Ist allerdings teurer, verschleißintensiver und für viele von der Funktionsweise ungewohnt.

Wichtiger als Zuschließen ist es, von allen an älteren Türen von außen einen zusätzlichen Beschlag an der Tür anzubringen, der den Spalt zwischen Zarge und Türblatt abdeckt. Ist der Spalt breit genug, kann man nämlich (wenn die Tür nur zugezogen und nicht zugeschlossen ist), die Falle einfach mit einen dünnen Plastik- oder Metallstreifen zurückschieben. So hier.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Einbruchsspuren es gibt, desto eher zahlt die Versicherung. Du kannst dein Kellerabteil ja auch gern wie Fort Knox sichern, wenn du willst. Aber aus Sicht des Vermieters ist es oft besser, die Kellertür nicht so heftig zu verrammeln. Weil dann nämlich der Schaden an der Tür größer ausfällt. Ist die Tür "nur" zugezogen, hält sich der Schaden meist in Grenzen. Ist sie zugeschlossen, muss oft die ganze Tür getauscht werden. Dein 50 €-Fahrrad würdest du aus demselben Grund nicht mit einem 150 €-Schloss sichern. Offen stehen lassen sollte man die Kellertür trotzdem nicht, weil es die Sache dann ein bisschen zu einfach macht. Diebe gehen immer den Weg des geringsten Widerstands und wenn die zwischen einer zugefallenen und einer offenen Tür entscheiden müssen, nehmen sie natürlich die offene.

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