Ist mir selbst schon passiert, weil ich die Seite der falschen Sparkasse aufgerufen habe. Ob da überhaupt jemandes Konto gesperrt wurde, kann man gar nicht sagen. Auch wenn man die Daten eines nicht existierenden Kontos eingibt, bekommt man dieselbe Sperrmeldung als wenn man die richtigen Kontodaten aber das falsche Passwort eingibt.

Da passiert gar nichts. Phishing-Versuche gibt es bei jeder Bank täglich massenhaft. Also nicht nur 10 oder 100, sondern wirklich massenhaft.

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Anzeige erstatten, hoffen, dass die Polizei die Täter ermitteln oder einen Teil des Geldes beschlagnahmen kann. Falls ja, lohnt es sich ggf. einen Anwalt einzuschalten. Falls nicht, hilft auch der Anwalt nicht weiter.

Und Vorsicht vor angeblich spezialisierten Anwaltskanzleien, die das Geld angeblich "nur" für eine prozentuale Beteiligung am zurückgeholten Geld zurückholen. Das ist eine Anschlussmasche. Die "finden" dein Geld in Nullkommanichts und verlangen dann plötzlich, dass man "Gebühren" an irgendwelche Behörden und Banken und was weiß ich zahlen müsse, um das Geld zurückzuerhalten.

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Das ist keine richtige Nebenkostenabrechnung. Mit dieser "Abrechnung" und dem Mietvertrag sollte man zu einem Anwalt oder einem Mieterschutzverein gehen.

Ich gehe einmal davon aus, dass "bei der Stadt abgeben" bedeutet, dass Wohngeld oder Bürgergeld bezogen wird. In diesem Fall kann man Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Dann kostet der Anwalt nur 15 €.

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Ist ein häufig auftretendes Problem bei Amazon. Kann sein, dass schon bei der ursprünglichen Sendung nicht die richtige Ware drin war. Gerade Elektronik wird gern auf dem Versandweg entwendet. Weil es aber auch betrügerische Käufer gibt, die falsche Waren zurücksenden, tut sich Amazon mit der Erstattung in solchen Fällen oft etwas schwer.

Ausdrücklich gegenüber dem Verkäufer den Widerruf erklären sofern noch nicht geschehen (Rücksendung allein ist kein Widerruf). Nach Ablauf von 14 Tagen zum Anwalt gehen und bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Es wird Fragen aufwerfen, warum die Ware ungeöffnet retourniert wurde. Da die Zeugen somit auch nicht gesehen haben, was in dem Paket drin war, ist die Beweislage nicht unbedingt so günstig. Das muss man aber im Einzelfall sehen.

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Mit einer Handynummer kann nicht nur die Polizei über den Provider ermitteln, auf wen der Vertrag läuft (was bei einer Anzeige auf jeden Fall passieren würde). Auch anderswo kann man über die Handynummer die Identität einer Person herausfinden. Die Handynummer ist mit so vielen Diensten verknüpft, dass es durchaus möglich ist, dass dieser "Bekannte" tatsächlich nachvollziehen könnte, wem die Nummer gehört. Es gibt immer wieder Datenlecks, bei denen teils Millionen Datensätze öffentlich werden. Und in einem davon könnte die Telefonnummer zusammen mit dem Namen drin stehen. Aber da gibt es auch noch viele andere Möglichkeiten.

Wenn die Gegenseite nicht nur behauptet, dass sie den Namen und die Adresse kennt, sondern dies beweisen kann ("Ich weiß, dass du Max Hase bist und in der Musterstraße 4 in Erfurt wohnst"), ist das ein Problem.

Und wie gesagt: Erstattet der Geschädigte Strafanzeige, findet die Polizei den Inhaber des Mobilfunkvertrags problemlos heraus.

Spätestens wenn ein Anhörungsschreiben der Polizei kommt, sollte man sich einen Anwalt suchen. Denn mit dem Strafverfahren ist das nicht erledigt. In der Regel wird man auch zivilrechtlich in Anspruch genommen. Das kann richtig teuer werden. Je später man zum Anwalt geht, desto teuer wird es in solchen Sachen meist.

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Zum einen sind Mobbing und Diskriminierungsvorwürfe oft schwer zu beweisen. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass er einen Anspruch (auf Unterlassung, Schadensersatz, etc.) gegen den Beklagten hat. Eine Ausnahme stellt hier das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz dar. Dort ist festgeschrieben, dass der Kläger nur Tatsachen glaubhaft machen muss, die das Vorliegen eines Verstoßes überwiegend wahrscheinlich machen. Ob das sinnvoll ist, darüber scheiden sich die Geister. Und das Gesetz gilt auch nur gegenüber Behörden des Landes Berlin, nicht wenn die mutmaßliche Diskriminierung einer Privatperson oder einem privaten Unternehmen vorgeworfen wird.

Zum anderen liegt das daran, dass Richter gezielt danach schauen, wie sie einen Fall möglichst schnell erledigen. Denn jeder Richter hat ein gewisses Pensum zu erledigen und wird nicht nach Stunden bezahlt, sondern hat ein festes Gehalt. Wenn man irgendwann auf Lebenszeit verbeamtet ist (auch Richter haben eine Probezeit) und keine Karriereambitionen mehr hat (für die niedrige Erledigungszahlen schlecht sind) und auf auf die Meinung der Kollegen einen Dreck gibt (auf die die liegengebliebene Arbeit umverteilt wird), kann man sich alle Zeit der Welt lassen. Denn dann ist es dank der richterlichen Unabhängigkeit extrem schwierig, einen Richter zu entlassen.

Da im Zivilrecht und Arbeitsrecht (wo sich die meisten Mobbing- und Diskriminierungssachverhalte abspielen) der sogenannte Beibringungsgrundsatz gilt, muss und darf der Richter außerdem keine eigenen Ermittlungen anstellen, sondern ist hinsichtlich des Sachvortrags an das gebunden, was die Parteien vortragen.

Dass ausführliche und vor allem auch juristisch gut begründete Urteile eher in den oberen Instanzen finden, liegt einerseits daran, dass kein Richter gern für den Papierkorb schreibt. Und meist schaut sich so ein Urteil auch niemand mehr an. Entweder die Parteien gehen in die nächste Instanz, dann schaut jeder nur auf das letztinstanzliche Urteil. Oder die Parteien belassen es dabei, dann juckt es erst recht niemanden mehr. Zudem ist es unsinnig, sich ausführlich über eine Rechtsfrage auszulassen, wenn es (bspw. in Ermangelung von Beweisen oder erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen) für die Entscheidung gar nicht darauf ankommt.

Dass die oberen Instanzen sich manchmal (!) mehr Mühe geben, liegt teilweise daran, dass es sich um Leitentscheidungen handelt und den Gerichten das auch bewusst ist. Die machen dann einmal eine saubere Entscheidung und an dieser orientieren sich dann die unteren Gerichte, was zu weniger Berufungen und Revisionen führt.

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Das ist eine bekannte Phishing-Methode. Bloß nicht den QR-Code einscannen. Melden und ignorieren.

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An dieser Stelle sollte man schnellstens einen Anwalt aufsuchen. Da gibt es viele Dinge zu klären. Auch ohne Rechtsschutzversicherung oder Geld sollte man das machen - für mittellose Rechtssuchende gibt es Beratungshilfe. Da zahlt man nur 15 €.

Für die drohende Wohnungslosigkeit ist die Kommune zuständig.

Ohne eigenes Einkommen (kein Elterngeld?) kommt Bürgergeld in Frage. Dazu muss man zum Jobcenter.

Grundsätzlich muss der Ehepartner Unterhalt zahlen. Das muss man ggf. gerichtlich durchsetzen.

Auch für das Kind muss Unterhalt geleistet werden. Wenn der Vater dies nicht tut, kann man beim Landkreis Unterhaltsvorschuss beantragen.

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Das ist gut angelegtes Geld. Die Zinsen gibt es spätestens ab Rechtshängigkeit, also seit Beginn des Klageverfahrens. Man wartet mit der Vollstreckung immer ab, bis die Rechtsmittelfrist vorbei ist. Wenn das Urteil rechtskräftig ist und die Gegenseite immer noch nicht zahlt, kann man dann die Vollstreckung einleiten. Was ja nun jetzt der Fall sein dürfte. Aber meist zahlen die Versicherungen dann auch zügig.

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Der Mieter muss nur Reparaturen zahlen, wenn er den zugrunde liegenden Schaden selbst verursacht hat, oder es sich um Kleinreparaturen handelt und es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.

Da 1500 € nur die Hälfte von 3000 € sind, gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kosten auf mehrere Mietparteien umgelegt hat. Allein ist schon merkwürdig. In der Regel ist nur eine Mietpartei für einen konkreten Schaden verantwortlich und muss den dann natürlich vollständig selbst tragen.

Mit dieser Betriebskostenabrechnung würde ich zum Anwalt meines Vertrauens oder zu einem Mieterschutzverein gehen.

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Käufer bei Vinted zahlt nicht?
Seit über zwei Wochen stehe ich mit der betreffenden Person in Kontakt und warte vergeblich auf die vereinbarte Zahlung. Leider werde ich immer wieder vertröstet, doch es ist unrealistisch, dass eine Bank über zwei Wochen für eine einfache Überweisung benötigt.

Es handelt sich um Artikel mit einem Neuwert von über 200 €, die fast ungetragen waren. Der vereinbarte Verkaufspreis lag bei 140 €. Das Paket wurde, wie von der Gegenseite gewünscht, umgehend versendet. Anschließend wurden die Bankdaten für die Überweisung ausgetauscht.

Trotz mehrfacher, höflicher Aufforderung habe ich keinen Nachweis erhalten, der belegt, dass die Überweisung korrekt ausgeführt wurde. Ich habe der Person eine allerletzte Frist bis zum 23. April gesetzt, um entweder mit der Bank Kontakt aufzunehmen oder mir eine Sendungsverfolgungsnummer einer Rücksendung zukommen zu lassen. Sollte keines dieser beiden Kriterien erfüllt sein, sehe ich keine andere Möglichkeit als rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich habe der Person bereits mehrere Chancen gegeben, doch mittlerweile erhalte ich nur noch ausweichende und unangemessene Antworten.

Als ich nach Ablauf der letzten Frist noch einmal den Chat durchgelesen habe, fiel auf, dass jegliche Kontaktdaten gelöscht wurden. Wie Adresse und Name, davon habe ich aber zuvor noch Screenshots gemacht.

Die Artikel gehören nicht ausschließlich mir – auch der Miteigentümer fordert entweder die Rückgabe der Waren oder die vereinbarte Zahlung.

Was kann ich in so einem Fall tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Nur noch unangemessene und ausweichende Antworten können auch von einem "Profi" kommen. Aber meist geben die sich nicht besonders viel Mühe und antworten nachdem sie bekommen haben was sie wollen gar nicht mehr. Es ist also möglich, dass der Käufer gerade nicht zahlen kann, oder mal probieren will, ob er damit durchkommt.

Anzeige erstatten. Wenn Täter ermittelt werden kann, über Anwalt Akteneinsicht anfordern und Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen. Da die Anwaltskosten deutlich höher liegen werden als die Forderung selbst, ist das wie gesagt nur dann zu empfehlen, wenn die Polizei den Täter ermittelt. Ansonsten kann man es im Grunde genommen leider vergessen.

Man kann gegen die Person an die die Ware ging auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Aber es ist empfehlenswert, erst einmal Strafanzeige zu erstatten. Das bringt viele "Nichtprofis" noch einmal in die Spur. Viel Erfolg!

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Ich gehe einmal schwer davon aus, dass Ihr den Mietvertrag von der Mutti übernommen habt. Warum zieht ihr nach schlappen 2 Monaten da wieder aus?

Ob die Wohnung in den bunten Farben übergeben werden kann, richtet sich nicht nach der Schönheitsreparaturklausel. Der BGH sagt:

"Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird." (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12)

Wenn ihr keinen neuen Mietvertrag geschlossen habt, sondern den alten übernommen habt, habt ihr zumindest diesbezüglich tendenziell ein Problem.

Das mit den Fugen hingegen klingt nach gewöhnlicher Abnutzung.

Bei Überforderung ist der Gang zum Anwalt definitiv zu empfehlen.

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Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Ist kein (oder nur ein Bagatell-) Schaden entstanden, ist der Tatbestand nicht erfüllt. Ist das eine Säule, die ohnehin schon mit derartigen Spuren übersät ist, wird in der Regel kein Schaden vorliegen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

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Nein. Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn die schnell genug sind und Geld auf dem Empfängerkonto "eingefroren" werden kann, hast du eine kleine Chance, dein Geld zurück zu bekommen.

Und bitte auch nicht von irgendwelchen dubiosen Angeboten locken lassen, die dir versprechen, dass du dein Geld zurückbekommst. Das ist nämlich eine Anschluss-Betrugsmasche.

Du kannst einen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat. Aber in den meisten Fällen ist das Geld leider weg.

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Die große Frage ist, ob dieser Schaden überhaupt vom Mieter verursacht worden ist, oder in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Ob die Gebäudeversicherung wirklich nicht zahlt und falls ja, warum sie nicht zahlt, ist eine andere gute Frage. Dass keine Privathaftpflichtversicherung besteht, ist zwar schlecht, aber die Privathaftpflichtversicherung zahlt auch nicht einfach ALLES, sondern nur das, wofür der Versicherungsnehmer selbst auch zahlen müsste.

Bei dieser Schadenssumme kann man nur empfehlen, schnellstens eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Profitipp: Eine Rechtsschutzversicherung wäre für die Zukunft auch eine praktische Sache.

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Also erst einmal ist nach dieser Schilderung nicht klar, ob Sie eine fahrlässige Geldwäsche begangen haben. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat, spricht stark dafür, das ist aber für ein Gericht das sich mit der zivilrechtlichen Forderung beschäftigt, nicht bindend.

Hier hat der Geschädigte (oder sein Anwalt - nicht jeder Anwalt kennt sich damit aus) die Frist des § 459j StPO versäumt. Das "eingefrorene" Geld bekommt der Geschädigte nur dann ausgezahlt, wenn er sich innerhalb von 6 Monaten nach der Mitteilung der Rechtskraft der Einziehungsanordnung bei der Staatsanwaltschaft meldet und seinen Anspruch geltend macht. Nach Ablauf der 6 Monate braucht der Geschädigte einen zivilrechtlichen Titel, aus dem sich sein Anspruch ergibt.

Heißt im Klartext: Damit der Geschädigte an das Geld kommt, muss er Sie verklagen. Nun könnte man "mitspielen" und z. B. einen Vollstreckungsbescheid gegen sich rechtskräftig werden lassen, damit sich der Geschädigte an dem eingefrorenen Geld "bedienen" kann. Aber das Risiko besteht, dass dort nicht mehr genug Geld vorhanden ist und der Geschädigte mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid nun Ihr Konto pfändet.

Ob es sinnvoll ist, sich zu wehren, oder ob es besser ist, sich mit der Gegenseite zu einigen, kann Ihnen hier niemand verraten. Der Gang zu einem Anwalt (am Besten einem der sich mit derartigen Konstellationen auskennt) wird Ihnen wohl nicht erspart bleiben. Je nach Schadenshöhe besteht eine gute Chance, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten wird.

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Das ist eine bekannte Masche. Es gibt Unternehmen, die massiv Werbung schalten und den Eindruck erwecken, dass es sich um lokale Unternehmen handelt. Wenn man z. B. nach "Türöffnung Ort" sucht, taucht da eine Webseite gleich ganz oben in den Ergebnissen auf, die aussieht, als wäre es ein lokales Unternehmen. Mal als Beispiel für Brunsbüttel: https://www.schluesseldienst-jetzt.de/brunsbuettel/

Bild zum Beitrag

Betrieben wird die Seite von Kraeuterland LTD in Zypern (!).

Weiter unten auf der Seite wird natürlich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein lokales Unternehmen handelt:

Bild zum Beitrag

Zum totlachen.

Was dann oft passiert ist dann Folgendes:

Es taucht irgendein Mensch in einem Fahrzeug ohne Werbeaufkleber auf, führt die Dienstleistung aus und verlangt dann das doppelte bis vielfache dessen was ortsüblich und angemessen ist. Eine richtige Rechnung bekommt man nicht. Die Kunden werden unter Druck gesetzt zu zahlen. Vor Ort in bar. Versuchen die geprellten Kunden dann, das Geld zurückzufordern, gibt es für die Anwälte und die Polizei keine echten Anhaltspunkte. Denn: Die Identität der Monteure bleibt unbekannt. Die Nummernschilder der genutzten Fahrzeuge notieren sich die Kunden idR nicht. Auf der "Quittung/Rechnung" die die Kunden ggf. bekommen, stehen nur Phantasienamen (z. B. "Hausmeisterservice Brunsbüttel") und Adressen unter denen die Täter nicht erreichbar sind. Die Zahlungen lassen sich nicht nachverfolgen, weil in bar gezahlt wird. Und der "Vermittler" wäscht seine Hände in Unschuld, weist jegliche Ansprüche zurück und ist zivil- und strafrechtlich praktisch nicht greifbar, weil er offiziell im Ausland sitzt. Inwieweit Unternehmen wie "Krauterland LTD" den Betrügern vor Ort nur Vorschub leisten oder selbst Teil des Betrugsnetzes sind, kann man nur mutmaßen.

Die beliebtesten Branchen sind Türöffnungen, Schädlingsbekämpfungen und Sanitärnotdienste. Alles eben, wo man schnell Hilfe braucht und prima unter Druck gesetzt werden kann.

Ab und an werden immer mal welche hochgenommen. Aber leider fehlt es in Deutschland an einem strukturierten und energischem Vorgehen gegen diese Art der organisierten Kriminalität.

Hier eine Recherche von Achtung Abzocke!

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Wenn der Fahrer erkennbar nicht mit dem Halter identisch ist (z. B. junger Mann auf Blitzerfoto erkennbar, zugelassen ist das Fahrzeug auf eine ältere Frau), bekommt der Halter einen Zeugenfragebogen und wird aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Ansonsten bekommt der Halter einen Anhörungsbogen und kann dort mitteilen, dass nicht er das Fahrzeug gefahren hat.

Hier ergibt sich Möglichkeit 1: Mutti verpetzt den Fahrer.

Nennt der Halter mehrere in Frage kommende Fahrer, werden deren Fotos beim Einwohnermeldeamt angefordert und mit dem Blitzerbild, oder was auch immer sonst als geeignetes Beweismittel zur Identifizierung des Betroffenen vorliegt, verglichen. Bei eineiigen Zwilligen oder sehr unscharfen Aufnahmen ist das schwierig. Oft genug kann man den Fahrer aber so identifizieren.

Nennt der Halter keinen Fahrer, wird meist versucht zu prüfen, wer noch alles im Haushalt des Halters wohnt. Deren Ausweisfotos werden dann auch abgeglichen. Das klappt bei im selben Haushalt wohnenden Eheleuten/Kindern/Eltern usw. sehr gut. Es kann auch sein, dass die Bußgeldbehörde (selbst oder auf dem Wege der Amtshilfe durch die Polizei) Nachbarn und Haushaltsmitgliedern das Blitzerfoto zeigt und fragt, ob sie die Person auf dem Foto erkennen. Das ist mir selbst tatsächlich mal passiert - meine Schwester ist Opfer einer Straftat geworden und die Polizisten haben ihr im Rahmen der Befragung ganz nebenbei ein Blitzerfoto hingehalten, auf dem ich zu sehen war. Auch die Recherche durch die Bußgeldbehörde im Internet ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erforderlich. Also Möglichkeit 2: Eigene Ermittlungen

Und Möglichkeit 3: Es gibt auch sogenannte Anhaltekontrollen. Dabei werden die betreffenden Fahrzeuge angehalten und die Personalien des Fahrers festgestellt.

Möglichkeit 4: Es gibt manchmal Zeugen, die den Täter kennen. Wenn Söhnchen in Muttis Auto mit 100 durchs Dorf brettert, hat die Polizei eine gute Chance, dass Zeugen den Fahrer identifizieren können.

Kann der Fahrer aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Halters nicht ermittelt werden, kann dem Halter für eine befristete Dauer eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden. Dann muss sich jeder Fahrer in das Fahrtenbuch eintragen und die Bußgeldbehörde könnte bei einem erneuten Verstoß das Fahrtenbuch anfordern und dort nachschauen, wer zum Tatzeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs war.

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Eine gute Frage, die eine gute Antwort verdient.

Der Mieter kann erst einmal in die Wohnung einladen wen er will und solange er will.

Nur wenn er die Wohnung teilweise einem Dritten zum Gebrauch überlassen will, bedarf er der Zustimmung des Vermieters. Das betrifft nicht nur die Untervermietung, sondern auch den Fall, dass der Mieter bspw. einen neuen Partner unentgeltlich einziehen lässt. Alles was man dazu wissen muss, steht in § 553 BGB:

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Alles was unter der Schwelle der Gebrauchsüberlassung liegt, geht den Vermieter nichts an. Übernachtungen sind überhaupt kein Problem. Auch wenn diese für einen längeren Zeitraum stattfinden. In der Praxis geht man davon aus, dass erst ab einer ununterbrochenen Dauer von 4-6 Wochen kein "Besuch" mehr vorliegt, sondern eine Gebrauchsüberlassung. Das muss man aber immer im Einzelfall betrachten. Ob tägliche Besuche ohne Übernachtung eine Gebrauchsüberlassung darstellen, wage ich stark zu bezweifeln. Das ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Wenn es sich um eine Gebrauchsüberlassung handelt, muss sie genehmigt werden. Der Vermieter muss aber zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat. Was bei einem Lebensgefährten regelmäßig der Fall ist. Der Vermieter darf nur dann ablehnen, wenn eine Überbelegung vorliegen würde (was Vermieter gern behaupten, oft aber nicht der Fall ist). Außerdem kann der Vermieter ggf. eine Anpassung der Kaltmiete verlangen (was ebenfalls selten der Fall ist). In jedem Fall werden die Nebenkosten steigen, weil einige Posten nicht nach Quadratmetern sondern nach Kopfanteilen berechnet werden.

Die Zustimmung des Vermieters muss vor dem Einzug eingeholt werden. Eine Änderung des Mietvertrags ist nicht erforderlich. Für die Erteilung der Zustimmung sollte man dem Vermieter eine Frist setzen. Den berechtigten Grund des Mieters für die Gebrauchsüberlassung muss man nennen und sollte man möglichst nachvollziehbar schildern. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann man den Mietvertrag ändern und den neuen Bewohner als weiteren Mieter aufnehmen. Das muss man aber nicht. Vermieter haben gern einen weiteren Schuldner. Das verkompliziert die Sache aber im Falle einer Trennung. Im schlimmsten Fall zieht Mieter A aus und Mieter B wohnt da noch mehrere Monate, zahlt aber die Miete nicht. Wenn der Mietvertrag nicht beim Auszug geändert wurde (was wieder die Zustimmung des Vermieters erfordert), haftet B (obwohl er ausgezogen ist) weiter für die Mietschulden (und Gerichts- und Anwaltskosten). Erteilt der Vermieter die Zustimmung nicht bzw. verweigert er sie sogar ausdrücklich, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Oder einen Mieterschutzverein.

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Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann dir hier niemand sagen.

Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, muss Einigkeit darüber bestehen, wer was von wem zu welchem Preis kauft. Für die Frage des "wer von wem" genügt es, dass die Vertragsparteien bestimmbar sind - die Angabe der vollständigen Namen ist nicht erforderlich. Wenn Verkäufer "hummelino" einen Dyson-Föhn mit Bildern einstellt und schreibt, dass er das Gerät für 500 € zzgl. Versand verkaufen würde, könnte eine Konversation mit Käufer "HeavyMetalFan98" so aussehen:

15:23 - HeavyMetalFan98: Hallo. Ich würde es für 400 nehmen.
15:34 - hummelino: ok
15:34 - HeavyMetalFan98: Super! Versand bitte an Marko Ostermann, Kleine Gasse 8, 14467 Potsdam Ich würde dir das Geld per PayPal schicken. Wie ist deine Mailadresse?
15:40 - hummelino: Per Familie und Freunde, sonst werden mir Gebühren abgezogen. Hans Bauer, hummelino-aachen76@googlemail.com Den Versand würde ich mit DHL machen, ich berechne dir nur die reinen Versandkosten. 5,19 ohne Sendungsverfolgung, 6,19 mit Sendungsverfolgung.
15:42 - HeavyMetalFan98: Mit Sendungsverfolgung. Aber ich will mit Käuferschutz zahlen bei PayPal.
15:46 - hummelino: Ok. Aber Zahlung mit Käuferschutz ist nicht. Davor wird immer wieder gewarnt - am Ende behauptest du, dass die Ware nicht angekommen ist, forderst über den Käuferschutz das Geld zurück und ich hab dann kein Geld und keine Ware.
15:49 - HeavyMetalFan98: Ey, denkst du ich wär ein Betrüger? So einer bin ich nicht. Ich schick dir auch meinen Ausweis wenn du willst.
15:50 - hummelino: Was weiß ich wessen Ausweis du mir da schickst. Ne, sorry. Kannst das Geld per F&F schicken oder mir überweisen. Sonst ist die Sache geplatzt.
15:55 - HeavyMetalFan98: Von wegen geplatzt. Ich schick dir meinen Anwalt auf den Hals wenn du einen Rückzieher machst.
16:00 - hummelino: Ich hab keine Lust mehr zu diskutieren. Wenn du es nicht mit Familie und Freunde bezahlst, musst du die Gebühren übernehmen, die mir abgezogen werden. Das sind 10,73 €. Du müsstest also 400 € + 6,19 € + 10,73 € zahlen. Aber pronto!
16:20 - : Schick ich dir nächsten Freitag, da kommt mein Lohn.
16:23 - hummelino: Von wegen! Du schickst noch heute das Geld, sonst bekommst du Post von MEINEM Anwalt.
19:21 - hummelino: hallo!! Kommt das Geld jetzt?
23:21 - HeavyMetalFan98: Nö. Ich hab mir ein anderes Angebot gesucht. Du bist mir zu unhöflich.

Klassiker. Ist ein Vertrag zustande gekommen? Ja. HeavyMetalFan98 hat mit "Ich würde es für 400 nehmen." ein Angebot gemacht, das hummelino mit "ok" angenommen hat.

Dass die Beteiligten bis dahin ihre richtigen Namen nicht genannt haben, ist irrelevant. Auch dass man sich über die Zahlungskonditionen nicht einig geworden ist, ist irrelevant. Wie gezahlt werden soll, ist erst NACH der Einigung thematisiert worden. Wie der Käufer den Kaufpreis zum Verkäufer bringt, ist sein Problem.

Ob der Verkäufer es ablehnen könnte, wenn ihm der Kaufpreis zzgl. Gebühren (!) mit Käuferschutz gezahlt werden würden, ist eine ganz andere Frage.

Wenn man weiß, dass der Kaufgegenstand beschädigt ist und die Ware trotzdem kauft, muss man die Ware idR dann auch so akzeptieren.

Wenn die Gegenseite Name und Adresse hat und hier ein Vertrag geschlossen worden ist, wäre ich da ganz vorsichtig. Die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten können den Wert der Kaufsache um ein Vielfaches übersteigen. Und wenn die einzige Verteidigungsstrategie ist "Es besteht kein Vertrag", sich aber aus dem Chatverlauf der Vertragsschluss klar ergibt, hat die Gegenseite da sehr gute Karten.

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