Inkasso wegen Fitness?
Mein Freund hat letztes Jahr einen Fitnessvertrag abgeschlossen. Und diesen gekündigt, weil das Studio diesen Betrag zwei mal abgebucht haben. Und dann wurde der Vertrag sofort gekündigt.
Es kamen keine Mahnungen und nun kam vom Inkasso ein zubegleichender Betrag von 1400€ Euro. Da das Fitness den Betrag weiter gerechnet hat ohne zu kündigen.
Wir sind ratlos wir können uns den Betrag nicht erklären. Leider haben wir gar keine Unterlagen, weder Vertrag noch Kündigung, da die Unterlagen alle im Studio sind.
Wir haben keinen Anwalt.
Und zu dem sind wir seit dem 1.6.25 in eine andere Stadt gezogen (über 200 km entfernt)
Hat jemand einen Rat, wie wir das lösen können.
7 Antworten
Wenn der Kunde durch sein Verhalten dafür sorgt, dass der Vertragspartner den Vertrag außerordentlich kündigt (Zahlungsverzug, Vertragsverletzung, etc.), wird in der Regel Schadensersatz für die Restlaufzeit des Vertrags verlangt. Also dann z.B. 2 Monatsbeiträge bis zur Kündigung und 22 Monatsbeiträge die bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist angefallen wären. Wie viel davon berechtigt ist und ob die außerordentliche Kündigung und der daran anknüpfende Schadensersatz rechtmäßig ist, ist noch einmal eine andere Frage.
Da kann man sich nun einfach auf den Standpunkt stellen, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann sollte man so vorgehen wie hier beschrieben. Wichtig ist, dass man vorsichtshalber den Widerruf und die Kündigung des Vertrags erklärt. Die Widerrufsfrist kann bei einer fehlerhaften Belehrung bis zu 1 Jahr und 14 Tagen laufen. Ist man in dieser Frist noch drin, sollte man einfach "blind" den Widerruf erklären. Und eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern (auf der verlinkten Seite gibt es ein Musterschreiben).
Aber ehrlich gesagt, klingt die Fallbeschreibung so, als könnte das Fitnessstudio im Recht sein. In Anbetracht der Forderungshöhe sollte man auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Selbst wenn die Forderung berechtigt sein sollte, kann man sie ggf. herunterhandeln. Oder man hat Glück und er findet einen Kniff, wie man ganz raus kommt.
Falls keine Rechtsschutz besteht und nur geringes Einkommen, kann man ggf. Beratungshilfe beantragen.
Hierbei ist wichtig, ob er eine Kündigungsbestätigung bekommen oder es per Einwurf-Einschreiben versendet hat, sonst wird es nicht einfach die Kündigung nachzuweisen.
Ich verstehe die Problematik nur bedingt. Wenn ihr einen Vertrag kündigt, läuft der natürlich weiter bis die Vertragslaufzeit ausläuft. Das ist bei sowas regelmäßig 2 Jahre.
Wie lange lief der Vertrag denn nach Kündigung weiter?
nun ja, wenn ihr bereits gekündigt habt, dann brauch doch das Fitnessinstitut nicht noch selber kündigen. Es berücksichtigt einfach das Ende des Vertrages zur im Vertrag bestimmten Laufzeit.
Bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit hättet ihr das Studio ja noch nutzen können. Ob ihr es tut oder nicht, liegt bei euch.
Was den Umzug in eine entfernte Stadt betrifft, ist das Eure eigene Entscheidung und das Fitnessinstitut interessiert das wenig.
Der Bundesgerichtshof hat mal entschieden, dass auch ein berufsbedingter Umzug keinen Grund zur ausserordentlichen Kündigung darstellt.
"...Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431)."
So sehe ich das
Fehler können passieren, d.h. ihr müsst den Vertrag mit regelmässiger Kündigungsfrist kündigen, eine Fristlose war nicht möglich.
Somit fällt der Betrag bis beedigung der Kündigungsfrist an, üblicherweise laufen Fitnessverträge 2 Jahre.
Und Inkasso schlägt ordentlich Geld obenauf