Solange die deine Finanzielle Situation nicht kennen, sind sie dazu angehalten, dir den Höchstbetrag aufzudrücken.

Was kannst du machen? Die genannten Formulare ausfüllen, die Unterlagen zusammensuchen. Alles vor dem 02.08. Hinschicken und neu berechnen lassen.

Bedenke, das du nur noch 7 Tage Zeit hast, bis das ganze da sein muss.

Ergo, beweg deinen POPO

...zur Antwort

Flugmodus bricht alle Verbindungen ab.

Theoretisch kannst du auch jede Verbindung einzeln kappen, Flugmodus verhindert aber, das du was vergisst und meist lässt sich der Mobilfunk alleine sowieso nicht ausschalten.

und dann kannst du explizit die Verbindungen auswählen die im Flugzeug erlaubt sind. Bluetooth und sofern vorhanden WLan. Mobilfunk und Mobiles Internet müssen aus bleiben.

...zur Antwort

Nein, du bist nicht der erste.

Aber Aktien steigen meist kurz vor der Ausschüttung sind also extra teuer, dann fallen Sie nach der Ausschüttung mindest um den Ausschüttungsbetrag und wenn man Pech hat, verkaufen noch ein paar Leute die Aktien, sodass der Kurs weiter fällt statt wieder zu steigen.

Es kann also funktionieren, muß aber nicht.

...zur Antwort

Wie konnte er die dazugehörigen Sicherheitsabfragen unterlaufen?

Ihr könnt versuchen über das Argument seines Alters und der damit nicht Geschäftsfähigkeit zu argumentieren. Wenn ihr ihm Zugang dazu gewährt habt kann es sein, das ihr nichts zurück erhaltet.

Zudem solltest ihr auf dem Mobilanbieterkonto eine Drittanbietersperre hinterlegen, das das für die Zukunft nicht mehr möglich ist.

...zur Antwort

Die Antwort von Isomatte ist schonmal gut.

Dazu möchte ich aber Ergänzen, das dir niemand verwehren kann dich auch nach einem Teilzeijob zu bewerben, solange dieser so gut bezahlt wird, das du keinen Anspruch auf ALG2 hast.

...zur Antwort

Der Spruch ist richtig, wenn man den Zusammenhang kennt.

Eichen standen früher auf Feldern auf Hügeln als Mittags und Pausenbäume, weil sie eine breite Krone haben und waren somit der höchste Punkt auf einem freien Feld. Ergo für Blitze ein Anziehungspunkt.

Während man Buchen erst in der Neuzeit als freistehende Bäume nutzt, es eher Bäume für Wälder waren.

Das Sprichwort bedeutet also freistehende Bäume zu meiden.

...zur Antwort

Vertrag raussuchen, Kündigungsfristen nachlesen.

Azubizeit zählt nicht, du bist erst 3Jahre dabei. Daher laut BGB nur 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsletzten(5-8 Jahre 2 Monate). Längere Kündigungsfristen sind nur gültig, wenn dies explizit im AV steht und die Kündigungsfristen des AG mindes ebensolang sind.

Man kündigt Kündigungen nicht an, sondern gibt Kündigungen Fristgerecht Zeitnah ab um dem AG die Möglichkeit einer gegenkündigung zu nehmen.

Sollte die Kündigungsfrist zu knapp sein, gibt es ggf die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages

...zur Antwort

In einer Packung sind 6-8 Rollen, damit kommt man normalerweise zu zweit mindest einen, wenn nicht sogar 2 Monate.

Ergo: worüber regst du dich auf? Wenn die vorletzte Rolle angebrochen ist wird nachgekauft.

...zur Antwort

Bei einem Widerruf bist du berechtigt die Ware insofern auszuprobieren, wie du es auch im Laden könntest. Gebrauchsspuren darüber hinaus können dir in Rechnung gestellt werden. Ein Shirt, das du den ganzen Tag getragen hast und nach Schweiß und Parfüm richt, kann nicht mehr weiterverkauft werden.

Daher ist die verweigerung in meinen Augen erstmal rechtens.

Auch dir die Versandkosten aufzudrücken ist rechtens.

Für dich gibt es allerdings ein Schlupfloch. Deine Eltern, da du noch keine 18 bist, könnten deine Eltern dem Kauf widersprechen, sofern es sich nicht um Ware im Rahmen des Taschengeldparagafen handelt.

...zur Antwort

Sooft er meint, das es nötig ist.

Sofern du Arbeitest, hast du 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach must du Krankengeld bei deiner KK beantragen.

...zur Antwort

Wenn du es in eine Auflaufform umschüttest, ja. Mit der Plastikschale nur, wenn es drauf steht, die meisten sind nicht für den Backofen geeignet.

Du kannst die Schale aber auch im Wasserbad auf dem Herd erhitzen, hier ist nur wichtig, das sie verschlossen ist und du auch keine Löcher in die Folie gepiekst hast, denn sonst Würde das Wasser ja reinlaufen.

...zur Antwort

Ein Gutschein mit ausgewiesenem Geldbetrag

oder eine aufladbare Karte mit Magnetstreifen.

Wenn das eine Karte mit Magnetstreifen ist, kann diese tatsächlich noch funktionieren.

...zur Antwort

Du hast ca 3200 Netto.

Lebe auf Minimalniveau unter 1400 € Monatliche Ausgaben und lege das restliche Geld an. Bei 1800 oder sagen wir mal "nur" 1500 x12 währen das 18 000 im Jahr zum Ansparen. Gut angelegt in Aktien und co bei ca 5% sind das 900 € also ca 675 €(-25%Steuern) Dividenden/Zinsen schon auf das erste Jahr, wenn du das die nächsten Jahre durchhältst, kannst du dir ein gutes passives Einkommen aufbauen ohne dafür mehr Arbeiten zu müssen. und wenn du Angst vor Aktien hast, selbst bei Festgeld sind neuerdings wieder um die 4% drin.

...zur Antwort

Gar nicht. Das ist leider das Recht des VM den Nachmieter abzulehnen.

Ausziehen dürft ihr natürlich dennoch früher, ihr müsst nicht bleiben, nur zahlen bis zum Schluß.

Das einzige was du dagegen machen kannst, ist ihm den vorzeitigen Zugang zu den Räumlichkeiten zu verwehren, für den Fall, das ihr schon Raus seid er schon früher rein will um ggf fällige Renovierungsaufgaben zu erledigen.

Denn wenn er früher rein will, könnt ihr ebenfalls früher aus dem Vertrag.

Ergo Schlüssel bis zum letzen Tag zurückhalten, sofern er euch nicht die restliche Miete erlässt.

...zur Antwort
nein

Wenn man für 4 Tage vorkocht, ist das dennoch in ein bis 2 Tage aufgegessen.

Zudem weis ich, ob ich in 4 Tagen noch Hunger auf das habe, was ich vor 4 Tage wollte?

Ergo Tagaktuell das Kochen, worauf man auch tagaktuell Hunger hat, das spart tatsächlich Geld, weil man weder zuviel Kocht noch isst und weniger wegwirft, weil man eben nur das macht, was man auch essen will.

...zur Antwort

Bei Versand Privat zu Privat trägt der Empfänger das Versandrisiko.

Aber Sofern Versicherter Versand nachweislich vereinbart war und der Absender unversichert verschickt, ist er Vertragsbrüchig geworden, das Versandrisiko trägt zwar immer noch der Empfänger aber durch den Vertragsbruch wird der Absender Schadensersatzpflichtig.

...zur Antwort

Dummheit muss bestraft werden.

Ja auch der Mann ist für die Verhütung zuständig und es gibt tatsächlich Urteile die dem Mann die Schuld geben, wenn er sich auf das Versprechen der Frau, das sie die Pille nähme verlässt.

Ergo deine Schuld. Du kannst nur hoffen, das das ganze zu deinen Gunsten ausgeht und sie nicht Schwanger wird, denn wenn sie das wirklich will, wird sie auch die" Pille danach" verweigern

...zur Antwort