

Zuzug eines Lebensabschnittsgefärten kann nicht verhindert werden, muss aber dem VM gemeldet werden, es können die Nebenkosten angepasst werden, ein neuer Vertrag ist nicht nötig. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss nicht der VM ausfüllen, sondern deine Freundin, denn die "gibt" dir ja Wohnraum, nicht der VM.
Wenn er eine Mieterhöhung ansetzt, dann nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten 3 Monate im vorraus alle 12 Monate dabei in 3 Jahren nicht mehr als 20%. Das will er durch einen neuen Mietvertrag aushebeln, da lasst ihr euch nicht drauf ein, der Mietvertrag ist weiterhin gültig.
Du stehst nicht im Mietvertrag, bei Mietmängeln muss also deine Partnerin tätig werden, nicht du.