mein Wissensstand:

der Bruder, der das Grundstück nicht bekommt hat neben dem pflichtteilsanspruch auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB, stirbt beispielsweise der Erblasser im ersten Jahr nach der Überlassung, ist der gesamte Wert des überlassenen Grundstücks dem Erbe fiktiv zuzurechnen und aus diesem Wert der Pflichtteil zu berechnen.

Mit jedem Jahr wird der Ergänzungsanspruch um 1/10 geringer. Nach zehn Jahren ist somit der Wert der Überlassung nicht mehr dazuzurechnen.

Eine Ausgleichspflicht unter den Erben besteht nach § 2050 BGB, hier gibt es keine 10-Jahresfrist.

Allerdings kann der Erblasser (was hier geschehen ist) anordnen, dass es nicht zu einem Ausgleich kommen soll.

Aus Deiner Frage ergibt sich nicht, ob der Erblasser sich bei der Überlassung einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht ausbedungen hat.

Ist dies der Fall, gibt es beim Pflichtteilsergänzungsanspruch keine 10-Jahresfrist, da das überlassene Grundstück noch bis zum Tode des Erblassers zu dessen Vermögen zugerechnet wird.

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nun ja, jedem Beamten sind Dienstaufgaben, sog. Pensen, zugewiesen, deren Erledigung das Minimum der Anforderungen darstellt. Natürlich wird von jedem Beamten auch ein Einsatz gefordert, der die Minimalforderungen an seine Leistung übertrifft.

Ohne die zu erfüllen bedeutet eben dann keine Beförderung und keine Zuweisung von anspruchsvollen Aufgaben.

Insgesamt kann auch ein Beamter auf Lebenszeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das hat aber naturgemäß - wie überall - hohe Anforderungen.

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Du kannst beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen und zugleich mitteilen, dass Du bereit wärst, als Betreuerin zu fungieren.

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schau mal hier nach, da findest Du Interessantes zu Deiner Frage:

WD-2-072-20-pdf.pdf (bundestag.de)

Teilaspekt: meines Wissens muss eine Tat auch am Tatort strafbar sein, damit auch hier eine Verfolgung stattfinden kann. (§ 7 StGB)

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hmm, wie kann man 80 % eines Grundstückes kaufen und die restlichen 20 % verbleiben bei einem früheren Eigentümer? Wie waren denn die Eigentumsverhältnisse der Verkäufer? Widersprüchlich ist die Aussage, dass das ganze Grundstück gekauft wurde. Was nun, das ganze Grundstück oder 80 %?

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Ich kann Dir nur empfehlen, nicht hinzugehen. Die Ermittler haben regelmäßig kein Interesse daran, ihre wertvolle Arbeitszeit mit der Protokollierung der Stellungnahmen von Beschuldigten zu verschwenden und sich das regelmäßig jämmerliche Gestammel vom "natürlich völlig Unschuldigen" anzuhören und dazu noch ruhig zu bleiben.

Was ermittelt werden kann wird ermittelt und was nicht, wird nicht ermittelt. Das Gerücht, dass die Polizei (oder die Staatsanwaltschaft) einen besonderen Belastungseifer entwickelt ist nichts als ein billiges Ammenmärchen.

Was einen erwartet, wird sich mit der Zulassung der Anklage ergeben. Soweit mir bekannt, wird immer noch aufgrund der mündlichen Hauptverhandlung entschieden.

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Ich kenn das nur so:

"(1) Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden."

Dass sich Beamte selber krank schreiben können (wie behauptet) ist mir neu. Ist nach sechs Monaten kein Amtsarzt eingeschaltet worden, wird man in den Ruhestand versetzt. Ende der Fahnenstange.

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So wie ich es sehe, liegt Leistungskreditbetrug vor, wenn man die Leistungsfähigkeit, also die Zahlung der Rechnung nur vortäuscht ohne dazu in der Lage zu sein.

Das gilt auch für Dienstleistungen.

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Soweit mir bekannt ist gilt auch in der Schweiz das Verbot der Doppelbestrafung. (wi e auch bei uns der Grundsatz des "ne bis in idem" gilt). Art. 11 der Schweizer StPO Verbot der Doppelbestrafung.

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Was hast Du denn für einen Schuldnerberater? ist es eine Schuldnerberatungsstelle zB von der Caritas oder einer anderen vertrauenswürdigen Einrichtung oder ist es irgend ein Freiberufler, der vorgibt Deine Schulden zu regulieren?

Hast Du mit dem Schuldnerberater einen Vertrag abgeschlossen der irgendwelche Zahlungen an ihn beinhaltet?

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Es gibt (wie fast immer) zwei Sichtweisen:

Entweder es klingeln die Putin-Versteher mit einer Flasche Wodka bei Dir, füllen Dich ab und Du findest Dich in Bälde irgendwo an der Front in der Ukraine neben norkoreanischem Kanonenfutter

oder man hält Dich für einen "Verrückten" der einen gesuchten Verbrecher und Völkermörder zu seinen Freunden zählt.

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gilt jetzt für alle Strafverfolgungsmaßnahmen:

Deine Daten können beim EMA abgefragt werden, wenn sie nicht schon über Deinen Perso etc. erfasst werden können wenn sie Dich "erwischt" haben.

Dein Alter müssen sie wissen, damit entweder Jugend- oder Erwachsenenrecht angewandt wird.

Dein (mögliches) Gehalt ergibt sich aus Deinen eigenen Angaben, im Zweifel wird es wohl geschätzt werden.

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Bankkartenbetrug Geldwäsche hilfe?

Hey ein Freund hat mich gefragt ob er mein Konto benutzen kann und da eine etwas höhere Summe geld Geld drauf machen kann von seinem Cousin oderso. Er bat mich um meine Bankkarte um das Geld abzuheben da ich arbeiten musste und ich hab für ihn das Abheblimit bei der Bank erhöht Ich hab natürlich ja gesagt.

Aufeinmal waren auf meinem Bankkonto 15.000€ die in kleinen Schritten abgehoben wurden. Ich fand’s komisch aber hab mir zu der Zeit noch nichts gedacht. Mein Konto wurde gesperrt wegen Verdacht auf Geldwäsche aber mein Kollege sagte mir das er in kleinen Schritten abheben musste da es anders nicht ging.

Soweit war die Sache vergessen, ich hab mir ein neues Bankkonto gemacht und von meiner Bank kam auch kein Brief mehr. Das bedeutet ich dachte der Fehler lag bei der Bank. Er bat mich einige Monate später nochmal ich hab das für ihn gemacht da waren es knappe 10.000€ da er sagte er könnte sein Konto nicht nehmen Nun hab ich ein Anklagebrief bekommen als Schuldige wegen Geldwäsche da ich meine Karte dafür an Hintermänner gegeben haben soll.

Der Brief ist anscheinend sogar nur für das erste Mal ich hab ihn mein Konto ja nochmal vor kurzem zur Verfügung gestellt. Gericht ist Anfang Oktober sogar schon. Ich war entsetzt und hab mit vielen Anwälten telefoniert die mir alle sagen dass das eine Haftstrafe werden wird????

Ich bin ratlos und möchte natürlich keinen Anwalt zahlen der mir direkt sagt das wird nichts. Ich hab für das 2. Mal Screenshots wie er mir schreibt das er mein Konto braucht da er seins nicht benutzen kann und das es nichts illegales ist aber für das erste mal wofür ich jetzt vor Gericht muss hab ich weder chats noch andere Beweise dass ich keine ahnung hatte dass es Geldwäsche ist. Ich bin 22 Jahre alt aus NRW und bete hier einmal um ehrliche hilfe was passieren kann und ob es hier einen guten Anwalt dafür gibt. Knn man wirklich jetzt schon sagen das ich dafür eingesperrt werde weil ich keine Beweise hab?

hilfeeeee!!

bitte bitte spart euch Kommentare die mir nicht weiterhelfen ich hab doch keine Ahnung von irgendwelchen Geldwäsche Sachen und wollte einfach nem kollegen helfen der mich jetzt überall blockiert hat und so tut als wüsste er von nichts

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ich glaube, dass eventuelle strafrechtliche Folgen peanuts sein dürften im Verhältnis zu zivilrechtlichen Unannehmlichkeiten, die hier auf Dich zukommen könnten, zB Schadensersatzforderungen der Geschädigten.

lies Dir mal in Ruhe die Anmerkungen eines Anwaltes zu dieser Problematik durch:

Haftung des Finanzagenten bei Geldwäsche – Schadensersatzansprüche drohen (anwalt.de)

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Soweit mir bekannt ist, können nach § 133 Abs. I InsO Rechtshandlungen die innerhalb von zehn Jahren mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung erfolgt sind, angefochten werden, wenn der andere Vertragsteil den Vorsatz kannte. Bei einem Verkauf zB an nahe Angehörige nur rückwirkend für zwei Jahre.

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Roben werden regelmäßig nach Maß angefertigt. Bestimmungen wie sie auszusehen haben gibt es für Richter beispielsweise hier:

Amtstracht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Für Rechtsanwälte richtet sie sich nach § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte.

Robenpflicht besteht übrigens nur in Strafsachen, in Zivilsachen müssen keine getragen werden.

hergestellt werden sie regelmäßig in den Justizvollzugsanstalten denen eine Schneiderei angegliedert ist, jedoch nicht auf Vorrat, sondern nach Maß.

Berufskleidung (jva-shop.de)

Für Anwälte gibt es Roben meist aus knitterfreiem dünnen Material, damit sie auch mal in die Aktentasche gestopft werden können und dann trotzdem passen.

Zur Zeit der Minimode gab es durchaus flotte Richterinnen, die sich ihre Robe kniefrei umarbeiten ließen.

Die Roben gibt's übrigens nicht vom Dienstherren, sie müssen selber gezahlt werden.

Beim Buindesverfassungsgericht ist es Tradition, dass die Roben beim Richterwechsel (falls der problemlos über die Bühne geht) an die/den Nachforger-in weitergegeben werden.

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Der freiwillige Rücktritt vom Versuch ist meines Wissens nach nach § 24 StGB straflos. Die Vorbereitung als solche (zB das Beschaffen von Tötungsmitteln wie Gift, Axt, etc) stellt keine Straftat dar.

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In Bayern wäre in solch einem Fall Art. 46b des Ausführungsgesetzes zum BGB einschlägig. In anderen Bundesländern dürfte es ähnliche Regelungen geben.

Schau Dir mal dieses urteil an:

Hammerschlag- und Leiterrecht: Darf der Nachbar mein Grundstück betreten? (ra-kotz.de)

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[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

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für mich eine etwas dubiose Angelegenheit. ein Psychotherapeut, der eigentlich 500 Euro verlangen dürfte, aber (kulanterweise) "nur" 289 Euro berechnet und sich dann mit Dir auf angeblich 100 Euro einigt.

Hat er denn auf seiner Rechnung mitgeteilt, nach welchen Grundsätzen (GOP?) oder Gebührenordnung er seine Kosten berechnet?

Du solltest erst einmal klären, ob er überhaupt berechtigt ist, die Gebührenordnung zu unterschreiten. In D geht das nicht, weder nach unten noch nach oben. Da gibt's eine Rechtsverordnung, die die Gebühren gesetzlich festlegt.

Wenn es diese Gebührenordnung auch für Austria gibt, dann kann er für eine Leistung nur einen bestimmten Betrag fordern, aber nicht weniger (und mehr auch nicht).

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Mein Wissensstand:

Lt. Hausordnung der Deutschen Bundesbahn ist das Rauchen nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet.

Wer sich nicht daran hält, kann infolge des Hausrechtes vom Bahnhof/steig verwiesen werden.

Darüberhinaus liegt ein Verstoß gegen das Bundesnichtrauchergesetz vor. nach § 5 dieses Gesetzes liegt dann eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem OwiG mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Diese kann nach § 17 OwiG zwischen fünf und 1.000 euro liegen.

Die Bahn selber kann kein Bußgeld verhängen, jedoch kann sie die in den Hausordnungen genannten Beträge bei Verstößen gegen die Hausordnung verlangen.

(Regelmäßig wird man sich aber mit einer allgemeinen Durchsage oder einer persönlichen Ansprache durch das Personal begnügen)

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