Hallo, schau Dir doch mal diesen link an:

20210623_Publikation_Telefonzentralen_Jaq-TH.pdf (mfk.ch)

auf den Seiten 18 und 19 findest Du dort, wie die Erfassung der Nah- und Ferngespräche und die Abrechnung funktionierte; ich fand das sehr interessant

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ich weiss nicht in welchem Bundesland Du zur Schule gehst, aber in Bayern gilt beispielsweise § 57 der Gymnasialen Schuldordnung:

"..(1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.

(2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.

(3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen..."

petzen alleine reicht aber nicht, es muss Dir hieb- und stichfest nachgewiesen werden:

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Es ist immer noch IHRE ureigenste Entscheidung, ob sie dich blockiert oder nicht;

Woher nimmst du das Recht, ihr diese Entscheidung aufzwingen zu wollen?

Wenn sie nicht antworten will macht sie es auch nicht;

lass sie einfach in Ruhe; das ist besser auch für dich;

Du kannst weder eine Antwort noch erst recht nicht eine Beziehung erzwingen;

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Wenn Du so einen Müll brauchst, um eine erotische Stimmung zu erzeugen, dann ist Dir nicht zu helfen; ich jedenfalls halte Dich für einen armen Wicht

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Wenn die Sache eindeutig ist und Du mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße einverstanden bist, dann kreuze es an und gestehe es; über die Höhe der Geldbuße wirst Du hier keine ausreichende Antwort bekommen,die Höhe ist immer individuell;

wenn Du das Schreiben ignorierst, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt;

kommt es zu einer Verurteilung mit einem geringen Tagessatz, bist Du zwar vorbestraft, aber eine Eintragung im Führungszeugnis gibt es erst ab 90 Tagessätzen;

überleg Dir, was besser ist;

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Danke für die Beantwortung der Nachfrage; ich kann Dir nur die Regelungen darstellen die in Bayrischen Schulen gelten, aber da hat "Einfachsoos" schon eine umfassende Antwort gegeben;

nachdem Schulrecht Landesrecht ist, müsstest Du mal nachschauen ob in dem entsprechenden Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in NS eine gleiche oder ähnliche Regelung steht;

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Der Normalfall ist, dass der Notar bei Vorliegen aller zur Eigentumsumschreibung nötigen Unterlagen dem Käufer mitteilt, dass die kaufsumme fällig ist und eine Zahlungsfrist setzt (regelmäßig 14 Tage);

ist die Frist verstrichen, kann der Verkäufer zurücktreten; einer besonders gesetzten nachfrist bedarf es nicht, wenn der Zahlungstermin zeitlich bestimmt ist (zB zahlen sie bis zum..... oder innerhalb soundsoviel Tagen);

wenn keine Verzugsregelung im Notarvertrag steht, gilt die gesetzliche Regelung nach § 323 BGB

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wenn Du Pech hast, wird das Verfahren gegen Deinen Kumpel zB wegen Geringfügigkeit eingestellt oder es kommt nichts wesentliches an Strafe für ihn raus, Du aber "brennst" ordentlich,

bei uneidlicher Falschaussage sind die Gericht sehr empfindlich;

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Traumberuf Hausfrau ♡ -*-*-?

Mein Traum ist es Hausfrau zu sein vom "Beruf" was haltet ihr davon -^-^- ?

Ich weiß das es in unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr so "akzeptiert" oder als "Beruf" angesehen wird.

Natürlich ist mir bewusst das der Ehemann dann i.wo auch sehr gutes Geld verdienen muss um für Frau und Kinder Sorgen zu können. Es liegt nicht daran das ich faul bin, ich könnte auch ein Teilzeitjob machen sogar auf Vollzeit Arbeiten. Ich mag nur einfach die altmodische Art von Ehe und mir ist es wichtig wenn ich mal Kinder habe für sie immer da zu sein so wie für mein Mann. Jetzt werden viele sagen das kann man trotz Beruf, ja aber eben nicht genau wie wenn man "keinen" hat. Für mich ist Vollzeitmama auch eine Art von "Beruf". Wenn man z.B: 3 Kinder hat - 1 Baby und 2 klein Kinder. Man wacht morgens früh auf teilweise früher weil man Frühstück für alle zubereitet und Boxen richtet, dann werden Kinder und Mann geweckt, die Kinder je nach dem wie Alt sie sind werden angezogen, hinterher bringt man sie in den Kindergarten/Schule (falls der Ehemann nicht gerade den selben Weg hat oder nicht eben früher raus muss) und dann wird auch schon aufgeräumt, Gestaubsaugt, den Boden- die Ablagen etc gewischt, Wäsche wird sortiert -gewaschen- hinterher aufgehangen oder in den Trockner (je nach Wetter), wenn man ein Baby noch hat muss man natürlich auch immer wieder auf die Bedürfnisse achten, um Mittag werden wieder Kinder abgeholt, es wird gekocht, gegessen, wieder abgespült- dann gibts noch Hausaufgaben, villt nachmittags Aktivitäten und grundsätzlich ist für mich eine Mama auch - Erzieherin, Lehrerin, i.wo auch jemand dem man seine Sorgen usw erzählt und vieles vieles mehr.. der Mann kommt auch i.wann Heim und möchte auch noch paar Dinge. Ich finde so lange Frau zu Hause ist kann sie ruhig alles machen, der Mann arbeitet schließlich ganze Zeit da muss er nicht noch mit helfen (außer sich um die Kinder zu kümmern und die Rolle als Vater gerecht zu sein und um mich) aber sonst muss er nicht viel vom Haushalt machen. Ich meine jeder geht damit anders um aber ich würde dafür auch an seinen Freien Tagen den ganzen Haushalt etc alleine machen - liebendgerne -*-*- ♡ -^-^-

Trotzdem sollte man als Frau eine Ausbildung etc gemacht haben finde ich als eine Art Absicherung weil man nie weis ob der Mann erkrankt, stirbt oder sich trennt.

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Warum nicht, als alleinige Hausfrau übernimmst Du mehr als das Berufsbild der Hauswirtschafterin und diese ist schon ein anerkanntes Berufsbild mit dreijähriger Ausbildung;

Hauswirtschafterinnen übernehmen die hauswirtschaftliche Betreuung und Versorgung von Menschen in privaten Haushalten, in sozialen Einrichtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern, Tagungsstätten, bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen, bei privaten Dienstleistungsunternehmen sowie in Haushalten landwirtschaftlicher Betriebe. Sie arbeiten dort in der Küche, im Servicebereich, in der Hausreinigung oder in der Wäscherei. Sie üben ihre Tätigkeit nach den Bedürfnissen der zu betreuenden Personen aus und gestalten den Alltag. Dabei achten sie auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Qualität, Hygiene, Gesunderhaltung und Umweltschutz. Sie erstellen z.B. Pläne für die Nahrungszubereitung und den Einkauf von Lebensmitteln. Sie bereiten die Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Aspekten zu. Bei der Betreuung von Personen gehen sie auf die unterschiedlichen Lebenssituationen ein. Die Anleitung von Kindern sowie die Unterstützung von älteren Menschen bei Alltagsverrichtungen sind hier wesentliche Tätigkeiten. Kreativität entfaltet die Hauswirtschafterin bei der Gestaltung des Wohnbereiches. In landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen Hauswirtschafterinnen zusätzlich den Gartenbau und die Gartenpflege, die Verarbeitung und den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten.

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Notwehr ist die Verteidigung, die geboten ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden;

bei der Notwehr gibt es keine Beschränkung der Mittel und auch keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit;

Notwehr ist nicht nur bei einem körperlichen Angriff erlaubt, sondern auch bei einem Angriff auf den Besitz und auch ein Gut wie die Ehre,

Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen;

auch tödliche Gewalt darf grundsätzlich ausgeübt werden; es ist nicht das absolut mildeste Mittel zu wählen sondern das relativ mildeste,

etwaige Folgen der Notwehr - auch wenn sie im Einzelfall schrecklich sind - haben auf die Notwehr keinen Einfluss; schlägt Dich zB jemand unvermittelt, darfst Du Dich dagegen wehren; stürzt der Angreifer unglücklich und verletzt sich schwer oder tödlich, hat das auf die Notwehrausübung keinen Einfluss,

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Mein Freund macht den Haushalt nicht, weil seine Hemmschwelle höher ist?

Hi, komische Frage. Ich und mein Partner streiten uns in letzter Zeit oft, weil ich mich mit dem Haushalt so alleine gelassen fühle. Wir beide arbeiten Vollzeit, ich hab den härteren Job und eigentlich keine Kraft mehr nach der Arbeit zu putzen. Abwasch steht auch jeden Tag an, da wir keine Spülmaschine (und keinen Anschluss dafür) haben. Wenn es zum Beispiel ums saugen, Tische abwischen, Bett beziehen und Fenster putzen geht, mache ICH das einfach immer (wenn ich ihn nicht immer drauf hinweise) und er sagt dann immer er würde es machen, nur Monate später, weil seine ‚hemmschwelle‘ (was dreckig ist und was nicht) viel höher ist und ihn es nicht stören würde, 2 weitere Monate in der dreckigen Bettwäsche zu schlafen. Deswegen sieht er es nicht ein, zb Fenster zu putzen nur weil ICH sie als dreckig empfinde. Dabei sind die schon wirklich sehr dreckig und ich putze auch nicht direkt wenn 1 dreck Korn drauf ist. Die ganze Scheibe ist von außen voller dreck. Wie gesagt er würde es angeblich tun wenn seine Hemmschwelle erreicht ist. Das dauert dann aber noch Monate. Da fühl ich mich schon wieder ZU ekelig und muss die dann einfach putzen. (Ich hab wirklich kein Putzfimmel sondern tue es, wenn es nötig ist) bis er es aber tuen würde, würde ich schon sterben vor lauter Ekel. Er sagt auch, er würde den dreck garnicht bemerken weil er nie wirklich auf die Fenster oder auf den Boden in die Ecken schaut. Basic Life skills sollte man doch drauf haben wenn man sich dazu entscheidet ne Wohnung zu haben oder??? Man sollte doch in der Lage sein seine eigene Wohnung zu putzen wenn’s nötig ist??

wie kann man sich da einigen, Kompromisse finden?

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nur mal so interessehalber: wie sieht es denn bei ihm mit der Körperhygiene aus? Wie oft wechselt er denn seine Unterhose? Dauert das auch Monate?

wenn das bei Euch so weitergeht, sehe ich keine Zukunft, die meisten Beziehungen zerbrechen an irgendwelchen Kleinigkeiten;

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worum geht es?

für eine Erstberatung kannst Du, falls Dein Einkommen gering ist, bei Gericht einen Beratungsschein beantragen;

hast Du diesen, suche Dir einen Anwalt* und trage Dein Anliegen vor;

wenn er Dein Anliegen für aussichtsreich hält, wird er möglicherweise das Mandat übernehmen und bei Gericht Prozesskostenhilfe für die Vertretung beantragen;

Prozesskostenhilfe bekommst Du aber nur, wenn Dein Anliegen nicht willkürlich ist;

das Gericht prüft das, aber das weiss jeder Anwalt;

sind Deine Einkommensverhältnisse gering, kannst Du PKH ohne Raten bekommen, brauchst also nichts zu zahlen, der Anwalt bekommt dann sein Geld vom Staat., also von der Summe der Bürger, auch wenn Du nichts bezahlen kannst, der Anwalt will für seine Tätigkeit ja irgendwie entlohnt werden;

wenn Dir PKH bewilligt wird, wird der Anwalt die nötigen Schritte unternehmen;

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Ob er Autist war kann ich nicht beurteilen, aber ich erinnere mich an eine Doku über die Baader Meinhof Bande, da sagte Daniel Cohn-Bendit, damals noch Mitglied des europäischen Parlaments: "er war einfach nur ein Axxxxloch"

Ulrike Meinhof fand ich weit bemerkenswerter; ich glaube der B. hat sie in den Suizid getrieben

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habt ihr abweichend von der gesetzlichen Regelung eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt dies nur für den Vermieter, die Kündigungsfrist durch den Mieter darf nicht vom Gesetz abweichen;

habt ihr eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt dies nur für den Mieter, der Vermieter muss sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten,

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Liegt einer der beiden Fälle vor?:

  • Bausparkassen können Bausparverträge wirksam kündigen, bei denen die Bausparsumme komplett angespart ist.
  • Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar 2017 können Bausparkassen auch Verträge kündigen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
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