Bewährungszeit verkürzt - Stellungnahme?

Bergfex49  27.05.2025, 10:08

wieviel restliche Bewährungszeit bleibt denn, wenn das eine Jahr abgezogen wird und wieviel Bewährungszeit hast Du schon geschafft?

AudiFan123 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 10:10

Ich hätte genau noch 1 jahr Bewährung, diese würde nun verkürzt werden.

7 Antworten

Wenn dir das Gericht von sich aus mitteilt, dass deine Bewährungszeit verkürzt werden soll (z. B. wegen guter Führung), und du die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommst, dann ist das in der Regel ein positives Zeichen. Es geht nicht darum, dich zu rechtfertigen – sondern um eine kurze Rückmeldung, ob du etwas dazu sagen oder einwenden möchtest. Du musst nichts schreiben, kannst aber eine freundliche, sachliche Stellungnahme einreichen, die den guten Eindruck unterstreicht.

Beispiel für eine Stellungnahme zur Bewährungsverkürzung:

Stellungnahme zur beabsichtigten Verkürzung der Bewährungszeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Dank habe ich Ihr Schreiben vom [Datum] zur Kenntnis genommen, wonach das Amtsgericht beabsichtigt, meine Bewährungszeit um ein Jahr zu verkürzen.

Ich freue mich über diese positive Entwicklung und sehe sie als Bestätigung dafür, dass ich die Auflagen und Weisungen der Bewährung konsequent eingehalten habe. Ich werde auch weiterhin alles tun, um ein verantwortungsbewusstes und straffreies Leben zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname, Nachname]

[Aktenzeichen, falls vorhanden]

Hinweise:

  • Du musst keine Angaben zu deiner Vergangenheit oder zu den Gründen der Verurteilung machen.
  • Die Stellungnahme ist freiwillig, das Gericht entscheidet auch ohne deine Antwort.
  • Wenn du nicht antwortest, wird das meist als Zustimmung gewertet.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Stellungsnahme ist freiwillig da "Gelegenheit" steht

Schreibe:

Danke

Du sollst dich doch bestimmt zu etwas anderem äußern, so ließt sich das auch....

Dann äußere dich dazu.


AudiFan123 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 09:58

Nein, ich soll bzw kann mich nur dazu äußern.

mein erster Gedanke - man wende sich an die Bewährungshelferin. ist im Urlaub - wende dich an den Rechtsanwalt der dich vertreten hat. der kennt deine Story

Nach § 56a StGB kann das Gericht eine Bewährungszeit verkürzen. Das geschieht aber nur, wenn sich der Verurteilte gut geführt, alle eventuellen Auflagen erfüllt hat und zu erwarten ist, dass er sich in Zukunft straffrei verhalten wird.

Das scheint bei Dir der Fall zu sein. Wenn Du - wie Du schreibst - jetzt noch ein Jahr Bewährung hast würde ja durch die Verkürzung Deine Bewährung enden.

nach § 56g StGB müsste Dir dann die Strafe auch vom Gericht erlassen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)