Macht sich der Kontrolleur strafbar wenn er eine Person ohne Fahrschein nicht bestraft?
20 Stimmen
8 Antworten
Ein Kontrolleur kann niemanden bestrafen, sondern nur Anzeige erstatten.
Nein, kann er nicht. Er kann aber Probleme mit seinem Chef bekommen, wenn er seiner Arbeit nicht nachkommt.
Nein, ein Kontrolleur macht sich nicht strafbar, wenn er eine Person ohne Fahrschein nicht "bestraft". Das liegt daran, dass er kein Amtsträger ist und seine Aufgabe nicht die strafrechtliche Verfolgung ist. Er handelt damit nicht wegen Strafvereitelung im Amt. Höchstens könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn haben.
Soweit mir bekannt ist, werden Zugbegleiter angehalten, kulant zu sein, wenn es die Situation rechtfertigt. Wer beispielsweise im Zug nach Landau in der Pfalz angetroffen wird mit einer Fahrkarte nach Landau an der Isar, ist schon genug bestraft, wer aber im regulären ICE nur sein Super-Spar-Ticket dabei hat, das für den Zug eine Stunde später gilt, weil er noch in Ruhe am Bahnhof frühstücken will, wird sich mit Kulanz hart tun.
Nein wird nicht bestraft