Dürfen Bus-Kontrolleure einen festhalten?
Hallo, heute im Bus musste ich mir ansehen, wie ein Junge (14J.), der versuchte den Kontrolleuren zu entkommen, gegen eine Bank gedrückt wurde.
Er hatte demnach keinen Fahrschein, doch 3 Bus-Kontrolleure saßen quasi auf ihn und er musste nach Luft schreien.
Meine Frage:
Haben die Kontrolleure die Befugnis, einen so dermaßen festzuhalten ohne rechtliche Konsequenzen?
12 Antworten
Ja sie dürfen ihn festhalten, bis die Polizei kommt. Heißt gleichzeitig, sie müssen auch umgehend also sofort die Polizei rufen.
Gewalt dürfen die Kontrolleure aber nicht ausüben: Deshalb ist das eine Grenzsache, was du beschreibst: "gegen die Bank drücken" ??? Sie können ihn mit Händen und Beinen absperren gegen seinen Fluchversuch. Die Luft abdrücken (am Hals packen, Arm gegen den Hals drücken dürfen sie nicht. = Körperverletzung)
Sie haben seinen Kopf gepackt und gegen die Bank gedrückt...
Ich wollte schon fast aussteigen und alles aufnehmen.
Solange die Polizei nicht eintrifft oder die Identität des Beschuldigten nicht feststeht, darf er festgehalten werden. Ob mit durch Unterlassen einer Handlung, ob mit aktivem Wegversperren oder auch dem körperlichen Zwang, also Gewaltanwendung sowie bei konsequentem phyisischen Widerstand des Beschuldigten natürlich auch mit Fesselung. Ob es erkennbar war, das der Junge erst 14 war, ob nicht vorher durch ihn physische Gewalt gegenüber den Kontrolleuren ausgeübt wurde und was vorher war, spielt für die Gesamtbetrachtung auch eine Rolle. "Identifizierungssichernde Festnahme" (für Jedermann). Die Kontrolleure haben nicht mehr Befungnis als jeder andere auch! Aber: Sofern sie sich auf Betriebsgelände befinden, haben sie Hausrecht, welches sie (natürlich auch o h n e Zuhilfenahme/Benachrichtigung) ausüben dürfen; bspw. Person X des Betriebsgeländes (U-Bahnhof) zu verweisen und das Hausrecht (im Sinne der Aufforderung an Person X, das Gelände unverzüglich zu verlassen) auch mit Gewalt, durchzusetzen (körperliche Gewalt käme bspw. bei konsequenter Weigerung, trotz mehrmaliger verbaler Aufforderung und sanftem Anschubsens, das Gelände zu verlassen) in Betracht. Hierzu bedarf es keinerlei Polizeikenntnisnahme oder Benachrichtigung. Das ist bei Großbahnhöfen durch den Wachdienst der Bahn bspw. Alltag.
Natürlich ist es ihnen nicht erlaubt, auf so eine Art und Weise ihn festzuhalten. SIe dürfen ihn erst 'Festhalten' wenn er handgreiflich wird oder anfängt 'Stress' zu machen.
Das stimmt nicht, festgehalten werden darf er auch ohne körperliche Gewalt anzuwenden
ja- dürfen die , bis zum eintreffen der polizei , oder bis die personalien eindeutig festgestellt sind . (unerlaubte erschleichung einer leistung ) , müsste sogar unter notwehr ( des betreibers ) fallen .-lg.
ja dürfen sie, dürfen auch verkäuferinnen bei diebstahl etc!
nur eben ohne wirkliche gewalt und nur bis die polizei eingetroffen ist! nur die polizisten dürfen ihn durchsuchen(z.b nach drogen oder ausweisspapieren) und mitnehmen ggf.