Kontrolleur zwingt Schwarzfahrerin zum weiterfahren?
Hallo, ich habe heute im Bus ein Szenario beobachtet, zu dem ich ein paar Fragen hätte und keine richtigen Antworten im Internet dazu finde. Ein Mädchen wurde heute im Bus ohne Fahrkarte erwischt während sie gerade aussteigen wollte, sie hatte sie angeblich gekauft aber verloren. Sie sagte dass sie an der Haltestelle dringend raus muss und dass die Kontrolleure doch bitte mit aussteigen sollen um ihre Personalien aufzunehmen aber diese sagten sie muss jetzt drin bleiben und weiterfahren bis zur nächsten Station. Das Mädchen blieb dann drin, gab ihren Ausweis und bittete darum dass die Kontrolleurin schnell macht.
An der nächsten Station war die Kontrolleurin immernoch nicht fertig und sagte dass sie nix daran ändern kann und sie jetzt warten muss bis sie fertig ist. Das Mädchen stellte sich zwischen die Tür und bittete die Kontrolleure nochmals darum mit ihr auszusteigen oder ein Foto von ihrem Ausweis zu machen, da sie raus musste und nicht weiter fahren könne. Die Kontrolleure stiegen aber nicht aus und zwingten sie weiterzufahren.
Die nächste Station bittete die Kontrolleurin den Busfahrer kurz zu warten damit das Mädchen aussteigen kann, da sie immernoch nicht fertig war. Das Mädchen hatte schon Tränen in den Augen, da sie anscheinend dringend weg musste.
Nun frage ich mich: war es rechtens, dass die Kontrolleure nicht mit ausgestiegen sind und das Mädchen zum weiterfahren gezwungen haben? Obwohl sie ihren Ausweis bereit gestellt hat und sagte sie sollen ein Foto machen? Was ist wenn das Mädchen etwas sehr dringendes zutun hatte und daraus Konsequenzen entstanden sind, da sie zu spät kam? Könnte sie da rechtlich gegen vorgehen?
Bitte nur antworten wenn man wirklich ahnung davon hat, das würde mich mich wirklich interessieren da ich mitten im Studium bin.
2 Antworten
Natürlich war das rechtens denn die Kontrolle war nicht zuende und die Kontrollaktion sollte nunmal in diesem Bus stattfinden...es war nicht rechtens das das Mädchen schwarz gefahren ist,da muss man schonmal mit Konsequenzen rechnen
Doch! Gefragt war nicht, ob der Fahrgast seine Personalien angeben und aussteigen muss, sondern ob er gezwungen werden darf weiter zu fahren. Das stufe ich als "Nötigung" ein. Denn der Kontrolleur hätte auch den Fahrgast sofort kontrollieren können und am erreichten Haltepunkt aussteigen lassen können. So wie das hier geschildert ist, war es noch nicht mal die darauffolgende Station, sondern noch eine weitere. Auch wenn ich schwarz gefahren wäre, so hätte ich in dieser Situation den Kontrolleur wegen Nötigung angezeigt.
Das ist das typische Verhalten hier in Deutschland, meinst du Die Kontrolleure kennen ihre Rechte u Pflichten nicht?Jeder hergelaufene Karl arsch meint wegen Nichtigkeiten Anzeige erstatten zu müssen. Am besten noch auf staatskosten...wie wäre es sich einfach an Regeln zu halten?Dann würde so ein Schwachsinn gar nicht erst aufkommen...aber wenn ich mir so deine Antworten durchlese wirst du auch hier wieder irgendeinen Grund finden dagegen zu sprechen....also wünsche ich dir jetzt einen schönen Tag, denn es macht keinen Sinn weiter mit dir darüber zu diskutieren
Nein das ist falsch . Ich habe bei der DVB angerufen . Wenn jemand aussteigen muss dann muss der Kontrolleur mit aussteigen
Ich habe es bei Fahrausweis-Kontrollen in Bussen und Stadtbahnen bisher nur so erlebt, dass der "Schwarzfahrer" gefragt wurde, wo er aussteigen möchte.
a) Wenn die Formalitäten bis zur Zielhaltestelle nicht erledigt werden können, steigt das Kontrolleur-Team mit aus.
b) Umgekehrt kann der Schwarzfahrer aber auch weiterfahren als die Kontrolleure. Wird er nochmals kontrolliert, hat er ja den Zahlungsbeleg oder die Zahlungsaufforderung als Fahrausweis.
Ich denke, der Freiheitsberaubung darf sich das Kontrolleur-Team beispielsweise nur schuldig machen, soweit das aufgrund der besonderen Situation angemessen ist. (Hinderung an der Flucht? Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei?)
"Natürlich" ist nur, dass Du juristischer Laie bist und keine Ahnung hast. Du gibst deine private Weltanschauung als Gesetz aus.