Darf man nach einem Busausstieg noch kontrolliert werden?
Ich bin heute morgen Bus gefahren. Circa 5 Stationen. Dann kam noch ein weiterer Fahrgast der sich beim Busfahrer ein Ticket gezogen hat. Hat natürlich auch Bezahlt. Er ist 3 Stationen gefahren. Auf seiner vorletzten Station kam ein Kontrolleur. Das auf dem Dorf. Eher eine Seltenheit. Zusammen sind der Fahrgast und der Kontrolleur dann an der 3 Station ausgestiegen. Als beide draußen waren wollte das Ticket dann auf dem Bürgersteig sehen. Der Bus hatte 2 Minuten Aufenthalt daher hab ich die Situation beobachtet. Der Kontrolleur war sehr nicht sehr freundlich und hatte ihn einfach zurückgerufen weil er das Ticket sehen wollte. Der Fahrgast meinte das er nicht belästigt werden möchte und hat das Ticket im Bus schon entsorgt hatte. Der Kontrolleur hatte ihn dann an am Arm festhalten und mit der Polizei gedroht. Darauf hat der Fahrgast ihm die Hand weggeschlagen und ging weg und meinte wenn er ihn nicht in Ruhe lässt haut er ihn weg. Daraufhin ging der Kontrolleur in einen anderen Bus aber der Busfahrer hat ihn nicht mitgenommenen und des Busses verwiesen.
War er einfach nicht Glücklich mit seinem Job?
Wer hat sich da Strafbar gemacht?
4 Antworten
Kann seine Wut verstehen.
Nein er darf nicht kontrollieren.
Typen gibts ..
Ich denke mal, dass das je nach Verkehrsunternehmen unterschiedlich geregelt ist.
Beim HVV zum Beispiel wird normalerweise nicht in den Fahrzeugen kontrolliert, wohl aber gelegentlich beim Verlassen des Bahnhofs.
Bei solchen Ausgangskontrollen kann grundsätzlich jeder kontrolliert werden.
Wenn so etwas in den Beförderungsbedingungen steht, dann hast du diese akzeptiert, indem du irgendeine Anlage oder ein Fahrzeug dieses Verkehrsunternehmens betreten bzw. ein Ticket gekauft hast. Die Ausgangskontrollen werden im genannten Fall auch noch im Bahnhof durchgeführt, also noch auf dem Privatgelände des HVV, wo sie das Hausrecht haben und natürlich auch kontrollieren dürfen.
Nun ist man aber von einer Bushaltestelle schnell weg.
Das Territorium außerhalb gehört dann nicht mehr dem Busunternehmen, sondern ist öffentlicher Raum.
Der Kontrolleur verwirkt seine Autorität.
Außerhalb der Einrichtungen und Fahrzeuge seines Verkehrsunternehmens kann er dir nix, da hätte er noch im Bus die Personalien aufnehmen etc. müssen.
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen schreiben i.d.R. vor, dass man seine Fahrkarte bis zum Verlassen des Verkehrsmittels bzw. der Anlage (Bahnhof) bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Allerdings hätte dann die Kontrolle im Fahrzeug (oder auf dem Gelände des Verkehrsunternehmens) stattfinden müssen, auf öffentlichen Straßen/Plätzen sind die Kontrolleure dazu nicht berechtigt.
Ich bin kein Experte aber würde mal sagen dass das Verkehrsunternehmen nur innerhalb des Busses das Hausrecht hat, jedoch nicht auf dem Bürgersteig. Deshalb gehe ich davon aus dass das nicht rechtens war.